Ebay-Handel
Auch wenn Gewährleistungen bei Internet-Auktionen ausgeschlossen werden - die Beschreibung eines Produkts muss mit der Ware übereinstimmen, sonst ist der Deal nichtig.
Viele Privat-Verkäufer bei Ebay schreiben gern Folgendes unter ihr Angebot: "Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Privatauktion. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung. Sie akzeptieren das, wenn Sie ein Gebot abgeben." Wer die Jacke, das Radio oder ein Fahrrad ersteigert, hat keine Ansprüche - auch wenn das Rad bald auseinander fällt.
Aber: Der Kaufvertrag kann dann nichtig sein, wenn der Verkäufer seine Ware falsch beschrieben hat. Das Amtsgericht Emden urteilte so in einem Fall. Ein Käufer hatte über Ebay ein Auto-Radio erworben, dessen Display angeblich weiß leuchtet. Es leuchtete aber blau. Das Gericht entschied, dass der Waren-Beschreibung gerade beim Internet-Verkauf große Bedeutung zukommt, weil der Käufer die Ware vorher nicht besichtigen kann. Die Beschreibung unterliegt nicht dem Ausschluss der Gewährleistungen. vf
Aktenzeichen: 4C 337/05
Auch wenn Gewährleistungen bei Internet-Auktionen ausgeschlossen werden - die Beschreibung eines Produkts muss mit der Ware übereinstimmen, sonst ist der Deal nichtig.
Viele Privat-Verkäufer bei Ebay schreiben gern Folgendes unter ihr Angebot: "Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Privatauktion. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung. Sie akzeptieren das, wenn Sie ein Gebot abgeben." Wer die Jacke, das Radio oder ein Fahrrad ersteigert, hat keine Ansprüche - auch wenn das Rad bald auseinander fällt.
Aber: Der Kaufvertrag kann dann nichtig sein, wenn der Verkäufer seine Ware falsch beschrieben hat. Das Amtsgericht Emden urteilte so in einem Fall. Ein Käufer hatte über Ebay ein Auto-Radio erworben, dessen Display angeblich weiß leuchtet. Es leuchtete aber blau. Das Gericht entschied, dass der Waren-Beschreibung gerade beim Internet-Verkauf große Bedeutung zukommt, weil der Käufer die Ware vorher nicht besichtigen kann. Die Beschreibung unterliegt nicht dem Ausschluss der Gewährleistungen. vf
Aktenzeichen: 4C 337/05