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  • AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

    Zwar ist dieses Urteil noch nicht Rechtskräftig. Allerdings, wenn es das wird, brechen düstere Zeiten an. Weil dann sind wir Admins mit einem Bein eigentlich schon im Gefängnis, da wir es fast nicht verhindern können, dass mal einer von EUCH austickt und es zufälligerweise dann auch ein Anwalt mitbekommt und gleich den profit riecht.

    Ich wollte euch jetzt keine Angst machen, aber ich will euch trotzdem mal drauf Aufmerksam machen, in was für einer Zwickmühle wir als Forenbetreiber schon stecken

    Unterstützt die HQ Board City mit vielen Einwohnern indem ihr auf den Banner klickt.

    Raubkopierer, IT-Experten und E-Gamer in den Knast !!!

    Kinderschänder, Bankräuber und Mörder in die Gesellschaft reintegrieren,
    wir brauchen Platz für Computer-Kriminelle in den Gefängnissen !!!

  • #2
    AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

    Und wenn man mir es zum 1.000 mal erklären würde, dann würde ich es immer noch nicht verstehen !

    Wie kann es sein das Forenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden, wenn in Deutschland immer noch das Recht der "freien Meinungsäußerung" herrscht ?
    Warum sollen Forenbetreiber zu einer entsprechenden "Zensur" abkommandiert werden ?

    Ob ich nun meine Meinung schriftlich oder mündlich kund tue ist bei dieser doch vollkommen irrelevant und nur weil jemand ein Forum betreibt in dem andere Leute ihre Meinungen posten bzw. über diese diskutieren kann es doch echt nicht angehen das dieser Betreiber dann auch noch dafür bestraft werden kann.

    Welcher Betreiber kann schon ALLE POSTINGS durchlesen um dann zu entscheiden ob diese fragwürdig sind oder nicht ?
    Wohl KEINER und dies ist auch ein Grund warum ich solche Sachen nicht verstehe !

    Solche Urteile sind ein Anzeichen dafür das wir in unseren Gerichten immer mehr an die U.S.A. an nähren und das sich jeder nach einem Jura Studium eine goldene Nase verdienen kann, wenn er sich einfach in entsprechenden Foren umsieht.

    Wenn ich aus dem Osten kommen würde, dann würde ich mich fragen ob doch die StaSi gesiegt hat, denn im Prinzip ist es genau das was diese auch getan hat !
    Wer gegen Firmen oder das System gewttert hat, der wurde "Mundtod" gemacht !
    Nennt man das FREIHEIT und FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG ?

    Armes Deutschland kann ich da nur sagen !
    Tschau

    Tomy Tom
    Never Surrender


    Unterstützt unsere HQ-Stadt !

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    • #3
      AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

      Na dann gute Nacht und man ist um seinen Schlaf gebracht.

      Es zeigt mal wieder! Wer auf eine gute Titulierung keine eigenen Argumente mehr kennt und beleidigt ist, gleich den Anwalt gut kennt.

      Das Ministerium für Stastssicherheit war genauso paranoid. Wie heisst es so schon: "Herr Ober ein Schnitzel für den Spitzel! Aber mit dem Wort mit doppel t. FLOTT!"

      Es herrscht ja an deutschen Gerichten schon lange keine Arbeit mehr. Die Richter drehen Däumchen. Also wird für Arbeit gesorgt!

      Gute Nacht!
      Wenn die Sufu weiblich wäre, gäb es kein gespame mehr...

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      • #4
        AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

        Zitat von KauBoi69 Beitrag anzeigen
        Es herrscht ja an deutschen Gerichten schon lange keine Arbeit mehr. Die Richter drehen Däumchen. Also wird für Arbeit gesorgt!
        Geile Ironie !

        Mit der Arbeit welche die Gerichte haben frage ich mich wann da irgendwann mal einer kapituliert, weil "jeder Scheiss" vor das Gericht gezogen wird.
        Tschau

        Tomy Tom
        Never Surrender


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        • #5
          AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

          so wie ich das jetzt verstanden habe, würde diese regel nur im deutschsprachigen raum gelten oder? also .de domain ect. kann man das nicht wie bei torrentseiten umgehen, indem man alles ins ausland verballert? domain, forum blabla in die .com .uk.co usw zone klatschen und schon können die dt gesetze da doch nicht mehr anspringen, weil die jeweiligen ausländischen hoster ja andere agb´s haben oder? und damits noch fester wird, wird engl. gesprochen *g*

          hab in solchen sachen keine ahnung, aber ich hab irgendwie mal sowas in der art aufgeschnappt.
          ... creating worlds

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          • #6
            AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

            Zitat von VoodooBenshee Beitrag anzeigen
            so wie ich das jetzt verstanden habe, würde diese regel nur im deutschsprachigen raum gelten oder? also .de domain ect. kann man das nicht wie bei torrentseiten umgehen, indem man alles ins ausland verballert? domain, forum blabla in die .com .uk.co usw zone klatschen und schon können die dt gesetze da doch nicht mehr anspringen, weil die jeweiligen ausländischen hoster ja andere agb´s haben oder? und damits noch fester wird, wird engl. gesprochen *g*

            hab in solchen sachen keine ahnung, aber ich hab irgendwie mal sowas in der art aufgeschnappt.
            Deshalb völliger Mist . Massgebend ist der Wohnort des Betreibers , ob de, oder com Domain ist unwichtig

            Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ist nicht im Einklang des BGH ,
            http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20070427.html

            Nicht immer Heise bei schauen - Unterschlagen öfters wichtigste Tatsachen.

            Auf jeden Fall sind Tatsachen die einer Belegen kann , durchaus in ein Forum vertretbar . Wenn ich Nachweisen kann , der hat mich betrogen , kann ich jederzeit Betrüger nennen . Muss nur Belegbar sein , daß die Angaben stimmen.

            Besonders weil das LG Hamburg so auch bei Heise so geurteilt hat. Ich warte auf ein OLG das dieses Urteil wieder korrigiert.

            Das Grundgesetz garantiert freie Meinungsäußerungen .




            In 5 von 6 Klagepunkten haben wir gewonnen, in einem Punkt wurde die Klage
            abgewiesen. Nach dem gleichen Schlüssel werden auch die Verfahrenskosten
            aufgeteilt: 1/6 der Kläger, also ich, und 5/6 die Gegenpartei.
            (Was das in € bedeutet, lässt sich noch nicht sagen, weil wir noch nicht
            wissen, ob das Gericht, wie in der Verhandlung angedeutet, den Streitwert
            angepasst hat.)

            5:1 - beim Fußball wäre das ein Traumergebnis.

            Was es aber wirklich wert ist, wissen wir ansatzweise, wenn wir das schriftliche
            Urteil haben - und ganz genau wissen wir es erst, wenn die Urteilsgründe
            vorliegen - und das kann dauern, 5-6 Monate zwischen Urteilsverkündung und
            Vorlage der Entscheidungsgründe sind leider keine Seltenheit.

            Das ist alles, was im Moment an verbindlichen Informationen vorliegt, alles
            andere ist pure Spekulation.

            Diskussionen, wie das Urteil im Detail wohl aussehen mag und welche Konsequenzen
            sich daraus ergeben, sind daher reine Zeitverschwendung, daher sollte man sich
            diese in Anbetracht des schönen Wetters auch sparen .

            Sobald es neue Informationen gibt, werde ich an dieser Stelle natürlich
            umfassend Stellung beziehen.

            Eines kann ich aber schon versprechen:
            Wir haben die Zeit seit der Verhandlung nicht nur mit Warten verbracht, sondern
            sind auf alle möglichen Ausprägungen und Auswirkungen des Urteils vorbereitet.
            Es wird hier ganz sicher weiter gehen .





            Gestern ging das schriftliche Urteil vom Landgericht Hamburg ein.
            Neben der Entscheidung selbst enthält es erfreulicherweise auch die Urteilsbegründung,
            so dass wir auf diese nicht weiter warten müssen.

            Das Urteil besagt Folgendes:

            1.) Von den sechs Beiträgen, die Gegenstand der Abmahnung waren, hat das Gericht fünf
            für rechtmäßig und einen für rechtswidrig erklärt.

            2.) Für diesen einen Beitrag stehen der Gegenpartei maximal 146,12 € an Kostenerstattung zu

            3.) Der Streitwert wurde von 50.000 € auf 15.000 € reduziert.

            4.) Die Kosten des Verfahrens trägt zu 5/6 die Gegenseite und zu 1/6 ich


            Was bedeutet das zunächst konkret für mich/das Forum?
            Ich habe auf Feststellung geklagt, dass der Gegenseite keinerlei Ansprüche zustehen.
            In fünf von sechs Punkten ist das Gericht dem Klageantrag gefolgt, in einem nicht.
            Daraus ergeben sich aber nun nicht automatisch Ansprüche für die Gegenseite, diese
            müsste sie nun erst ihrerseits geltend machen.
            Ob das passieren wird, bleibt abzuwarten, schließlich könnte ich mich im Gegenzug
            entscheiden, die nun vom Gericht "abgesegneten" Beiträge wieder online zu stellen.

            Dies aber nur am Rande, denn Sinn und Zweck der Klage war es ja die Frage der Forenhaftung
            insgesamt etwas weiter zu bringen - und hierfür ist entscheidend, welche Gründe das
            Gericht zu der Entscheidung bewegt haben.
            Die Urteilsbegründung enthält zum Teil positive Aussagen, zum überwiegenden Teil aber
            haarsträubende Ansichten der Hamburger Richter, die in dieser Schärfe selbst für
            "Kenner" des LG Hamburg neu sein dürften.

            Fangen wir aber mit den positiven Dingen an:

            1.) Das Gericht hat festgestellt, dass der von der Gegenseite angesetzte Streitwert
            von 50.000 €, den wir in unserer Klage dann 1:1 übernommen haben, deutlich zu hoch
            ist. Für potenziell rufschädigende Beiträge in einem Internetforum wie diesem
            hält das Gericht einen Streitwert von 15.000 € für angemessen.
            Vor dem Hintergrund, dass in Abmahnungen sehr oft hohe Streitwerte angesetzt
            werden, was nicht selten den Verdacht erweckt, dass damit hohe Gebühren erzielt
            werden sollen, kann man dies absolut als Erfolg werten.

            2.) Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden vom Gericht sehr weit gesteckt.
            Firmen, die in der Öffentlichkeit um Kunden werben, müssen sich laut Urteilsbegründung
            einem erhöhten Maß an Kritik stellen, was Geschäftsmodell und -gebaren angeht.
            Immerhin sah das Gericht in unserem Fall Beiträge, welche die Vokabeln
            "Betrügerfirma", "Penner" oder "Mafia" enthielten, als von der freien Meinungs-
            äußerung gedeckt an.

            Dies sind die positiven Signale, die von dem Urteil ausgehen.

            Irrelevant ist für das Gericht weiterhin, ob der Rechtsverstoß
            offensichtlich aus dem Beitrag hervorgeht. Ob der letztlich
            beanstandete Satz (nachzulesen im Urteil, siehe unten)
            offensichtlich rechtswidrig ist, überlasse ich der persönlichen
            Einschätzung eines jeden Einzelnen.

            Vielmehr stuft das Gericht Internetforen generell als redaktionell gestaltete Angebote(!)
            ein. Alle Beiträge gelten laut Urteilsbegründung als "eigene Information, die der Betreiber
            zum Abruf bereit hält" - unabhängig davon, ob der Betreiber selbst oder eine dritte
            Person diese Beiträge verfasst hat.
            Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn sich der Betreiber von einer
            Äußerung ausdrücklich distanziert - und zwar nicht pauschal, sondern ausdrücklich und
            konkret im Einzelfall.

            Man muss sich vor Augen halten, wie paradox das ist:
            Der Betreiber muss sich also von potenziell rechtswidrigen Beiträgen konkret distanzieren
            (was grundsätzlich voraussetzt, dass ALLE Einträge gelesen und geprüft werden).
            Kann man ihm aber nicht genau dann nachsagen, dass er den entsprechenden Beitrag
            vorsätzlich und bewusst über seine Internetseite verbreitet?

            Irrelevant ist für das Gericht weiterhin, ob der Rechtsverstoß offensichtlich aus
            dem Beitrag hervorgeht. Ob der letztlich beanstandete Satz (nachzulesen im Urteil,
            siehe unten) offensichtlich rechtswidrig ist, überlasse ich der persönlichen
            Einschätzung eines jeden Einzelnen.
            Für mich ist er es nicht, denn wenn jemand schreibt, dass er etwas gelesen habe,
            dann darf ich doch davon ausgehen, dass er es auch wirklich gelesen hat.
            Laut Begründung trifft mich auch deshalb ein Verschulden, weil ich nicht hinreichend
            sorgfältig geprüft habe, ob die Äußerung zulässig war oder nicht.

            Zusammenfassend kann man sagen:
            Nach Ansicht der Hamburger Richter haftet der Betreiber einer Internetseite für
            deren Inhalt - völlig gleichgültig, durch wen diese Inhalte generiert werden.
            Sämtliche Inhalte sind zu kontrollieren und zu überwachen, darüber hinaus hat der
            Betreiber aktiv nach potenziellen Rechtsverletzungen zu forschen.

            Auf dieser Basis könnte kein Forum und auch kein einziger Dienst des "Web 2.0"
            funktionieren.

            Das Urteil kann hier im Volltext nachgelesen werden:
            Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall) Landgericht Hamburg Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06

            Beide Seiten haben natürlich die Möglichkeit, Berufung einzulegen, ansonsten wird
            es innerhalb eines Monats rechtskräftig.
            Über die weitere Entwicklung werde ich an dieser Stelle informieren.

            Kommentar der Kanzlei Dr. Bahr, die mich in dieser Sache vertritt:
            http://www.dr-bahr.com/news_det_20070505044638.html

            Ist nur seltsam , daß die gleiche Kammer die bei Heise das Urteil gemacht hat, auch hier die Weltfremden Ansichten
            in ein Urteil reinsetzt .

            lg
            bernd
            Zuletzt geändert von berndf; 08.05.2007, 22:09.
            http://www.computerdeals.de

            ICQ 299779126

            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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            • #7
              AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

              Zitat von berndf Beitrag anzeigen
              Zusammenfassend kann man sagen:
              Nach Ansicht der Hamburger Richter haftet der Betreiber einer Internetseite für
              deren Inhalt - völlig gleichgültig, durch wen diese Inhalte generiert werden.
              Sämtliche Inhalte sind zu kontrollieren und zu überwachen, darüber hinaus hat der
              Betreiber aktiv nach potenziellen Rechtsverletzungen zu forschen.
              Und genau aus einem solchen Grund kann ich es einfach nicht verstehen !
              Wie kann man hier noch von freier Meinungsäußerung sprechen ?

              Steht irgendwo geschrieben das diese freie Meinungsäußerung nur wörtlich/mündlich erfolgen kann/darf ?
              Es ist doch absolut Pervers das ich die dritte Person verklage, nur weil eine zweite Bockmist gebaut hat bzw. ihre Meinung kund getan hat.

              Vielleicht sehe ich das ja als einziger so bzw. falsch, aber so etwas riecht mir ganz klar nach einem MAULKORB !
              Tschau

              Tomy Tom
              Never Surrender


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              • #8
                AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                Wie heißt es so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter.

                Dieses Gesetz kann nicht funktionieren, da 1.) es an der Durchführbarkeit scheitert und 2.) eindeutig mit dem Grundgesetz kollidiert. Zudem kann man auch gegen verfassungswidrigen Gesetzen klage.

                BTW: Hab nicht alles durchgelesen...

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                • #9
                  AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                  Leider gibt es genug Kläger in Form von Tätigkeitslosen Anwälten die sich auf solche Formen der Rechtsverletzung spezialisiert haben und dann fröhlich kostenpflichtige Abmahnungen verschicken...

                  Komm zu www.sw-empire.de, Deutschlands größtem Chat Rollenspiel im Star Wars Universum (jetzt auch mit Forum RS!).
                  Bei Fragen, PN an mich. (Charaktername: Dark Jedi Thor)

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                  • #10
                    AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                    ich sehe das genauso wie warscheinlich jeder andere hier auch
                    das urteil isn witz
                    wenn ich hier jetzt mal als beispiel poste "deutschland ist sch***e" heist dass dann ich begehe landesverrat??? ich finde das ist meine freie meinungsäußerung
                    hier kann man vielleicht auch die vorbereitungen zum G8 gipfel erwähnen die ja eindeutig gegen alle gesetze der demokratie verstoßen
                    und was soll ein forenbetreiber denn gegen störenfriede machen wenn das forum einen solchen umfang wie hqboard.net hat?
                    da müsste man ja jeden beitrag erst freigeben wenn man ihn gelesen hat und dass ist bei einer geringen mitarbeiterzahl die ein forum nunmal hat nicht möglich
                    ich finde die bisherigen mittel mit delikaten postings zu verfahren, sprich sie von der community melden zu lassen und dann zu entscheiden ob sie gelöscht werden oder nicht sind vollkommen ausreichend
                    ist ja nicht so als wolle der betreiber dass solche postings geschrieben werden wenn er es doch explizit erwähnt dass user gelöscht oder gar angeklagt werden wenn sie mist verzapfen
                    Mein Dicker:

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                      Zitat von baracuda Beitrag anzeigen
                      ....da müsste man ja jeden beitrag erst freigeben wenn man ihn gelesen hat....
                      Was allerdings leider bei einigen Foren schon so getätig wird.
                      Seltsamerweise sind dies aber nur Foren von ÖR Sendern......................tja da sieht man mal wieder WOHIN die GEZ Gebühren fließen.
                      Tschau

                      Tomy Tom
                      Never Surrender


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                      • #12
                        AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                        Sollte ich also in einem x-beliebigen Forum schreiben "Firma XY ist scheiße und der Fireminhaber ein Sackgesicht." könnte ein arbeitsloser Anwalt das als üble Nachrede ansehen und den Forenbetreiber abmahnen?

                        Armes Deutschland...
                        I lower myself to your standards for communication purposes.

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                        • #13
                          AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                          Wenn du keine handfesten Beweise mitlieferst, womit du deine Aussage begründest, denke ich ja.

                          Komm zu www.sw-empire.de, Deutschlands größtem Chat Rollenspiel im Star Wars Universum (jetzt auch mit Forum RS!).
                          Bei Fragen, PN an mich. (Charaktername: Dark Jedi Thor)

                          PS: DVD- und Videospiele Sammlung auf meiner Homepage. -- Einen Klick für die HQ Stadt. -- Meine Jedipedia Benutzerseite.

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                          • #14
                            AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                            dann ist dieses Forum ziemlich am Arsch, wenn hier alle paar Tage ein paar Leute schreiben "EA stinkt" oder diesen smily hier benutzen: :easucks:
                            Fürchte keinen Tod. Es gibt keinen Tod. In der Leere.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: AKTUELL: Haftung für Forenbetreiber

                              Zitat von Gonozal Beitrag anzeigen
                              dann ist dieses Forum ziemlich am Arsch, wenn hier alle paar Tage ein paar Leute schreiben "EA stinkt" oder diesen smily hier benutzen: :easucks:
                              Naja, in den meistens Fällen gibt es ja Gründe dafür, z.B. das EA einen Termin nicht eingehalten hat oder sonstwie "Mist gebaut".

                              Aber genau auskennen mit Recht oder Unrecht tue ich mich nicht
                              sigpic

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