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Taschengeld nicht für das Internet

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  • Taschengeld nicht für das Internet

    Freesms100.de, lebenserwartung.de,berufs-wahl.de, hausaufgaben-heute.com: Das Netz scheint voll von scheinbar kostenlosen Angeboten, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten. Schnell klickt Junior auf „Anmelden“, ohne vorher das Kleingedruckte gelesen zu haben.

    Erst wer die Seite runterscrollt, entdeckt, dass die vermeintlichen Gratisangebote oder Hilfestellungen aus dem Netz keineswegs kostenlos sind. 59 Euro für eine Auskunft oder 160 Euro und mehr für ein Zwei-Jahres-Abo: Juniors Klick kann richtig ins Geld gehen. Einmal angemeldet, flattern Rechnungen, Mahnungen und Inkassodrohungen von Rechtsanwälten ins Haus. Die Verbraucherzentralen sammeln derzeit in einer bundesweiten Umfrage Erfahrungsberichte von Betroffenen. Die Aktion läuft noch bis zum 26. Oktober 2007.

    Dubiose Rechnungen nicht zahlen

    Eltern müssen nicht verzweifeln. „Minderjährige können nur mit Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig“, erklärt Verbraucherschützer Ronny Jahn aus Hamburg. Bestellen Kinder heimlich im Internet, müssen Eltern das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen. Es reicht aus, wenn sie dem Unternehmen gegenüber erklären, dass sie die Genehmigung verweigern und nicht zahlen. Begleichen sie Juniors Surfabenteuer, kann der Websitebetreiber behaupten, sie hätten den Vertrag ihres Sprösslings nachträglich genehmigt.

    Taschengeldparagraf als Druckmittel

    Nur mit ihrem Taschengeld können Minderjährige unter Umständen wirksame Verträge abschließen. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher, die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sogenannten Taschengeldparagrafen (Paragraf 110 BGB) zu verunsichern, berichtet Verbraucherschützer Ronny Jahn. Auf seiner Internetseite www.verbraucherrechtliches.de zitiert er aus einem Händlerschreiben:

    „Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei auf den monatlichen Beitrag.“

    Häufig lassen sich Jugendliche oder ihre Eltern von dieser Drohgebärde einschüchtern. Was viele nicht wissen: Der Taschengeldparagraf greift für Internetabos nicht. Nur wenn der Jugendliche mit seinem Geld etwas kauft und auch gleich bezahlt, ist der Vertrag gültig. „Niemals kann mit dem Hinweis auf Paragraf 110 BGB die Zahlung verlangt werden“, so Experte Jahn.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Taschengeld nicht für das Internet

    ich bin selbst vor Jahren auf die Seite
    123simsen reingefallen ich gab dort falsche Namen und Adressen an nur eben hallt meine Handy Nummer ich hatte die Seite vergessen weil ich sie nur einmal besucht hatte um scheinbar gratis sms schreiben zu können doch irgendwann kam dann eine sms das ich zahlen solle und ich sonst dem Inkasso Büro gemeldet werde ich bekam Panik und suchte kontackt mit meinem Anwalt mit diesem setzte ich ein schreiben auf welches sagte das ich noch zu jung und balblabla war wir schickten den Brief ab und warteten auf antwort
    Doch es kam nur der brief zurück, weil es dieses haus und die person nicht dort gab.

    Diese firmen sind oft auch nur schein firmen wenn man kontackt sucht ereicht man niemanden.
    sigpic
    [~~~~~~~Anaconda~Films~~~~~~~]

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    • #3
      AW: Taschengeld nicht für das Internet

      Ich ahbe mal ganz spntan ein Vertrag mit AOL abgesclossen.Ich habe da angerufgen " ja blablbla will meine gratis Stunden Aktivieren u.s.w und daanach den anschluss weiter nutzen."Joa die haben nicht gefragt wie alt ich bin und nach 2 min hatte ich einen schönen I-net anschluss.Ich wollte den Anschluss nach der testzeit weiter nutzen für 2 Monate .Der erste Monat funzte Super aber am anfang vom 2. Monat konnte ich mich nichtmehr einloggen b.z.w den anschluss nichtmehr nutzen.

      Und wenn AOL nicht gestorben ist dann ziehen sie noch heute Geld von mein Konto ab.


      Fazit : Staunieren lasse und abwarten.Nach 5 Monaten staunierung immernoch kein Gericht´sverfahren u.s.w.Wahrscheinlich wissen die das ich den anschluss nichtmehr nutze

      Mit freundlichen Grüßen,

      Kommentar


      • #4
        AW: Taschengeld nicht für das Internet

        Mir hat mal n Kumpel nen Link zu nem IQ-Test geschickt. "Ja bla bla, mach das auch ma..."
        Hab daher nicht mehr genau hingeguckt. Nen Monat später kam die Mail mit der Mahnung.
        Die hab ich einfach als Spam gemeldet und seitdem nichts mehr gehört. Hofen wir, dass es dabei bleibt. Das ist jetzt über eineinhalb Jahre her.

        Kommentar


        • #5
          AW: Taschengeld nicht für das Internet

          Ein freund von mir hatte so vor 2 jahren bei Bigpoint bei einen browsegame mal die spielwärhung in seinene games mit stonieren abgebucht und sie haben ihn immernoch nicht erwischt. Vor paar monaten ist dan eine serie von anzeigen gekommen, wegen stonierung. Die meisten von denen waren zwischen 10 und 20 jahre alt. Mein freund spielt immernoch ohne das er erwischt wurde jetz wohlt ich fragen ob mann sich den willen von bigpoint beugen musss wenn er jetz auf einmal erwischt wird zahle denn er sit noch minderjährig?
          Wenn man erwsicht wid wird dein spiel acc gespert und da steht die warnung das mann den betrag plus den stonierunggebüren bezahlen muss oder mann wird angezeigt
          Für rechtschreibfehler kann ich leider nicht gehaftet werden ^^

          Bin zu faul mir ein neuen zu basteln xD

          Kommentar


          • #6
            AW: Taschengeld nicht für das Internet

            Zitat von SalvageGeneral Beitrag anzeigen
            Ein freund von mir hatte so vor 2 jahren bei Bigpoint bei einen browsegame mal die spielwärhung in seinene games mit stonieren abgebucht und sie haben ihn immernoch nicht erwischt. Vor paar monaten ist dan eine serie von anzeigen gekommen, wegen stonierung. Die meisten von denen waren zwischen 10 und 20 jahre alt. Mein freund spielt immernoch ohne das er erwischt wurde jetz wohlt ich fragen ob mann sich den willen von bigpoint beugen musss wenn er jetz auf einmal erwischt wird zahle denn er sit noch minderjährig?
            Wenn man erwsicht wid wird dein spiel acc gespert und da steht die warnung das mann den betrag plus den stonierunggebüren bezahlen muss oder mann wird angezeigt
            Warum benutzt ihr nicht die Suchfunktion des Forum ?

            http://www.hqboard.net/showthread.php?t=31883

            Da steht alles was du wissen musst .

            bernd
            http://www.computerdeals.de

            ICQ 299779126

            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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