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    Hallo zusammen,

    ich frage für einen Bekannten:

    Herr x ist Sozialhilfeempfänger und erwerbsunfähig. Er wohnt allein und mietfrei in einem kleinen Haus seiner Mutter, das er mal erben soll, in das er aber schon 2002 eingezogen ist.Die Mutter wohnt in der Nachbarschaft auch separat im eigenen Haus. Der Vater ist im Januar 2006 verstorben.

    Zu dem Haus in dem Herr x wohnt gehören 6ha Land (3 ha Wiese, 3 ha Wald). Das Haus mit den insg. 6ha Land wurde Herrn x testamentarisch zugesprochen.Jahre später wurde das Testament wieder geändert, Herr x soll demnach nur noch das Haus, den dazugehörigen Vorgarten und ein Stück Hinterland erben, also ca. nur noch weniger als ein Drittel des gesamten Grundstücks. Als Grund wurde angegeben, dass Herr x psychisch krank sei, und aufgrund von niedrigen Einkünften (Sozialhilfe) das Haus samt Grundstück nicht instand halten könne, was er aber bis dato getan hat. Weiterhin steht die kranke und psychisch labile Mutter unter dem Einfluss der Schwester von Herrn x, die ihm feindlich gesonnen ist und inzw. auch über sämtliche Konten der Mutter verfügt.
    Die Schwester soll auch das Land, das Herrn x wieder weggenommen wurde, erben. Sie wohnt ebenfalls separat in einem Haus, das der Mutter gehört und soll dieses auch erben.

    Herr x hat seit seinem Einzug in das Haus das gesamte Land auf ökologischer Basis bearbeitet und bepflanzt, weil niemand der übrigen Familienmitglieder sich darum hätte kümmern können. Weiterhin betreibt er Selbstversorgung durch Gemüse- und Obstanbau.Herr x befürchtet nun, falls die Schwester das Land bekommt, dass dieses dann brach liegen wird und verkommt, da sie keinerlei Interesse daran hat, sondern dieses nur aus Willkür bekommen möchte.

    Ein befreundeter Rechtsanwalt sagte ihm, dass Herr x das Haus sofort beanspruchen bzw. das Testament sofort geltend machen kann.

    Herr x möchte nun wissen:

    wieviel Land er als Sozialhilfeempfänger besitzen darf, und ob ihm mehr zusteht, als der Vorgarten und das Hinterland in dessen Besitz er z.Zt. ist ( ca. weniger als ein Drittel des Gesamtgrundstücks).
    Die Frage ist auch, ob das gesamte Erbe gerecht aufgeteilt ist. Das Haus das Herr x bewohnt und erben soll, ist im Gegensatz zum Haus, dass die Schwester bewohnt und erben soll deutlich weniger wert (baufällig, teilweise runtergekommen, und durch Herrn x ebenfalls teilweise instand gesetzt)
    Kann die Mutter, die zeitweilig nicht bei Verstand bzw. verwirrt ist, ein Testament ändern und welchen Wert hat die Änderung dann? Kann dies im Nachhinein überprüft werden?
    falls Herr x das Haus sofort beanspruchen bzw. das Testament sofort geltend machen würde, kann er dann später noch auf das übrige Land bestehen?
    man muss bei allem auch sehen, dass Herr x sich durch die Bepflanzung des Landes mittels Selbstversorgung ernähren kann. Ein weiteres Anliegen von Herrn x ist es, das ökologische Gleichgewicht und den Wert des Landes zu erhalten.An wen könnte er sich damit wenden?

    Danke für Antworten oder Hinweise
    Sonnengöttin

    Die Mutter muss erst mal Sterben, ehe das Testament wirksam wird
    Vorher kann niemanden über das Vermögen der Mutter bestimmen.
    Heisst ja auch Testament und das wird erst beim Tod des Verfassers gültig,
    Sorry soll das eine Testaufgabe sein, oder wer soll den Wirrwar verstehen ?

    lg
    bernd

    lg
    bernd
    Zuletzt geändert von berndf; 30.01.2007, 19:57.
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