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    Confixx-Abmahnungen gegenstandslos
    Die gestern berichteten Abmahnungen gegen Confixx-Benutzer sind nach aktuellen Berichten und Einschätzungen von SWsoft gegenstandslos, die Abmahnwelle gegen User scheint nun nicht stattzufinden.

    Am gestrigen Tag erhielten einige Serverbetreiber, die leere Standardseiten von Confixx auf ihrem Server laufen ließen, eine Abmahnung samt Kostennote durch eine Emsland Firma. Neben rund 180 Euro Gebühren verlangt die Firma Meer, Betreiber der Internetseite web1.de, die Unterlassung der Verwendung des von ihr angeblich geschützten Begriffs "web1".

    Doch dann wird es kurios: Die abgemahnten Personen nutzen den Begriff web1 nämlich gar nicht aus freiem Willen. Die von ihnen eingesetzten Verwaltungssoftware Confixx erstellt leer Platzhalter-Seiten auf denen ein Text wie "Hier entstehen die Seiten des Benutzers web1.." zu lesen ist.

    SWSoft hat diese Abmahnungen juristisch überprüft und kommt zu dem Ergebnis: "Davon abgesehen, dass Herr Meer nicht Inhaber der eingetragenen Marke „web1“ ist, entbehrt seine Abmahnung auch sonst jeglicher Grundlage." SWsoft sieht weder einen Markenschutz, da die Firma nicht Inhaber der Marke sei, noch einen Kennzeichen- oder Namensschutz, da die angebotenen Dienstleistungen auf der Webseite keine Überschneidungen mit den Branchen der Abgemahnten haben würden.

    Tatsächlich zeigt sich der Firmeninhaber in Presseberichten "überrascht" über die unabsichtliche Verwendung des Begriffes in Confixx-Standardseiten und hat gegenüber gulli.com angekündigt, von den Abmahnungen Abstand zu nehmen.

    SWSoft hingegen hat sich im Webhostlist-Gespräch weitere rechtliche Schritte gegen den Abmahner vorbehalten. Ziel ist es, die eigenen Kunden vor unberechtigten Anschuldigungen zu schützen.

    Ich hoffe SWSoft macht rechtliche Schritte gegen den Abmahner
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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