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Ab sofort Bußgeld für Spam-Mails

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  • Ab sofort Bußgeld für Spam-Mails

    Zitat von Stader Tageblatt 19.1.07
    Berlin (rn). Absendern von uner-
    wünschten Spam-Mails droht künf-
    tig ein Bußgeld von bis zu 50.000
    Euro. Ein entsprechendes Gesetz
    hat der Bundestag gestern verab-
    schiedet. Danach müssen sich In-
    halt und Herkunft einer E-Mail-
    Werbung künftig bereits aus der
    Kopf- und Betreffzeile ergeben. Wer
    den kommerziellen Charakter ver-
    schleiert, kann hingegen mit einem
    Bußgeld belangt werden.
    So, heute hab ich in der Zeitung diesen Artikel gefunden.
    (HP der zeitung www.tageblatt.de)
    Jetzt wird wenigstens mal ordentlich strafe auf diesen nervigen scheiß gesetzt. Leider, maskieren die Leute auch mal gerne ihre E-mailadresse, oder schicken sie per trojaner von anderen Leuten los, ohne das die was merken.

    Aber mal die frage, was meint ihr dazu
    Alles Endet, so auch meine Zeit bei HQ. Ich habe euch verlassen, und ob ich wiederkomme kann ich euch nicht sagen. Zumindest nicht in nächster Zeit.

    www.z-karten.z-21.de www.z-21.de

  • #2
    AW: Ab sofort Bußgeld für Spam-Mails

    ich finde gut, dass endlich etwas gegen spam gemacht wird.

    aber ich denke, die umsetzung könnte schwer werden, da die meisten spammer in ausland sitzen, und so dauert es ewig, bis überhaupt etwas unternommen werden kann.

    Kommentar


    • #3
      AW: Ab sofort Bußgeld für Spam-Mails

      Also ob die irgend eine schorse hätten die zu kriegen das läuft alles über Tor oder Jap netzwerke!

      Kommentar


      • #4
        AW: Ab sofort Bußgeld für Spam-Mails

        Die meisten Spam-Mails werden allerdings aus dem Ausland verschickt und fallen nicht unter deutsche Gesetzgebung.

        Somit geht das Gesetz ins leere . 80 Prozent kommen aus dem Ausland .

        Die meisten Spam Empfänger sind nicht in der Lage den Absender zu erkennen.

        Mit etwas Übung und mit Whois bekommt man den echten Versender raus.

        Das Gesetz bringt nichts für die Verbraucher, es landet immer 70-80 Prozent
        Spammails im Postfach .

        Da hilft nur ein guter Virenprüfer und Spamkiller zu installieren.

        Bei mir werden fast alle Spam erkannt und stören mich nicht mehr

        Das Gesetz näher betrachtet:

        Bundestag verbietet Spam
        Der Bundestag hat das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet, das auch Regelungen für die Bekämpfung unerlaubter Werbe-E-Mails (Spam) enthält.

        Das Gesetz stuft Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ein.

        Charakter und Herkunft einer Werbe-E-Mail müssen sich künftig aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der Mail umgehen.

        Absender, die bewusst irreführen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion, die dem Gesetz zusammen mit SPD und FDP zustimmte, wird somit „ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt – auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird“, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Julia Klöckner. Ihren Angaben zufolge verursacht Spam jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

        Bündnis 90/Die Grünen gehen die Anti-Spam-Bestimmungen noch nicht weit genug. „Wir wollen, dass jeder, der ungewollt Werbe-E-Mails zugeschickt bekommt, dagegen vorgehen kann“, fordert die medienpolitische Sprecherin Grietje Bettin. Außerdem vermisst die Bundestagsabgeordnete die Benennung einer bundesweiten Behörde, die die Spammer verfolgt. Der Internetverband Eco vermisst darüber hinaus eine klare gesetzliche Regelung zur Beschränkung der Haftung für Hyperlinks und der Haftung von Suchmaschinenbetreibern. Nach Auskunft von Eco-Justiziar Oliver Süme legen Gerichte vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen und Suchmaschinen zunehmend Pflichten zur Prüfung der Haftung Dritter und zur Überwachung ihrer Nutzer auf. „Setzt sich diese Praxis durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten“, sagt Süme. Deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung „dringend erforderlich“. Außerdem kritisiert der Eco die im TMG enthaltene Ausweitung der Auskunftspflichten von Internetanbietern. Diese müssen der Polizei zur Gefahrenabwehr Informationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung oder persönliche Nutzerkennungen ihrer Kunden zur Verfügung stellen. Bisher war dies nur bei der Strafverfolgung nötig. „Es kann nicht angehen, dass in diesem Maße Polizeiaufgaben auf die Wirtschaft verlagert werden, ohne dass die Kosten dafür vom Staat getragen werden“, sagt Süme. Den deutschen Online-Unternehmen entstünden dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile.

        lg
        bernd
        Zuletzt geändert von berndf; 19.01.2007, 21:32.
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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