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    APO-AG - Meine TOP Apotheke

    http://www.apo.ag/index.php?

    DocMorris = https://www.docmorris.de(man beachte die Endung der Adi ist nicht mehr .com, sondern .de)
    Porto und Versandkostenfrei ab 2 Medis auf Rezept oder ein Bestellwert von über 40,- Euro, darunter 4,95Euro
    Besonderheit, es gibt eine Quittung über die VOLLE Zuzahlung also NICHT die die man tatsächlich bezahlt hat.

    Anmerkung Admin: Ist man von der Rezeptgebühr befreit, wird die hälftige Rezeptgebühr gutgeschrieben. Übersteigt das Guthaben 30 Euro, wird es ausgezahlt.

    Luitpold-Apotheke = http://www.medikamente-per-klick.de
    Halbe Rezeptgebühr ( die andere Hälfte wird gestundet) Porto und Versandkostenfrei ab 10,-Euro (der billigste von den Portokosten) Kostenlose Hotline 0800 und Bestellung von Freiumschlägen

    Anmerkung Admin: Ist man von der Rezeptgebühr befreit, erfolgt keine hälftige Gutschrift.

    und noch diese Apo

    Europa Apotheek Venlo = http://www.europa-apotheek.com/index.php
    Keine Versandkosten bei Rezeptbestellungen, bei Bestellungen unter 40,-Euro eine Versandkostenpauschale von 5,-Euro.
    Bonussystem bei Rezeptbestellungen: beträgt der Bonus 3% vom Warenwert, immer mindestens 2,50 € und maximal 15,-- € pro verordneter Packung.

    So, das war das wo man bei GKV-Rezepten richtig sparen kann. biggrin.gif
    Nun zu den freiverkäuflichen oder Privatrezepten
    da hilft nur eins ne Suchmaschine

    medizinfuchs = http://www.medizinfuchs.de/search_result.php?medisuche=

    oder

    medikamentepreisvergleich = http://www.medhttpikamentepreisvergleich.de/

    das sind natürlich nicht alle, es wird aber erweitert.


    Übrigens, eine Bemerkung noch, DIE Internet-Apo gibts nicht, bei vielen differieren die Preise doch gewaltig, also muss man vergleichen.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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