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wer in Zukunft juristisch beraten darf

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  • wer in Zukunft juristisch beraten darf

    Bisher sichert das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 das Monopol bei der Rechtsberatung. Es schreibt vor, dass sich die Bürger im wesentlichen nur von zugelassenen Rechtsanwälten beraten lassen dürfen. Damals wurde dieses Gesetz genutzt, um jüdischen Anwälten totales Berufsverbot zu erteilen. Einige Organisationen werden von dem striktem Beratungsverbot ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel die Gewerkschaften, die Arbeitgeber, die Mietervereine und die Verbraucherzentralen.

    Nun sollen Rechtsanwälte ihr Monopol in der Rechtsberatung verlieren. Das neue Gesetz heißt "Rechtsdienstleistungsgesetz" und wird voraussichtlich Mitte 2007 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Markt für Rechtsdienstleistungen wird durch das neue Gesetz geöffnet für andere Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieure, Automechaniker oder Bankangestellte. Die EU -Kommission fordert seit langem eine Liberalisierung.

    Wer umfassend beraten will, muss weiterhin beide juristische Staatsexamen bestanden haben und als Rechtsanwalt zugelassen sein. Vor Gericht bleibt die Rechtberatung den Anwälten vorbehalten, die außergerichtliche Rechtsberatung wird unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch Nichtjuristen offen stehen.

    Nach dem neuen Gesetz sollen Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, zukünftig auch von Nichtjuristen erbracht werden dürfen. Allerdings müssen sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eine untergeordnete Rolle spielen. Oder sie müssen zur vollständigen Erfüllung der mit Haupttätigkeit verbundenen Pflicht gehören.

    Diese Auskünfte sind im Grunde dann jedem gestattet: Betriebswirte machen Sanierungs- und Insolvenzberatung, der Architekt berät beim Baurecht, die Banken beraten bei Vermögensfragen oder der Unternehmensnachfolge, die Autowerkstatt hilft bei der Schadensregulierung. Die Sonderleistungen können aber nicht gesondert abgerechnet werden. Letztlich wird es, so Justizministerin Brigitte Zypries, den Gerichten überlassen bleiben, zu bestimmen, welche Leistungen noch als Nebenleistungen anzusehen seien.

    Nach dem neuen Gesetz wird die "Rechtsdienstleistung" definiert als "jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten, sobald sie eine besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Ratsuchende, so das Justizministerium, sollen auch in Zukunft wissen, dass umfassender Rat nur von Anwälten erteilt wird, die "gesetzlich in besonderer Weise zu Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet sind ".

    Aber keine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes sind Tätigkeiten, die sich im Auffinden der Lektüre oder der Wiedergabe der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen. Gemeint sind Rundschreiben von Mietervereinen oder wenn eine Werkstatt für ihren Kunden eine Schadenpauschale von der Versicherung fordert.

    Das neue Gesetz erlaubt auch die kostenlose Rechtsberatung als Hauptleistung. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die Mitgliederverbände und karitativen Organisationen entweder einen Volljuristen im Haus haben oder ihre Mitarbeiter mindestens durch einen Volljuristen angeleitet wurden. Diplomjuristen von der Fachhochschule dürfen auch in Zukunft nicht selbstständig Beratung anbieten. Auch Rechtschutzversicherungen dürfen - wegen möglicher Interessenkonflikte - ihre Kunden weiterhin nicht mit eigenen Angestellten beraten.

    Die Verbraucherschützer sehen, dass das neue Gesetz für die Ratsuchenden Bürger etliche Vorteile bringt, aber sie sehen auch die Gefahren: So ist es für Kunden schwierig zu beurteilen, ob der Ratgeber Ahnung hat oder eben nicht. Die Justizministerin hat zwar betont, dass sie die Bürger vor unqualifiziertem Rat schützen will, aber wie das funktionieren soll, ist bislang noch offen. Der Bundesverband Verbraucherzentralen bemängelt zum Beispiel, dass ein "Sanktionskatalog" fehlt für den Fall, dass ein Berater eine falsche Auskunft gegeben hat.

    Die Verbraucherschützer fürchten auch um die Neutralität und Unabhängigkeit der Ratgeber. Viele Ratschläge werden nicht neutral, sondern von bestimmten Interessen geleitet sein. Deshalb vermissen sie im Gesetzestext, wie die Unabhängigkeit und der Wahrheitsgehalt von Auskünften im Interesse der Ratsuchenden gesichert werden kann. Darüber fordern die Verbraucherzentralen, dass zum Schutz der Verbraucher eine Haftpflichtversicherung wie bei den Anwälten Pflicht werden sollte.
    Informationen:

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    Quelle WDR
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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