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Hoster und deren AGB - Oh Mann

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  • Hoster und deren AGB - Oh Mann

    ZTitieren von http://www.innter.net/de/impressum/agb.php

    (4) Lieferbedingungen, Zahlungsverzug, Schadenersatz
    (a) Leistungen werden standardmäßig auf Rechnung geliefert. Anspruch auf Zugangsdaten und
    Domainregistrierung hat der Kunde erst nach vollständigem Rechnungsausgleich.
    Ausschlaggebend ist die Wertstellung bzw. das Valutadatum auf einem Konto von Innter.Net®.
    Zahlungsverzug tritt automatisch 30 Tage nach Rechnungsausstellung ein. Nach Eintritt des
    Zahlungsverzugs ist Innter.Net® berechtigt den Vertrag außerordentlich aufzulösen und die vollen
    Gebühren der aktuellen Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen.
    Die aus der vorzeitigen Vertragsauflösung resultierenden Mehraufwendungen werden mit 149,00
    Euro inkl. MwSt. angegeben.


    ////////////////// 149 Euro für Vertragsauflösung wegen Zahlungsverzug + Sperrung Webseite


    Dem Verbraucher bleibt der Nachweis, daß kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden entstanden
    ist, vorbehalten.
    Im Fall der außerordentlichen Vertragsauflösung werden sämtliche Leistungen von Innter.Net®
    sofort eingestellt und Domains in die Verwaltung der jeweils zuständigen Registrierungsstelle
    zurückgegeben (BILLWITHDRAW, TRANSIT) bzw. geschlossen (CLOSE).
    b) Rechnungen und Mahnungen werden grundsätzlich per E-Mail an die angegebene E-Mail
    Kontaktadresse des Kunden versendet. Bei Nichterreichbarkeit der E-Mail Adresse oder
    Zahlungsverzug gilt ein Postversand als vereinbart. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden
    mit 25,00 Euro inkl. MwSt. beziffert.

    //////////////////// 25 Euro für Rechnungen per Post


    Dem Verbraucher bleibt der Nachweis, daß kein Mehraufwand bzw. ein geringerer entstanden ist,

    (6) Domainstreitigkeiten, Freistellung
    Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie
    angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der
    Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu
    verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in
    ausreichender Höhe (mindestens 15.000 ) stellt.

    //////////////// Domain oder 15.000 Euro für Provider Rechtskosten


    Von Ersatzansprüchen Dritter sowie Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer
    Internetdomain durch den Kunden bzw. mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde
    Innter.Net®, deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie sonstige in die Domainregistrierung
    involvierte Personen und Organisationen hiermit frei.

    Was haltet ihr davon ?
    Quelle: http://www.innter.net/de/impressum/agb.php

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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