Überlegt der Kunde nach der Bestellung zu lange, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Im Gesetz stehen zahlreiche Ausnahmefälle, in denen der Kunde trotz Bestellung am Telefon, per Fax, via E-Mail oder im Internet kein Widerrufsrecht hat (Paragrafen 312b und 312d BGB). Dann heißt es wirklich: gekauft ist gekauft.
Das gilt für:
* Immobilien
* Versicherungen
* Maßanfertigungen
* Urlaubsreisen, Hotel- und Flugbuchungen, Zugfahrten, Schifftickets; Caterings und Mietwagenbuchungen
* Eintrittskarten zu Konzerten, Fußballspielen, Openair-Festivals
* Zeitschriften-, Zeitungs- oder Illustriertenabos, wenn deren Kosten bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit unter 200 Euro liegen. Bei höheren Preisen haben Kunden ein Widerrufsrecht (Paragraf 505 BGB).
* Versiegelte CDs, Videos, DVDs, die der Kunde entsiegelt hat
* Gemüse, Fleisch, Käse und andere verderbliche Waren
* Waren mit bald ablaufendem Verfalldatum, z. B. bereits geöffnete freiverkäufliche Arznei, Kosmetik, Hygieneartikel. Wie es sich bei ungeöffneten Waren in dieser Gruppe verhält, darüber streiten derzeit Juristen.
* Lebensmittel und Haushaltswaren, die ein Lebensmittelhändler ausnahmsweise nach Hause liefert
* Heizölbestellungen
* Online-Rechtsberatung, wenn der Kunde ausdrücklich der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zugestimmt hat. Ohne Zustimmung gibt’s auch hier ein Widerrufsrecht.
* Datenbankabrufe oder Softwaredownloads, die der Kunde sofort ausführt. Versteckt der Dienstleister den Preis irgendwo im Kleingedruckten, wie bei vielen Abofallen im Netz, kommt laut Experten kein Vertrag zustande, der aufgelöst werden müsste. Der Kunde braucht auch ohne Widerruf nicht zu zahlen.
* Fernunterricht
* Geldanlagen mit stark schwankendem Wert: Aktien, Edelmetalle, Rohstoffe, Anteilsscheine, Devisen, Derivate wie Swaps, Futures und Optionen
Was nicht in der Liste steht, kann grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dazu zählen: Onlinetarife der Energieversorger, Softwarelieferungen, aber auch Finanzdienstleistungen. Wer im Internet ein lukratives Sparbrief- oder Festgeldangebot oder den Abschluss eines Girokontos, Depots oder Kredits erwägt, kann seinen Entschluss noch einmal überdenken.
Bedenkzeit auch bei Ebay-Händlern
Auch bei Ebay besteht grundsätzlich gegenüber gewerblichen Händlern und Powersellern ein Recht auf Widerruf, wie der BGH in einem Grundsatzurteil entschied (Az. VIII ZR 375/03). Es beträgt einen Monat (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 129/07; Kammergericht Berlin, Az. 5 W 156/06). Wer jedoch von privat kauft, hat kein Recht auf Bedenkzeit.
Das gilt für:
* Immobilien
* Versicherungen
* Maßanfertigungen
* Urlaubsreisen, Hotel- und Flugbuchungen, Zugfahrten, Schifftickets; Caterings und Mietwagenbuchungen
* Eintrittskarten zu Konzerten, Fußballspielen, Openair-Festivals
* Zeitschriften-, Zeitungs- oder Illustriertenabos, wenn deren Kosten bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit unter 200 Euro liegen. Bei höheren Preisen haben Kunden ein Widerrufsrecht (Paragraf 505 BGB).
* Versiegelte CDs, Videos, DVDs, die der Kunde entsiegelt hat
* Gemüse, Fleisch, Käse und andere verderbliche Waren
* Waren mit bald ablaufendem Verfalldatum, z. B. bereits geöffnete freiverkäufliche Arznei, Kosmetik, Hygieneartikel. Wie es sich bei ungeöffneten Waren in dieser Gruppe verhält, darüber streiten derzeit Juristen.
* Lebensmittel und Haushaltswaren, die ein Lebensmittelhändler ausnahmsweise nach Hause liefert
* Heizölbestellungen
* Online-Rechtsberatung, wenn der Kunde ausdrücklich der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zugestimmt hat. Ohne Zustimmung gibt’s auch hier ein Widerrufsrecht.
* Datenbankabrufe oder Softwaredownloads, die der Kunde sofort ausführt. Versteckt der Dienstleister den Preis irgendwo im Kleingedruckten, wie bei vielen Abofallen im Netz, kommt laut Experten kein Vertrag zustande, der aufgelöst werden müsste. Der Kunde braucht auch ohne Widerruf nicht zu zahlen.
* Fernunterricht
* Geldanlagen mit stark schwankendem Wert: Aktien, Edelmetalle, Rohstoffe, Anteilsscheine, Devisen, Derivate wie Swaps, Futures und Optionen
Was nicht in der Liste steht, kann grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dazu zählen: Onlinetarife der Energieversorger, Softwarelieferungen, aber auch Finanzdienstleistungen. Wer im Internet ein lukratives Sparbrief- oder Festgeldangebot oder den Abschluss eines Girokontos, Depots oder Kredits erwägt, kann seinen Entschluss noch einmal überdenken.
Bedenkzeit auch bei Ebay-Händlern
Auch bei Ebay besteht grundsätzlich gegenüber gewerblichen Händlern und Powersellern ein Recht auf Widerruf, wie der BGH in einem Grundsatzurteil entschied (Az. VIII ZR 375/03). Es beträgt einen Monat (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 129/07; Kammergericht Berlin, Az. 5 W 156/06). Wer jedoch von privat kauft, hat kein Recht auf Bedenkzeit.