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  • Signatur gelöscht + 50% Verwarnung

    Guten Tag,
    meine Signatur wurde gelöscht und ich bekam eine Verwarnung.

    Verwarnungs Log Informationen Verwarnungs Anmerkungen
    Verwarnt von: EEBKiller
    Beitrag: Beitrag erneut prüfen
    Verwarnung: Increased
    Punkte: 5
    Verbotenes in der Sig
    Zeit: Heute, 15:32 Läuft ab: Nie
    Meine Signatur bestand aus einem Link zu folgender Seite:
    http://die-partei.griesstopf.de/
    Edit by DarkRoot:
    Ich möchte hier nochmals betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte fremder Homepages haben und uns hiermit von diesen eindeutig DISTANZIEREN.


    Wie sich aus dem Eingangsbild schon herauskristallisieren sollte, ist dies eine Satireseite über die :Ugly: - Partei, welche nirgends verboten ist.

    Kurz über die Ugly Partei:

    Die Geschichte des Uglys und der Entstehung des DDR (Demokratisch-Diktatorische Reich)
    Diese Partei wurde gegründet um die Bases zu vernichten (Bases = Standart Smilies).


    Nun was ist hier verboten?
    Ich bitte um Antworten.

    €dit:
    Auf meine Anfrage des Grundes bekam ich keine Antwort, deshalb der Thread.
    Zuletzt geändert von Madnessman; 15.04.2006, 17:18.

  • #2
    Ich kann bei bestem Willen nix Verbotenes erkennen, ehrlich. Ich, Euer *****chreier.
    Mon Dieu qui a rapport sexuel à présent!

    Y ddraig goch ddyry cychhwyn

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    • #3
      Vielleicht wurde ja das - Smilie verboten.
      Ich frag mal beim Verfassungsschutz nach.

      Edit:
      OMG. HQ hat auch das verbotene Smilie zur Auswahl


      Mal ernsthaft.
      Wenn man schon was zensieren will, sollte man wenigstens mal nachschauen um was es da überhaupt geht.
      Zuletzt geändert von Madnessman; 15.04.2006, 17:32.

      Kommentar


      • #4
        LOL, die Partei ist mal nur krass^^
        Ich finde nicht, dass 50% gerechtfertigt sind, maximal 20.
        Würde es nach mir gehen, hättest du nichts bekommen, ich finde daran nicht wirklich was schlimmes.

        Duke ist "mein ganz persönlicher Kummerkastendaddy"

        Kommentar


        • #5
          Es geht um den (zum größten Teil sichtbaren) Reichsadler. Und der ist genauso verboten wie Hakenkreuze oder Bilder, Schriftstücke und Tondokumente von Adolf H. aus Braunau. Das solltest du aber wissen.

          Da wir als Forenbetreiber seit neuestem auch wegen dem Inhalt der Postings, Geschützten Markennamen und sonstigen Inhalten von Usern (die nicht von uns stammen) belangt werden können, bleibt uns nix anderes übrig. Es gibt genug dumme Menschen, die uns hassen, und uns daraus nen Strick drehen würden.

          Und ich habe dir gesagt, was passiert, wenn du sowas in der Richtung tust, du warst gewarnt !!

          Unterstützt die HQ Board City mit vielen Einwohnern indem ihr auf den Banner klickt.

          Raubkopierer, IT-Experten und E-Gamer in den Knast !!!

          Kinderschänder, Bankräuber und Mörder in die Gesellschaft reintegrieren,
          wir brauchen Platz für Computer-Kriminelle in den Gefängnissen !!!

          Kommentar


          • #6
            Mal nebenbei:
            Es ist verboten durchgestrichene Hakenkreuze zu verwenden.
            Es gab da neulich erst ein gerichtsurteil.
            Und Heise wurde auch abgemahnt, weil den kommentaren der News zu illegalen Sachen (DoS) aufgerufen wurde.
            Das kann von uns NICHT verantwortet werden.

            MfG

            DarkRoot

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            • #7
              Der nicht verfälschte Adler mag ja vielleicht verboten sein, aber verfremdete Symbole sind unterumständen Erlaubt.
              Die Beklagten selbst begrüßen hingegen "den noch zögerlichen Schritt, nach Monaten endlich Anklage beim Landgericht Stuttgart zu erheben". Zumal mit einem Urteil der Fünften Großen Strafkammer vom 22. März erstmals ein Stuttgarter Richter von der Auffassung abgekommen ist, dass auch eindeutig zum Protest verfremdete *****ymbole zu beanstanden sind. Diesen Prozess hatte der Verein der Verfolgten des Naziregimes (VVN) angestrebt. Die Organisation hatte sich mit einer Beschwerde dagegen gewehrt, dass die Polizei bei einer Kundgebung Flugblätter, Broschüren und Anstecker mit ähnlichen Symbolen wie denen von Nix Gut beschlagnahmte. Den Erfolg beim Landgericht wertet Dieter Lachenmayer vom Landesverband des VVN als "eine verdiente Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart".
              http://www.stuttgarter-zeitung.de/st...il.php/1129641


              Laut einer Seite gegen Rechtsradikalismus ist der Reichsadler erlaubt.
              Der REICHSADLER war das allgemeine Staatssymbol des 3. Reiches bzw. der NSDAP. Er ist heute oft ohne Hakenkreuz beliebter Aufdruck auf Bekleidungsstücken und Aufnähern. Mit Hakenkreuz STRAFBAR!
              http://www.abc-poessneck.de/symbole.html
              Zuletzt geändert von Madnessman; 15.04.2006, 18:24.

              Kommentar


              • #8
                http://www.ostblog.de/2005/11/urteil...enes_haken.php

                Einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz. Skandal!
                Die Staatsanwaltschaft schickte wegen Verwendens eines verfassungswidrigen Kennzeichens einen Strafbefehl.
                Wenn du unbedingt willst, nenn es Willkür oder sonstwas, wir haben jedenfalls keine lust uns mit dem Gesetz anzulegen.

                Akzeptier es oder geh.

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                • #9
                  Ähm, also bitte, er hat einen Adler, der gewisse, allerdings weniger als der von C4s, Geimeinsamkeiten mit dem von 33-45 hat, in der Signatur gehabt.
                  Aber wisst ihr was, ich informiere mich gerade bei den Verfassungsschutzseiten über verbotene Symbole(die bei euch nicht zentral verboten zu sein scheinen) und wisst ihr was? Ein solcher Adler, ohne das schöne Krakenheuz ist sowas von scheisslegal, dies ist mein Eindruck, nach dem Lesen der Seiten.
                  Mon Dieu qui a rapport sexuel à présent!

                  Y ddraig goch ddyry cychhwyn

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von DarkRoot
                    http://www.ostblog.de/2005/11/urteil...enes_haken.php



                    Wenn du unbedingt willst, nenn es Willkür oder sonstwas, wir haben jedenfalls keine lust uns mit dem Gesetz anzulegen.

                    Akzeptier es oder geh.
                    Dann nehmt dies beim Regestrierungshinweis auf, das hier grundlos gebannt und zensiert wird.
                    Laut Verfassungsschutz ist das Darstellen bei Satiere erlaubt und geschützt.
                    Auszug aus Bröschüre:
                    http://img142.imageshack.us/img142/1...fschutz5zi.jpg

                    Link zum PDF-Dokument des Verfassungsschutzes:
                    http://www.verfassungsschutz.de/de/p...en_21.7.04.pdf

                    Durch eure Haltung verstößt ihr gegen das Kunstfreiheitsgesetz und könnt abgemahnt werden.
                    Prost Mahlzeit.

                    €dit by DarkRoot:
                    Ja und solche großen Bilder nur als Link und nicht als Bild einbinden, oder willst du noch ne verwarnung?

                    €dit by m
                    Wie noch ne Verwarnung?
                    Ich habe nie eine erhalen. 8]
                    Außerdem, ist es ja nicht verboten, große Bilder reinzustellen. 8]

                    1.7 Zu große Bilder werden in den einzelnen Threads nicht gerne gesehen und sind bitte zu verlinken.

                    Also nicht verboten, daher erlaubt.
                    Zuletzt geändert von Madnessman; 15.04.2006, 18:51.

                    Kommentar


                    • #11
                      Warum darf es denn eigentlich der werte Herr C4s in der Signatur haben, das Ädlerchen?
                      Mon Dieu qui a rapport sexuel à présent!

                      Y ddraig goch ddyry cychhwyn

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                      • #12
                        Ich habe es mir erlaubt dem Verfassungsschutz zu melden, da dies verboten ist. 8]

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                        • #13
                          €dit by m
                          Wie noch ne Verwarnung?
                          Ich habe nie eine erhalen. 8]
                          Wo kommen dann deine 50% her ?

                          1.7 Zu große Bilder werden in den einzelnen Threads nicht gerne gesehen und sind bitte zu verlinken.

                          Also nicht verboten, daher erlaubt.
                          Es nennt sich BoardREGELN
                          Wenn es da drinne steht, dann sind das Strikte Richtlinien.

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                          • #14
                            Übrigends der Bann kommt von mir lieber Unreal (Madnessman), ich habe die Faxen wirklich satt, ständig musst du hier aufmucken und EEB hat sich wirklich dafür ausgesprochen das du hier eine Chance bekommen solltest.

                            Du bist echt ne Pfeife.
                            HQ Gaming Network Administration
                            - News und Artikel für PC und Spielekonsolen -



                            ISPHTTP & STATION55 Webhosting: Günstiges, schnelles und zuverlässiges Webhosting

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