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Urheberrechtsabgaben für kopiergeräte 102 euro

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  • Urheberrechtsabgaben für kopiergeräte 102 euro

    Auf Kopiergeräte wird hierzulande eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 102 € fällig, was unweigerlich dazu führt, dass Kopiergeräte um besage 102 € teurer werden als sie eigentlich sein müssten.

    Bei Bürogeräten für vierstellige Beträge fällt die Summe nicht auf - anders sieht das allerdings im privaten Bereich aus. Die Geräte haben mittlerweile kaum noch einen Wert von 100 €, so dass die Abgabe skurrilerweise den Preis verdoppelt.

    HP hat sich diesbezüglich nun etwas einfallen lassen: ab sofort sind Geräte zu haben, die das “PC-Copy”-Siegel tragen. Diese spalten den Kopiervorgang in einen Scan- und einen Druckvorgang auf und entziehen sich damit der Abgabe auf Kopierer. Scanner werden nur mit 10 € belastet. Ein kleines Manko geht damit allerdings einher: zum Kopieren muss der PC laufen - das dürfte allerdings in Anbetracht der Höhe der Abgabe für die meisten kein Problem darstellen.

    Interessant fand ich auch den Umstand, dass diese Gebühr in der Höhe nur in Deutschland abzuführen ist.

    PC-Copy bedeutet, dass der Kopiervorgang auf dem Multifunktionsgerät nun nicht mehr gestartet werden kann, wenn nicht gleichzeitig auch der PC läuft. Wer kopieren will, muss also immer erst seinen Rechner anschalten. Denn das Kopieren zerfällt nun in Scannen und Drucken. Am PC erscheint der Scanvorgang, anschließend wird das Dokument ausgedruckt. Ist der PC abgeschaltet, erfolgt kein Kopieren.

    Dieser technische Kniff ist nur auf Geräten implementiert, die in Deutschland verkauft werden. Geräte aus anderen europäischen Ländern, in denen keine oder geringere Urheberrechtsabgaben zu leisten sind, kopieren wie bislang auch bei ausgeschaltetem PC. Ergo bekommen Privatkunden, die im Ausland kaufen, einen anderen Drucker als er in Deutschland zu haben ist. Wer nun ein Multifunktionsgerät aus dem Ausland importiert, ist jedoch rechtlich gesehen dazu verpflichtet, dies an die VG Wort zu melden und die entsprechende Urheberrechtsgebühr in Höhe von 102 Euro zu zahlen. Die von HP umgerüsteten Geräte, die von der Abgabe "befreit" sind, sind als "PC-Copy"-Geräte speziell gekennzeichnet.

    HP ist nicht der einzige Hersteller, der seine Geräte umkonstruiert hat. Auch Lexmark fährt diese Strategie, um die Urheberrechtsabgabe zu vermeiden. Bei den Geräten über 200 Euro übernimmt HP die Gebühren und gibt sie vorerst nicht an den Kunden weiter. Das heißt zugleich, dass die teureren Multifunktionsgeräte nach wie vor auch ohne laufenden Rechner kopieren können. Insgesamt geht man bei HP davon aus, dass es sich mit dieser Regelung nur um eine Übergangslösung handelt, ab 2010 soll das neue Urhebrechtsgesetz gelten, das voraussichtlich vorsieht, dass Abgaben nur noch "verhältnismäßig" sein dürfen.

    Die Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort haben bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages nicht auf Nachfragen von Golem.de geantwortet. (yg)

    Via Golem.

    Das heisst für mich - Wird alles im Ausland gekauft - Wer läßt sich hier von der Gema abzocken - ich nicht - Sollen die hier die Geräte behalten .

    jedoch rechtlich gesehen dazu verpflichtet, dies an die VG Wort zu melden und die entsprechende Urheberrechtsgebühr in Höhe von 102 Euro zu zahlen.

    Träumt mal weiter Selbst ein Bankräuber muss sich nicht selber anzeigen.
    Und da soll ein Bürger verpflichtet sein , 102 Euro zu zahlen.
    Gute Nacht Deutschland - Penne weiter - ich spare
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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