Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Privatverkauf EBAY -Gewährleistung !!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Privatverkauf EBAY -Gewährleistung !!

    Ebay-Handel

    Auch wenn Gewährleistungen bei Internet-Auktionen ausgeschlossen werden - die Beschreibung eines Produkts muss mit der Ware übereinstimmen, sonst ist der Deal nichtig.

    Viele Privat-Verkäufer bei Ebay schreiben gern Folgendes unter ihr Angebot: "Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Privatauktion. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung. Sie akzeptieren das, wenn Sie ein Gebot abgeben." Wer die Jacke, das Radio oder ein Fahrrad ersteigert, hat keine Ansprüche - auch wenn das Rad bald auseinander fällt.


    Aber: Der Kaufvertrag kann dann nichtig sein, wenn der Verkäufer seine Ware falsch beschrieben hat. Das Amtsgericht Emden urteilte so in einem Fall. Ein Käufer hatte über Ebay ein Auto-Radio erworben, dessen Display angeblich weiß leuchtet. Es leuchtete aber blau. Das Gericht entschied, dass der Waren-Beschreibung gerade beim Internet-Verkauf große Bedeutung zukommt, weil der Käufer die Ware vorher nicht besichtigen kann. Die Beschreibung unterliegt nicht dem Ausschluss der Gewährleistungen. vf

    Aktenzeichen: 4C 337/05
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
Lädt...
X