Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte als Schüler versteuern?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Einkünfte als Schüler versteuern?

    Sers,

    ich bin im Moment auf der Suche nach einen Ferienjob und evtl. auch was, was ich neben der Schule machen kann. Ich weiß das es eine Freigrenze bis 400€ gibt, alles darüber wird Steuerlich belastet. Allerdings werfen sich mir ein paar Fragen auf:

    1. Wie viel Prozent krallt sich der Staat denn nun von meinem Geld, sollte ich über 400€/Monat kommen?

    2. Ist es richtig das ich die abgegeben Prozente ab Jahresende zurück bekomme, eben weil ich noch Schüler bin? Meine mal so was gelesen zu haben.

    3. Wie sieht das mit Kindergeld aus?
    Ich bin zwar 18, aber weil ich noch die Schule besuche, bekommen meine Eltern weiter hin die 150(?) Euro gezahlt. Meine gelesen zu haben das ich nicht mehr als 1800 Euro pro Jahr verdienen darf.


    Hab zwar schon was gegoogelt, aber außer ein Haufen Fachchinesisch hab ich noch nichts gefunden.
    Weine nicht, das Tage gegangen,
    sondern lächle, weil sie gewesen.


    Gibt jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden

  • #2
    AW: Einkünfte als Schüler versteuern?

    Unter 13800 Euro zahlst du keine Steuern .

    Mach dein Ferienjob und bekommst am Ende des Jahres eingehaltene Steuern zurück .

    solange es sich
    - in Ausbildung befindet
    wenn sie Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680,- Euro (bisher: 7.188,- Euro) erzielen.

    Frage aber mal bei der Bundesagentur für Arbeit lieber nach , da sich laufend die Gesetze sich verändern .

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

    Kommentar

    Lädt...
    X