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Änderungskündigung - ARBEITSRECHT

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    Frau Meier, wenn der Laden nicht gut läuft, kündigen Arbeitgeber gerne und bieten einen Vertrag zu schlechteren Konditionen an. Wie schnell müssen Arbeitnehmer auf Änderungskündigungen reagieren?

    Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass Mitarbeiter in jedem Fall binnen drei Wochen antworten müssen. Eine kürzere Frist dürfen Arbeitgeber in keinem Fall setzen.

    Und wenn Betroffene die Frist verstreichen lassen?

    Sie können ihren Job verlieren, selbst wenn sie das Angebot dann annehmen. In dem entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer erst nach drei Monaten zugestimmt. So lange musste das Unternehmen das Angebot jedoch laut Gericht nicht aufrechterhalten. Die Kündigung wurde wirksam, obwohl der Mann 32 Jahre im Unternehmen war.

    Was können Arbeitnehmer aus dem Fall lernen?

    Wer sich binnen drei Wochen nicht entscheiden kann, sollte die Änderungskündigung erstmal annehmen, aber ausdrücklich unter Vorbehalt. Innerhalb von drei Wochen können Betroffene dann entscheiden, ob sie Klage gegen die Kündigung einreichen. Machen sie das, dürfen sie den Vorbehalt während des Prozesses jederzeit zurücknehmen und somit die Änderungskündigung akzeptieren.

    Quelle: Wirtschaftswoche
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    ICQ 299779126

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