Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Niederlage für Hamburger MP3-Abmahner

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Niederlage für Hamburger MP3-Abmahner

    Niederlage für Hamburger MP3-Abmahner


    Anwalt Clemens Rasch schickte im Dienste der deutschen Musikindustrie ein Abmahnschreiben an einen mutmaßlichen Filesharer und wollte viel Geld für 696 Musikdateien. Er verlor vor Gericht.

    Mehrere tausend Euro wollte die auf solche Geschichten spezialisierte Anwaltskanzlei - die Rede ist von 150 bis 200 Fällen täglich - schon als Vergleichsbetrag. Ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft sei bereits eingeleitet. Stimme der Angeschriebene dem Vergleich nicht zu, müsse er noch mit Anwaltskosten in Höhe von Zehntausenden von Euro rechnen.

    Kleiner Schönheitsfehler: Der Abgemahnte hatte keine illegalen Dateien heruntergeladen. Und konnte das auch beweisen. Denn sein dussliger Internet-Provider hatte einen Zahlendreher in die IP-Adresse gebracht, die er an die Staatsanwälte übermittelte. Seine Anwältin verlangte nun von ihrem Kollegen Rasch, sowohl auf alle Ansprüche zu verzichten als auch die bisherigen Anwaltskosten des zu Unrecht Verdächtigten zu übernehmen.

    Selber bezahlen aber wollte dieser Anwalt nicht. Er fand sich daher selbst vor Gericht wieder, da er auf Schadenersatz verklagt werden musste. Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied daraufhin: Er muss bezahlen für seine unrechtmäßige Abmahnung. Denn er hatte seine anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt, als er die von der Staatsanwalt übermittelten Daten ohne weitere Überprüfung übernahm.

    Und mehr noch, sein „rechtswidriges, weil falsches, standardisiertes Abmahnschreiben“ stelle eine erhebliche Verletzung des Persönlicheitsrechts dar. Wenn schon einfache Werbebriefe als Persönlichkeitsverletzung gelten können, dass treffe das erst Recht auf ein Abmahnschreiben mit so heftigen Drohungen zu.

    Der erzürnte Richter nahm sich dann gleich auch noch die Staatsanwälte vor. Sie hätten selbst gegen die Strafprozessordnung verstoßen, als sie die Personendaten an den Rechtsanwalt weitergaben.

    Anwältin Karin Klatt, die das Urteil erstritten hat, hält das Urteil für richtungsweisend. Verbraucher seien nicht wehrlos gegenüber unberechtigten Forderungen. Sie will jetzt außerdem prüfen, ob das Land Nordrhein-Westfalen ihrem Mandanten Schadenersatz schuldet. Denkbar seien auch dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen die Staatsanwälte.

    Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte Staatsanwälte in Zukunft davon abhalten, Bürgerdaten an Abmahn-Anwälte zu übermitteln.

    (bk)

    quelle: Süddeutsche Zeitung Bernd Kling
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Niederlage für Hamburger MP3-Abmahner

    Tja da muss ich doch mal echt schmunzeln, wenn sich so ein "Raffzahn" selbst ins eigene Bein schießt.

    Allerdings wird das ganze ja ab dem 01.01.2008 dann wieder etwas anders, denn hier muss ja der Provider für 6 Monate die ganzen Daten vorhalten.
    Tschau

    Tomy Tom
    Never Surrender


    Unterstützt unsere HQ-Stadt !

    Kommentar


    • #3
      AW: Niederlage für Hamburger MP3-Abmahner

      Ha, wie geil! Endlich kriegen die auch mal eine reingedrückt! =D

      Kommentar

      Lädt...
      X