Die Regierung will Marken- und Rechteinhaber besser vor Piraterie schützen - aber auch die Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren. An dem in einen Gesetzentwurf gegossenen Kompromiss scheiden sich wie üblich die Geister.
Die Entertainmentbranche will freieren Zugang zu den Kundendaten der Internetprovider - um Piraterie zu verfolgen. Die Bundesregierung will den nun in gewisser Weise auch gewähren, aber ganz anders, als die Branche sich das gewünscht hatte.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am Mittwoch das Kabinett in Berlin, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitteilte. Wie vor allem von der Entertainment-Industrie erhofft, sollen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Rechteinhaber künftig "unter bestimmten Voraussetzungen" Auskünfte über die Kunden beispielsweise von Internetprovidern oder Spediteuren verlangen können.
Bisher ist das nur möglich, wenn bei konkretem Tatverdacht ein Staatsanwalt entsprechende Informationen einfordert. Auch künftig werden die Branchenvertreter solche Wege nicht vermeiden können: Der Entwurf bleibt beim so genannten Richtervorbehalt. Wer jemanden identifizieren will, würde das künftig vor einem Gericht erbitten müssen. Zum von der Industrie erhofften freien Zugang zu Kundendaten wird es also kaum kommen.
"Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze", begründete Zypries den Entwurf, der auf einer EU-Richtlinie basiert. Zudem könnten gefälschte Produkte auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, etwa bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Mit dem Gesetz sollen auch die geografischen Herkunftsangaben von Lebensmitteln wie "Spreewälder Gurken" besser geschützt werden.
Es geht vor allem um digitale Güter
In besonderem Maße betrifft das natürlich die Musik- und Filmindustrie. Die hatte in Brüssel wie Berlin lobbyiert, um einen freieren Zugang zu Kundeninformationen von Internetnutzern zu bekommen, um diese mit weniger Aufwand abmahnen und verklagen zu können. Wie die Regierung diesem Wunsch nun nachkommt, will den Entertainment-Lobbyisten aber gar nicht gefallen: Zwar wird den Branchenvertretern ein vereinfachter Informationszugang gewährt, zugleich sollen aber bei Urheberrechtsverletzungen wie etwa dem illegalen Musiktausch (P2P) die Verbraucher vor unangemessen hohen Forderungen geschützt werden. Eine klare Absage an die Branche, per Gesetz vom Geschädigten zum Nutznießer der Piraterie befördert zu werden.
Wird ein privater Internetnutzer zur Rechenschaft gezogen, weil er beispielsweise ein Musikstück zum Download angeboten hat, dürfen Anwälte für die erste Abmahnung künftig nicht mehr als 50 Euro verlangen. Damit werde sichergestellt, dass "bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird", erklärte Zypries. Heute sind Abmahnforderungen in satter drei- und vierstelliger Höhe üblich, unüblich sind auch noch weit höhere Forderungen nicht.
Die Industrie beklagt verpasste Chancen
Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. "Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben", sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. "Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen."
Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.
Ausdrücklich wandte sich der Verband auch gegen die Deckelung der Abmahngebühr. Der Musikwirtschaft und dem Staat entgingen durch Online-Piraterie schließlich jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. "Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf wird das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger."
Der Markenverband, für den eher die konkrete Verfolgung erheblicher Rechtsverletzungen als die massenhafte Abmahnung eher kleiner Vergehen zum Alltag gehört, begrüßt dagegen den Kabinettsbeschluss. Produktpiraterie und Markenfälschung wirksamen Einhalt zu gebieten sei ein richtiger Schritt, sagte Verbandspräsident Franz-Peter Falke. Der Markenverband forderte aber auch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und die Einführung einer Mindeststrafe von einem halben, besser noch einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße ein.
Quelle Spiegel
Zur Zeit sind Abmahnungen sehr teuer und oft durch einen Anruf schneller zu
beseitigen.
Wird Zeit das hier eine Grenze gezogen wird.
Thema Musikindustrie : Da werden Oldies veröffentlicht, wo weder Sänger noch ein andere Geld kassiert.
Die DVD oder CD kosten fast das gleiche - Abzocke pur .
Freunde um eine Kopie bitten, was legal ist .
Keinen Pfennig der Musikindustrie .
Solange die Musikindustrie meint, DVD mit Kopierschutz zu versehen und ich die DVD nicht überall abspielen lassen kann, kaufe ich den Mist nicht.
lg
bernd
Die Entertainmentbranche will freieren Zugang zu den Kundendaten der Internetprovider - um Piraterie zu verfolgen. Die Bundesregierung will den nun in gewisser Weise auch gewähren, aber ganz anders, als die Branche sich das gewünscht hatte.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am Mittwoch das Kabinett in Berlin, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitteilte. Wie vor allem von der Entertainment-Industrie erhofft, sollen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Rechteinhaber künftig "unter bestimmten Voraussetzungen" Auskünfte über die Kunden beispielsweise von Internetprovidern oder Spediteuren verlangen können.
Bisher ist das nur möglich, wenn bei konkretem Tatverdacht ein Staatsanwalt entsprechende Informationen einfordert. Auch künftig werden die Branchenvertreter solche Wege nicht vermeiden können: Der Entwurf bleibt beim so genannten Richtervorbehalt. Wer jemanden identifizieren will, würde das künftig vor einem Gericht erbitten müssen. Zum von der Industrie erhofften freien Zugang zu Kundendaten wird es also kaum kommen.
"Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze", begründete Zypries den Entwurf, der auf einer EU-Richtlinie basiert. Zudem könnten gefälschte Produkte auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, etwa bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Mit dem Gesetz sollen auch die geografischen Herkunftsangaben von Lebensmitteln wie "Spreewälder Gurken" besser geschützt werden.
Es geht vor allem um digitale Güter
In besonderem Maße betrifft das natürlich die Musik- und Filmindustrie. Die hatte in Brüssel wie Berlin lobbyiert, um einen freieren Zugang zu Kundeninformationen von Internetnutzern zu bekommen, um diese mit weniger Aufwand abmahnen und verklagen zu können. Wie die Regierung diesem Wunsch nun nachkommt, will den Entertainment-Lobbyisten aber gar nicht gefallen: Zwar wird den Branchenvertretern ein vereinfachter Informationszugang gewährt, zugleich sollen aber bei Urheberrechtsverletzungen wie etwa dem illegalen Musiktausch (P2P) die Verbraucher vor unangemessen hohen Forderungen geschützt werden. Eine klare Absage an die Branche, per Gesetz vom Geschädigten zum Nutznießer der Piraterie befördert zu werden.
Wird ein privater Internetnutzer zur Rechenschaft gezogen, weil er beispielsweise ein Musikstück zum Download angeboten hat, dürfen Anwälte für die erste Abmahnung künftig nicht mehr als 50 Euro verlangen. Damit werde sichergestellt, dass "bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird", erklärte Zypries. Heute sind Abmahnforderungen in satter drei- und vierstelliger Höhe üblich, unüblich sind auch noch weit höhere Forderungen nicht.
Die Industrie beklagt verpasste Chancen
Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. "Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben", sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. "Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen."
Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.
Ausdrücklich wandte sich der Verband auch gegen die Deckelung der Abmahngebühr. Der Musikwirtschaft und dem Staat entgingen durch Online-Piraterie schließlich jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. "Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf wird das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger."
Der Markenverband, für den eher die konkrete Verfolgung erheblicher Rechtsverletzungen als die massenhafte Abmahnung eher kleiner Vergehen zum Alltag gehört, begrüßt dagegen den Kabinettsbeschluss. Produktpiraterie und Markenfälschung wirksamen Einhalt zu gebieten sei ein richtiger Schritt, sagte Verbandspräsident Franz-Peter Falke. Der Markenverband forderte aber auch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und die Einführung einer Mindeststrafe von einem halben, besser noch einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße ein.
Quelle Spiegel
Zur Zeit sind Abmahnungen sehr teuer und oft durch einen Anruf schneller zu
beseitigen.
Wird Zeit das hier eine Grenze gezogen wird.
Thema Musikindustrie : Da werden Oldies veröffentlicht, wo weder Sänger noch ein andere Geld kassiert.
Die DVD oder CD kosten fast das gleiche - Abzocke pur .
Freunde um eine Kopie bitten, was legal ist .
Keinen Pfennig der Musikindustrie .
Solange die Musikindustrie meint, DVD mit Kopierschutz zu versehen und ich die DVD nicht überall abspielen lassen kann, kaufe ich den Mist nicht.
lg
bernd
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