Auf der Verpackung von "Schlacht um Mittelerde" steht Folgendes:
EA behält sich das Recht vor, die Online-Funktionen mit einer Frist von 30 Tagen ab Bekanntgabe auf www.eagames.de einzustellen.
Ist das einfach nur eine Standard-Floskel, mit der sich EA im Falle einer Serverabschaltung usw. vor eventuellen Schadenersatzklagen schützt oder steckt da mehr hinter?
Gibt es diese Anmerkung auch bei anderen Spielen?
*** oder wurde das schon angesprochen? hab suchfunktion nicht benutzt 8) )
EA behält sich das Recht vor, die Online-Funktionen mit einer Frist von 30 Tagen ab Bekanntgabe auf www.eagames.de einzustellen.
Ist das einfach nur eine Standard-Floskel, mit der sich EA im Falle einer Serverabschaltung usw. vor eventuellen Schadenersatzklagen schützt oder steckt da mehr hinter?
Gibt es diese Anmerkung auch bei anderen Spielen?
*** oder wurde das schon angesprochen? hab suchfunktion nicht benutzt 8) )
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