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Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen

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    Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
    Frist von einem Tag im E-Mail-Zeitalter ausreichend

    Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe).

    In einem Diskussionsforum, das von dem Beklagten betrieben wird, wurde ein montiertes Polizeifoto eingestellt, das den Kläger als Kriminellen darstellt. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen.

    Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Zwar nahm der Kläger den Antrag einen Tag später per Fax ohne Unterschrift zurück, da das Foto mittlerweile entfernt wurde, zog aber am Tag darauf diese Klagerücknahme abermals zurück. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte.

    Den Antrag des Forenbetreibers, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und festzustellen, ob die einstweilige Verfügung unwirksam ist, lehnte das Gericht mit seinem Urteil vom 6. Juni 2005 (23 C 155/05) ab.

    Das Argument des Forenbetreibers, er habe wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, sei unerheblich, so das Gericht: "Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."

    Infolgedessen wurde dem beklagten Forenbetreiber auferlegt, die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen

    Urteil http://www.netlaw.de/urteile/agwin_01.htm

    Quelle Golem


    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    Verstehen kann ich es ja, dass Beleidigungen gegen dritte zu löschen sind. Allerdings sollte man von Anfang an darauf achten und solche Beiträge sollten ja schon vom Board her verboten sein. Dann muss man auch nicht solche hohen Kosten tragen!
    Time to ride!

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    • #3
      vor allem isses müll mit dieser 1 tages frist wenn ich in urlaub bin und mir wer ne mail schreibt ich soll was löschen und ich die net lesen --->kann<--- weil es da keinen pc gibt dann werd ich da voll zur sau gemacht das is auch gemein is doch wie mit der post oder?
      wenn ich vor gericht sag ja ich war in urlaub und konnt meine post net lesne isses ok aber wenn ich sag ich war in urlaub und konnt meine mails net lesen bekomm ich eins aufn deckel
      das find ich net richtig
      sigpic

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      • #4
        Urlaubsvertretung

        @Locke

        Dann hilft nur eine Urlaubsvertretung die dein Board überwacht , während du im Urlaub bist.

        Oder eine Blackliste die sowas vermeiden kann . Wie ein Eintrag Depp usw..

        Gerichte sind meist unterschiedlichen Meinungen. Aber das Urteil ist Rechtkräftig.

        Musst warten, bis ein höheres Gericht andere Meinung ist

        lg
        Bernd
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

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        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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