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Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

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  • Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

    Neues Urheberrecht verunsichert Internetnutzer und Musikfans.

    Seit Jahresbeginn gilt ein strengeres Urheberrecht. "Offensichtlich rechtswidrige Angebote" dürfen nicht mehr aus dem Netz geladen werden. Musikfans sind verunsichert. Woran erkennt man ein illegales Angebot? Das Gesetz bleibt eine Antwort schuldig.



    Die Geschäfte der Musikindustrie laufen schlecht. Die Umsätze gehen dramatisch zurück. In den Chefetagen der großen Musikkonzerne hat man die Schuldigen längst ausgemacht: jene Musikfans, die sich ihre Musik kostenlos, aber illegal über Tauschbörsen aus dem Internet besorgen. Nach Schätzungen der Musikbranche wurden 2006 rund 370 Millionen urheberrechtlich geschützte Musiktitel über Tauschbörsen illegal heruntergeladen. Der Kampf gegen den Musiktausch via Internet hat für die Branche deshalb höchste Priorität.

    "Vorsicht bei kostenlosen Songs"

    Das Lamento der Musikindustriellen fand international Gehör. In den USA wurden die Gesetze zum Schutz der Urheberrechte ebenso verschärft wie etwa in Italien, Frankreich oder Japan. Auch der deutsche Gesetzgeber hatte ein offenes Ohr für die andauernden Klagegesänge der unter Absatzschwund leidenden Branche und verschärfte das bundesdeutsche Urheberrecht, um dem illegalen Treiben im Internet Einhalt zu gebieten.


    Seit dem 1. Januar gilt: Nicht nur das Anbieten urheberrechtlich geschützter Musikdateien etwa über Internettauschbörsen ist strafbar. Verboten ist jetzt ausdrücklich auch das Herunterladen illegal veröffentlichter Titel. "Bei illegalen Downloads im Internet hat sich die Rechtslage (...) verschärft", sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom. "Offensichtlich rechtswidrige Angebote" dürfen nicht heruntergeladen werden, stellt das neue Gesetz ausdrücklich klar.


    "Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen", rät Rohleder. "Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind." Doch das ist leichter gesagt als getan. Wer eine Musiktauschbörse nutzt, muss zwar grundsätzlich immer damit rechnen, dass er bei der Titelsuche auf geschützte Musikdateien stößt. Doch nicht jedes Musikstück, das per Tauschbörse verbreitet wird, ist auch tatsächlich geschützt, nicht jeder Download somit illegal.

    Musikfans sind verunsichert

    Wer auf Tauschbörsen nicht völlig verzichten möchte, muss sich künftig auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen. Es dürfte auf der Hand liegen, dass Madonna, U2 oder andere Superstars, die bei den großen Konzernen unter Vertrag stehen, ihre Musik niemals kostenlos über Tauschbörsen verbreiten lassen. Wie aber verhält es sich zum Beispiel mit der Musik der englischen Rockband Radiohead?


    Die innovative Band hatte ihr letztes Album "In Rainbows" zunächst nur übers Internet verbreiten lassen. Bezahlt wurde auf freiwilliger Basis. Jeder Nutzer konnte selbst entscheiden, ob und wie viele Euro er für die zehn neuen Radiohead-Songs locker machen wollte. Von Urheberrechten war dabei nirgendwo die Rede. Einen Kopierschutz gibt es nicht. Auch über Tauschbörsen wird "In Rainbows" mittlerweile angeboten. Darf man dort also einen Song der neuen Radiohead-CD straflos herunterladen?


    Der Musikfan ist verunsichert. Denn das neue Gesetz beantwortet diese Frage nicht. Offenbar hatte der Gesetzgeber solche Fälle nicht im Visier, als er dem steten Drängen der Musikbranche nachgab und das Urheberrecht in ihrem Sinne verschärfte. "Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig", muss der IT-Branchenverband Bitkom mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung auf eine Faustregel zurückgreifen. "Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen - vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten."

    Alles ganz legal?

    Wirklich hilfreich ist diese Faustregel nicht. Denn auf manchen Webseiten werden MP3-Dateien bekannter Künstler völlig legal zum kostenlosen Download angeboten - von den Künstlern selbst oder von kommerziellen Online-Shops, die potenzielle Kunden mit solchen Gratis-Songs auf ihre Seiten locken wollen. Hier wird mit Musiktiteln geworben, für die der Fan anderswo bezahlen müsste.


    Auch Musik-Blogs sind zurzeit beliebt. Die Betreiber dieser Weblogs haben sich in der Regel einer bestimmten Musikrichtung verschrieben. Sie stellen Bands und Einzelkünstler vor, schreiben Konzertberichte und veröffentlichen CD-Kritiken. Ein Lied sagt mehr als tausend Worte. Deshalb gibt es hier auch regelmäßig Hörproben - keine 30-Sekunden-Soundschnipsel, sondern in der Regel ganze Songs als MP3-Dateien in annehmbarer Qualität.



    Ob die Blogger von den Rechteinhabern die Erlaubnis zur Veröffentlichung haben, ist nirgendwo ersichtlich. Auch die Suchmaschine Elbo.ws, die sich darauf spezialisiert hat, Musikdateien in solchen Musik-Weblogs zu finden, unterscheidet nicht zwischen legal und illegal veröffentlichten Titeln. Gefunden werden neben kostenlosen Songs von bekannten Künstlern und Newcomern auch Links zu kostenpflichtigen Angeboten bei Amazon, iTunes und anderen legalen Online-Läden. Alles also ganz legal, der Download nicht verboten?

    Illegale Songs stillschweigend geduldet

    Zweifel sind angebracht. Der Experte weiß, dass die meisten Songs ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ins Netz gestellt wurden. Er weiß sogar, dass die Musikindustrie derzeit stillhält und die illegale Veröffentlichung als kostenlose Werbung für ihre Produkte abbucht. Denn in der Regel werden in den Blogs nur Titel online gestellt, die dem jeweiligen Musik-Blogger wirklich gefallen und die er seinen Lesern wärmstens anempfehlen kann.


    Wie das US-Internetmagazin Wired von einem Musikblogger erfahren haben will, verhalte sich die Musikindustrie sogar extrem kooperativ. "Wir wurden von Plattenfirmen, Werbeagenturen und sogar von Musikern und Bands angesprochen, ob wir ihnen bei der Werbung helfen könnten", erklärte der Blogger. "Das haben wir dann auch gemacht, und zwar kostenlos."


    Ist eine solche von der Musikindustrie stillschweigend geduldete Download-Quelle also dennoch "offensichtlich rechtswidrig"? Das neue Urheberrecht gibt auch darauf keine Antwort. Der Gesetzgeber hatte offenbar nur Tauschbörsen im Sinn. Für viele andere Download-Quellen scheint zu gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter - bis es sich die Musikindustrie eines schönen Tages anders überlegt...


    Quelle zdfheute.de Author Alfred Krüger


    Verschärftes Urheberrecht


    TAUSCHBÖRSEN: Die wichtigste Neuerung betrifft Online-Tauschbörsen. War es bislang verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme oder Spiele ins Netz zu stellen, ist nun auch das Herunterladen offensichtlich rechtswidriger Inhalte verboten. Vorsicht also bei Gratis- oder Billigangeboten. Bei legalen Musik-Anbietern sind Downloads meist kostenpflichtig.

    PRIVATKOPIE: Freunden oder Bekannten eine Musik-CD zu brennen oder eine Sicherungskopie zu erstellen, bleibt weiter geduldet. Unbegrenztes Kopieren ist jedoch nicht erlaubt. Das Gesetz definiert zwar keine Obergrenze. Vor Jahren hielten Richter aber maximal sieben Kopien für zulässig. Voraussetzung ist, dass derjenige, der kopiert, über die Originale verfügt und sich diese legal besorgt hat. Schwieriger wird es bei Musik aus Internet-Shops wie Musicload oder iTunes. Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden. Die Nutzungsbedingungen verbieten es aber oft, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen.

    KOPIERSCHUTZ: Haben Originale einen Kopierschutz, dürfen sie nur analog kopiert werden, etwa von CD auf Kassette oder einen Computer mit Audioeingang und Fernsehkarte, nicht aber auf eine andere CD. Viele PC-Brennprogramme erkennen den Kopierschutz und weisen den Benutzer darauf hin. Oft ist auch ein Hinweis auf der Verpackung. Wer die Sperre umgeht, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei Handel mit Raubkopien sogar bis zu fünf Jahre Haft. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen, denn fast alle DVDs sind kopiergeschützt. Bei neuen Filmen, die noch nicht im Kino laufen, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.

    PRIVATE INTERNETSEITEN: Wer auf seiner privaten Homepage die Urlaubsvideos mit Musik untermalen oder die Lieblingslieder abspielen will, sollte die Rechte an den Stücken klären. Andernfalls werden die Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich gemacht. Gleiches gilt für Bilder und Landkartenausschnitte, selbst wenn sie von einer anderen Webseite kopiert wurden.
    Zuletzt geändert von berndf; 13.01.2008, 11:34.
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

    Was die Tauschbörsen angeht hätte ich da eine recht Interessante Frage:

    Zählt die Ab- bzw. Anfrage hier ebenfalls schon als Download ?

    Ich richte hier wieder die nächste Klagewelle gegen Leute welche nur aus Informationslust hier nach geforscht haben, aber keinerlei Downloads getätigt haben.
    Das Problem hierbei ist aber das die ab- bzw. Anfrage ja schon einen Download verursacht um an entsprechende Informationen zu bekommen.
    Tschau

    Tomy Tom
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    • #3
      AW: Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

      Zitat von Tomy Tom Beitrag anzeigen
      Was die Tauschbörsen angeht hätte ich da eine recht Interessante Frage:

      Zählt die Ab- bzw. Anfrage hier ebenfalls schon als Download ?

      Ich richte hier wieder die nächste Klagewelle gegen Leute welche nur aus Informationslust hier nach geforscht haben, aber keinerlei Downloads getätigt haben.
      Das Problem hierbei ist aber das die ab- bzw. Anfrage ja schon einen Download verursacht um an entsprechende Informationen zu bekommen.
      Hmm... also ich würd da glatt behaupten, dass man dafür nicht belangt werden kann. Man weiß ja vorher nicht, ob es da illegale Daten gibt (auch wenns bei Tauschbörsen wahrscheinlich ist). Man kann sich ja nicht die Augen zubinden, wenn man durch die Gegend geht, nur weil man die Geschehnisse auf dem Weg zum Supermarkt nicht sehen will. Oder man kann einem Kind nicht verbieten im Zeitschriftenladen auf die Zeitschriften zu blicken, die erst ab 16 oder 18 sind.

      Edit:
      Auch wenns um die Vorratsdatenspeicherung geht, ist dieser Link glaube ich nicht fehl am Platz hier.
      ...dann soll es halt so sein...

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      • #4
        AW: Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

        Na ob man bei den Plattenfirmen mit der Einstellung "Nur gucken, nichts anfassen!" wirklich durchkommt bezweifele ich doch stark.
        Für die gilt doch prinzipiell jeder als Verdächtiger der über einen Computer samt Internetanschluss verfügt. ~~

        Meiner Meinung nach sind die klassischen peer2peer-Tauschbörsen aber eh auf dem absteigenden Ast.
        Mittlerweile scheinen One Click-Hoster wesentlich beliebter was den illegalen Austausch von Daten, darunter eben auch Musik im MP3-Format, betrifft.
        Sie sind erheblich schneller, sicherer (was Viren und Trojaner betrifft) und man bekommt in der Regel das komplette Album eines Künstlers statt nur einzelner Titel.
        Und durch die verschiedensten Link-Verschlüsselungsprogramme ist man auch vor den Autoritäten besser geschützt.
        Zuletzt geändert von Bippo; 14.01.2008, 14:54.
        There goes the neighborhood ...

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        • #5
          AW: Wo kein Kläger,auch kein Richter MP3

          Zitat von Afrobongo Beitrag anzeigen
          Hmm... also ich würd da glatt behaupten, dass man dafür nicht belangt werden kann. Man weiß ja vorher nicht, ob es da illegale Daten gibt (auch wenns bei Tauschbörsen wahrscheinlich ist). Man kann sich ja nicht die Augen zubinden, wenn man durch die Gegend geht, nur weil man die Geschehnisse auf dem Weg zum Supermarkt nicht sehen will. Oder man kann einem Kind nicht verbieten im Zeitschriftenladen auf die Zeitschriften zu blicken, die erst ab 16 oder 18 sind.
          Sicherlich, aber man kennt ja die "Schweinereien" die sich manche Herren einfallen lassen und so weitere Lücken ausnutzen um an Gelder zu kommen.

          An und für sich halte ich diese Möglichkeit durchaus für möglich und gerade in der heutigen Zeit wissen wir ja eins unter Garantie:

          Das es immer wieder Leute gibt, welche durch entsprechende Lücken Geld scheffeln.

          Das Gesetz sieht hier wiederum keinerlei Veranlassung vor bzw. gibt sehr wenig Auskunft darüber, daher halte ich es prinzipiell für möglich das so etwas noch kommt bzw. kommen wird.
          Tschau

          Tomy Tom
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