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WLAN: Wie man die Funknetze schützen sollte

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  • WLAN: Wie man die Funknetze schützen sollte

    Noch immer sind viele WLAN-Nutzer ziemlich leichtsinnig, was die Absicherung ihres Funknetzes betrifft. Doch die Anschluss-Inhaber sind dazu verpflichtet, die Zugänge zu schützen und werden für illegale Downloads haftbar gemacht.

    Ein WLAN-Netz ist praktisch: Mehrere Familienmitglieder oder Nachbarn kommen ohne Kabelsalat ins Internet. Und günstig ist es auch, einen drahtlosen DSL-Zugang zu teilen - jeder übernimmt einen Teil der Kosten. Bereits jeder zweite von bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüssen wird per WLAN betrieben, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz allerdings vor Eindringlingen und Missbrauch schützen. Sie können zum Beispiel dafür verantwortlich gemacht werden, wenn andere ihr WLAN für illegale Downloads nutzen. So haben Gerichte in den vergangenen Monaten geurteilt, etwa das Landgericht Hamburg. Der BITKOM gibt deshalb Tipps zum sorgenfreien WLAN-Sharing.
    1. Zugang verschlüsseln

    Haustür und Auto schließt jeder ab - doch längst nicht alle Internet-Nutzer schützen ihre persönlichen Kommunikationswege. Das Risiko dabei: Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des Computers. Er sollte dem aktuellen WPA-Standard entsprechen. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen - keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.
    2. Kreis der Nutzer beschränken

    Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten - wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern zugreift.
    3. Abmahnungen gründlich prüfen

    Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt - sonst droht ein Strafgeld.
    4. Anwaltskosten ablehnen

    Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Noch ist nämlich rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind. Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem Kompromiss versuchen - und dem Anwalt anbieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

    Noch immer ist die Rechtsposition der WLAN-Inhaber allerdings nicht wirklich klar geregelt; in dem für 2007 geplanten Telemediengesetz soll nachgebessert werden. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht zu überwachen haben, meint man beim BITKOM und vielen anderen Verbänden. Denn das hieße, gutgläubige Nutzer vorschnell zu kriminalisieren.

    Auf jeden Fall sollte man Wlan nicht ungesichert lassen . Kann teuer werden, wenn über ihr Wlan dritte Geschädigt werden.

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: WLAN: Wie man die Funknetze schützen sollte

    Wir ham ein WLAN im Haus... Mein Vater hat den Router direkt nen stock unter mir hingestellt... astreine verbindung ^^
    keke, is ja egal...
    wir wolltns oft verschlüssels... aber weder ich, noch meine schwester bekamen zugang zum internet... sieht da das gericht auch irgendeine entschuldigung? so dass man nicht sperren KONNTE?

    Kommentar


    • #3
      AW: WLAN: Wie man die Funknetze schützen sollte

      Wer das Wlan nicht sichert, haftet für Schäden und Missbrauch.

      Um einen Rechner überhaupt kabellos mit einem WLAN verbinden zu können, muss der Name der Basisstation bekannt sein. Dieser Name wird als "ESSID" oder "SSID" (Extended Service Set Identitfier) bezeichnet. In der Regel sendet die Station regelmäßig ein Signal, das Daten über das Netz, den Namen und die Adresse enthält. Außerdem wird die unterstützte Geschwindigkeit sowie der Funkkanal und der Status der Verschlüsselung übermittelt.

      Der "SSID" dient in einem öffentlich zugänglichen Netz dazu, bei der Übergabe zwischen zwei benachbarten Funkzellen die nächste Basisstation zu finden. Da der "SSID" als "einfacher" Text gesendet wird, kann ihn ein Angreifer mit einfachen Mitteln in Erfahrung bringen. In einem Heimnetzwerk ist das Senden des "SSID" jedoch nicht nur überflüssig, sondern darüber hinaus auch gefährlich.

      Senden des SSID/ESSID verhindern

      Um eine erste Absicherung des WLANS zu erreichen, sollte das "Rundumsenden" ("Broadcast") der SSID unterbunden werden. Diese Funktion ist nicht standardisiert, wird aber von zahlreichen WLAN-Access-Points unterstützt. Sie sollten beim Kauf unbedingt darauf achten, dass Ihr Gerät das Ausschalten des SSID-Broadcast unterstützt. Da in einem festen WLAN die "SSID" bekannt ist, kann sie von Hand in die Konfiguration der WLAN-Adpater eingetragen werden.


      Doch der "SSID" kann von Angreifern immer noch erraten werden. Eine zweite Absicherung ist deshalb das Nutzen eines komplizierten "SSID", der dann als Kennwort dient. Voreinstellungen und Vorgaben wie "wireless" oder der Gerätename sind viel zu leicht zu knacken. Das gleiche gilt für Familiennamen und andere Alltagsbegriffe. Der beste "SSID" ist eine wie bei allen Pass- und Kennwörtern eine ungewöhnliche Kombination aus Ziffern und Zeichen, in der Groß- und Kleinbuchstaben abwechseln – zum Beispiel "whzrtgZz89sX3".

      n einem "Wireless Local Area Network" (WLAN) wird der bekannte Ethernet-Standard genutzt. Somit gibt es eine hervorragende Möglichkeit, einen Computer weltweit eindeutig zu identifizieren: die vom Hersteller vergebene MAC-Adresse (Media Access Control-Adresse) des genutzten WLAN-Adapters. Eine solche Kennung ist einzigartig und wird ausschließlich für ein Netzwerkgerät vergeben.

      Eine MAC-Adresse kann zum Beispiel so aussehen: "00-02-44-59-9D-86". Sie können diese Adresse leicht herausfinden, da sie auf einem Aufkleber auf dem Gerät vermerkt ist. Bei bereits eingebauter Hardware ermitteln Sie die Adresse mit einem Windows-Dienstprogramm:

      # Wählen Sie "Start > Ausführen..."
      # Geben Sie "cmd" ein, und bestätigen Sie mit der Eingabetaste
      # Geben Sie in der Eingabeaufforderung "ipconfig /All" ein, und drücken Sie die Eingabetaste


      MAC-Adresse im Access-Point eintragen

      Windows zeigt Ihnen nun eine Liste mit zahlreichen Angaben zu Ihren Netzverbindungen. Interessant ist die Zeile "Physikalische Adresse": Dort steht die MAC-Adresse des Rechners. Im Prinzip müssen Sie diese eindeutige Kennung nur noch der Basisstation mitteilen. Leider unterstützen dies nicht alle Geräte. Beim Kauf eines WLAN-Access-Points sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Gerät Ihrer Wahl das Eintragen der MAC-Adresse ermöglicht.


      Viele Basisstationen bieten die Eingabe einer MAC-Adresse unter dem Stichwort "Access Filter", "Authoritzed MAC-Adresses" oder "Mac-Filter" in den Routinen für die erweiterten Einstellungen an. In den meisten Fällen wird eine MAC-Adresse ohne Doppelpunkte oder Bindestriche eingegeben – im Beispiel oben also 000254599D86. Bei den meisten Geräten reicht das Eingeben einer MAC-Adresse, um die Filterung zu aktivieren. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen Sie zusätzlich eine eventuell vorhandene Einstellung für die Filterung aktivieren.


      Für die Sendetechnik eines WLAN gibt es einen umfassenden Standard mit dem Kürzel 802.11. Dieser Grundstandard umfasst mehrere Erweiterungen, die die Übertragungsgeschwindigkeit von 11 auf 54 MBit/s und mehr anheben. Diese Erweiterungen werden durch nachgestellte Buchstaben unterschieden – zum Beispiel definiert 802.11a die Übertragung mit 54 MBit/s.

      Ein Kernpunkt des Standards 802.11 ist das Verschlüsselungsverfahren WEP (Wired Equivalent Privacy). Es verschlüsselt die gesamte Kommunikation mit Hilfe eines Schlüssels von 64 oder 128 Bit Länge. Da die kurzen 64-Bit-Schlüssel leicht zu knacken sind, sollte mindestens der 128-Bit-Schlüssel eingesetzt werden. Einige Geräte nutzen bereits 256-Bit-Schlüssel. Falls Ihr Gerät in der Lage sein sollte, 265-Bit-Schlüssel zu verwenden, setzen Sie diesen unbedingt ein. Falls Ihre Geräte außerdem die Eingabe mehrerer Schlüssel anbieten, sollten Sie die aktiven Schlüssel regelmäßig wechseln.

      128-Bit-Verschlüsselung mit Hexadezimalzahlen

      Der Schlüssel wird in jedes WLAN-Endgerät eingegeben. Bei 64-Bit-Verschlüsselungen ist der Schlüssel 10 Zeichen lang, bei 128 Bit sind es bereits 26 Zeichen. Der Schlüssel sollte niemandem bekannt gegeben werden und auch nicht zu erraten sein. Der Schlüssel wird in hexadezimalen Zahlen wie A0, F6 oder DF angeben.

      WEP macht ein Funknetzwerk abhörsicher und stellt dafür Funktionen für die Paketverschlüsselung und zur Authentifizierung der Geräte zu Verfügung. Verfahren mit besserer Verschlüsselung wie WEP-Plus oder WPA (Wi-Fi Protected Access) werden leider noch nicht von allen Geräten unterstützt. Wichtig ist vor allem, dass alle Geräte die gleiche Schlüssellänge unterstützen müssen. Wenn Sie also eine bessere Verschlüsselung einsetzen möchten, müssen Sie oft alle WLAN-Geräte austauschen. Daher empfiehlt es sich, bei einem Kauf auf die WPA-Fähigkeit eines Gerätes zu achten.


      Wie WEP ist auch WPA ein Standard für die Verschlüsselung und Authentifizierung. Entwickelt wurde WPA, um die grundlegenden Schwächen der WEP-Verschlüsselung zu beheben. WPA kann also als der sichere Nachfolger von WEP angesehen werden.

      Bietet Ihr Access-Point eine WPA-Verschlüsselung, sollten Sie dieser vor WEP auf jeden Fall den Vorzug geben. Ältere Geräte lassen sich über ein Software-Update oft auf den neuesten Sicherheitsstandard bringen. WPA verwendet für die Verschlüsselung das "Temporal Key Integrity Protocol" (TKIP). Das Protokoll muss in die Einstellungen für Ihre Netzwerkverbindung eingegeben werden.

      Um Ihr lokales Netzwerk zu schützen, müssen Sie die Authentifizierung auf WPA-PSK stellen. Die Endung PSK bedeutet "Pre-Shared Key", was nichts anderes bedeutet, als dass Sie selbst ein Zugangspasswort für den Access-Point und alle Clients vergeben. Das TKIP verwendet das Zugangspasswort, den "Master-Key", um weitere sichere Schlüssel zu erzeugen.

      Leider ist ein WLAN-Funknetz trotz unterdrücktem SSID-Broadcast, MAC-Filterung und WEP-Verschlüsselung mit 128 Bit oder WPA-Verschlüsselung nicht hundertprozentig abgesichert. Sie können allerdings davon ausgehen, dass ein lokales Netzwerk durch die beschriebenen Methoden so weit abgesichert ist, dass ein Angreifer nur mit erheblichem Aufwand in das System kommt.

      Es gibt eine Reihe von Ergänzungen der geschilderten Absicherungen und einige zusätzliche Maßnahmen, die Sie für einen verbesserten Schutz des WLAN ergreifen sollten:

      * Kontrollieren Sie den Sendebereich der Basisstation mit einem WLAN-fähigen Notebook. Durch das Ändern der Geräteposition und der Antennenausrichtung haben Sie einen nicht geringen Einfluss auf die Senderichtung.


      * Falls Ihre Basisstation eine Reduzierung der Sendeleistung erlaubt, sollten Sie diese Funktion nutzen. Probieren Sie aus, welche Sendeleistung ausreichend ist.


      * Schalten Sie die Basisstation nur dann ein, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Schließen Sie das Gerät am besten über eine Steckdosenleiste mit Schalter an das Stromnetz an.


      * Falls die Basisstation mit einem integrierten DHCP-Server (Dynamic Host Configuration Protocol) ausgerüstet ist, sollten Sie diesen auf jeden Fall ausschalten. DHCP sorgt dafür, dass auch ein illegal angemeldeter Rechner sofort eine IP-Adresse bekommt. Vergeben Sie in Ihrem Heimnetzwerk stattdessen feste IP-Adressen.


      * Konfigurieren Sie die Basisstation ausschließlich mit dem mitgelieferten USB-Kabel, und kaufen Sie nur ein Gerät, dass diese Art der Konfiguration erlaubt. Die Konfiguration per Funk ist nicht hundertprozentig sicher und kann abgehört werden.


      * Führen Sie regelmäßige Firmware-Upgrades durch, um fehlerkorrigierte Versionen der internen Geräte-Software zu erhalten. Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass für Ihr Gerät solche Firmware-Upgrades angeboten werden.

      Notfalls die Bedienungsanleitung lesen, oder Fragen Sie hier im Forum, was
      Sie machen müssen.

      Auf jeden Fall machen Sie sich strafbar und haftbar, wenn durch Dritte ihr Wlan den Schaden verursacht hat.

      Fragen Sie auch beim Hersteller nach, wie Sie ihr Wlan sicher machen .
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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