ProSieben und Sat1 haben geklagt und gewonnen: Der Internet-Videorecorder "Shift-TV" wird erneut verboten.
"Shift-TV" ist ein Dienst bei dem Kunden einen virtuellen TV-Recorder mieten, der sich per Internet programmieren lässt. Nach dem Urteil des Dresdner Gerichts ist es Shift-TV weiter verboten, TV-Sendungen zu speichern und zum Download bereitzustellen. Dies teilte die ProSiebenSat.1-Gruppe mit. Das OLG folgte in seinem Urteil der Auffassung des Landgerichts Leipzig und wies die Berufung von Anbieter Netlantic zurück. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass es sich bei Shift TV um "eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung" handele.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich nun in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihr Programm nicht ohne ihre Zustimmung von Drittanbietern genutzt werden dürfe.
Im September hatte allerdings das Oberlandesgericht Köln entschieden, Mitschnitte von RTL-Sendungen dürften auf diese Weise angeboten werden, solange dies für den Nutzer kostenfrei geschehe. Die Netlantic GmbH hat nun gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (uk/mr)
Wird Zeit das die EU die Gema killt und das Urheberrecht großzügiger gestaltet.
lg
bernd
"Shift-TV" ist ein Dienst bei dem Kunden einen virtuellen TV-Recorder mieten, der sich per Internet programmieren lässt. Nach dem Urteil des Dresdner Gerichts ist es Shift-TV weiter verboten, TV-Sendungen zu speichern und zum Download bereitzustellen. Dies teilte die ProSiebenSat.1-Gruppe mit. Das OLG folgte in seinem Urteil der Auffassung des Landgerichts Leipzig und wies die Berufung von Anbieter Netlantic zurück. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass es sich bei Shift TV um "eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung" handele.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich nun in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihr Programm nicht ohne ihre Zustimmung von Drittanbietern genutzt werden dürfe.
Im September hatte allerdings das Oberlandesgericht Köln entschieden, Mitschnitte von RTL-Sendungen dürften auf diese Weise angeboten werden, solange dies für den Nutzer kostenfrei geschehe. Die Netlantic GmbH hat nun gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (uk/mr)
Wird Zeit das die EU die Gema killt und das Urheberrecht großzügiger gestaltet.
lg
bernd