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Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

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  • Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

    1000 Fernseher zu billig verkauft

    Das Angebot war zu gut, um wahr zu sein: Ein LCD-Fernseher, 119 cm Bildschirmdiagonale – für nur 199,99 Euro! 1000 Kunden des „Quelle“-Internetshops griffen sofort zu ...

    Feuerwehrmann Marco P. (33) aus Essen kaufte gleich zwei Geräte. Blöd: „Quelle“ hatte sich beim Preis vertippt (richtig: 1999,99 Euro), verlangte jetzt das übrige Geld. Marco P. klagte dagegen – und gewann! Sein Anwalt vertritt noch 12 weitere Kunden, die insgesamt 52 TV-Geräte kauften – die Urteile stehen noch aus.
    Mehr Vermischtes

    „Quelle“-Sprecher Manfred Grawlas (46) ist zuversichtlich: „Wir haben auch schon Prozesse in dieser Sache gewonnen, weitere Verfahren werden folgen.“

    Übrigens: Als „Quelle“ Marco P. seine Fernseher endlich schickte, kamen statt zwei gleich drei Geräte ...
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

    Glück muss man haben.
    Ist mir aber auch schon passiert, und zwar bei der Galeria hatte ich einen Multifunktionsdrucker gekauft.
    Ausgeschrieben war das Gerät für 69,99 €, an der Kasse wollten sie dann zu meiner Überraschung aber 89,99 €.
    Fünf Minuten verhandelt und 69,99 € bezahlt, der Abteilungsleiter hat dann natürlich sofort die Schilder richtig ausgetauscht, was mir aber schon egal war in dem Moment.
    Zuletzt geändert von Bippo; 11.09.2008, 19:04.
    There goes the neighborhood ...

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    • #3
      AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

      Das wundert mich aber etz.
      Normalerweise ist es so, dass bei einem versehentlich falsch ausgeschriebenen Produkt der Händler "quasi" nix dafür kann und recht bekommt. Sprich entweder zahlt der Kunde wenn er es trotzdem haben will, oder der Kaufvertrag ist nichtig.
      Also in so nem krassen Fall wie Nr.1 mit dem Fernseher.
      Bei 20€ zieht das normalerweise nicht.

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      • #4
        AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

        Der Feuerwehrmann Marco P. hat vor Gericht, wie bekannt, recht bekommen. Viele werden aber auch kein Recht bekommen und müssen den vollen Betrag zahlen. Denn Marco P. hat zwei Fernseher bestellt, der Antrag auf einen Kaufvertrag, Quelle hat bestätigt und Marco P. hat dann bezahlt. Es ist also ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der auch Gültig ist, und deswegen muss Quelle dies nun akzeptieren und sich mit 199,99€ zufrieden geben
        Zuletzt geändert von Jarhead; 11.09.2008, 21:27.

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        • #5
          AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

          Zitat von DDM Beitrag anzeigen
          Das wundert mich aber etz.
          Normalerweise ist es so, dass bei einem versehentlich falsch ausgeschriebenen Produkt der Händler "quasi" nix dafür kann und recht bekommt. Sprich entweder zahlt der Kunde wenn er es trotzdem haben will, oder der Kaufvertrag ist nichtig.
          Also in so nem krassen Fall wie Nr.1 mit dem Fernseher.
          Bei 20€ zieht das normalerweise nicht.
          Ist aber wahr die Geschichte.
          Falls Bedarf besteht, kann ich den Kassenbon einscannen.
          Eigentlich wollte ich das Teil ja auch nicht kaufen, erst bestimmte, dunkle Kräfte, die ich an dieser Stelle nicht näher nennen will, haben mich dazu getrieben.

          Ansonsten, bei solchen Geschichten sofort mit dem Anwalt in Kontakt treten.
          Also nicht bei meinem Fall, sondern bei dem obigen mit den Fernsehern.
          Ich hatte einfach mein gesamtes Verhandlungsgeschick eingesetzt, von wegen ich könnte auch wo anders meine Geschäfte tätigen.
          Und da ich ihnen als Kunde wohl so wichtig war, hat sie dies dann überzeugt.

          There goes the neighborhood ...

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          • #6
            AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

            @Bippo

            Du irrst dich .

            Das Preisschild ist nur als Angebot zu verstehen.

            Der Kauf kommt erst an der Kasse zustande .

            Kunde legt die Ware auf das Band, die Kassiererin scannt das ein und sagt den Preis.

            Solange der Kunde nicht zahlt, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen .

            Preis Ok - Kunde zahlt - Kaufvertrag
            Preis nicht OK - Kunde zahlt nicht - Kein Kaufvertrag entstanden.

            Der Kunde hat kein Anrecht auf Preisirrtum , wenn der Verkäufer hier nicht einverstanden ist .

            Verstanden ?

            Auch das öffnen der Verpackung,begründet keine Pflicht die Ware zu kaufen

            bernd
            Zuletzt geändert von berndf; 12.09.2008, 12:37.
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            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
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            • #7
              AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

              Zitat von DDM Beitrag anzeigen
              Das wundert mich aber etz.
              Normalerweise ist es so, dass bei einem versehentlich falsch ausgeschriebenen Produkt der Händler "quasi" nix dafür kann und recht bekommt. Sprich entweder zahlt der Kunde wenn er es trotzdem haben will, oder der Kaufvertrag ist nichtig.
              Also in so nem krassen Fall wie Nr.1 mit dem Fernseher.
              Bei 20€ zieht das normalerweise nicht.
              Naja... Das seh ich völlig anders. Woher soll der Kunde wissen dass der Preis ein Irrtum ist/war? Bei den Preiskämpfen die überall abgehn, kann der Kunde sowas "in der Regel" nicht erkennen. Ja dieser Fall ist natürlich schon ziemlich Krass, zugegeben. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass dieses Angebot so ausgeschrieben ist. In dem Moment wo Quelle die Auftragsbestätigung verschickt, sind sie ja einverstanden mit diesem Kauf. Demnach können sie später nicht ankommen und mehr verlangen, dass könnte ja dann Jeder machen.

              Also für die Kaufleute unter uns:
              Der Onlinehandel ist etwas anderes, wie es zb auf einem Flohmarkt der Fall wäre. Auf einem Flohmarkt (nur ein Beispiel) ist ein Preisschild an der Ware ein konkretes Angebot und muss demnach auch so gegeben sein. In diesem Fall kommt erst das Angebot (ausgestellter Preis an der Ware) und dann die Anfrage (Kunde möchte die Ware haben). Beim Onlinehandel wird das meißt umgedreht, damit die Händler in so einem Fall wie hier noch korrigieren können. Was ja offenbar zu spät erkannt wurde. Online zählt die Anfrage des Kunden zuerst. Der Kunde fragt eine Ware zu einem Preis an. Der Händler entscheidet dann, ob er dieser Nachfrage nachgeht oder nicht. (Also ich hoffe ich kann das herausheben hier. Der Ausschlaggebende Weg ist hier andersrum als zb auf dem Flohmarkt!). Wenn der Händler nun der Anfrage nachgeht und einen Kaufvertrag (eMailbestätigung etc.) verschickt, dann ist der Fall gegessen. Der Kunde ist nun im Recht.

              Ich kauf ja auch kein Auto für 20.000€ und einen Monat später kommt mein Händler und sagt "Ja... das Schild war falsch, der Wagen kostet 50.000€. Sie müssen die Differenz nachzahlen." <- Das wär auch nicht in Ordnung.

              Ich hab bei Amazon übrigens mal Glück gehabt
              Gothic 3 kurz nach Release. Die normale Version kostet 50€ und die Sammleredition normalerweise 70€... Es gab einen Tag, an dem ich mir dachte "Wenns unter 30 kostet nehm ichs". Auf Amazon kostete an diesem Tag die normale Version 50€ und die Spezialedition 25€ . Der Preis ist einen Tag später plötzlich auf 70€ gestiegen und steht immernoch da.
              ...dann soll es halt so sein...

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              • #8
                AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                Die Darstellung der Produkte im Online – Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

                Durch Anklicken der einzelnen auf der Bestellliste aufgeführten Waren über den Button „Bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich der durch Sie ausgewählten („angeklickten“) Waren ab.

                Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot unmittelbar nach dessen Eingang durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen.

                So steht es in den meisten Online Shops .

                Quelle hat das nicht drin stehen, soweit ich vermute .

                Das Angebot im Laden ist auch so ähnlich.

                Wenn der Händler für einen Fernseher einen Preis von 5000 Euro aus versehen hinschreibt und der Käufer den an der Kasse kauft, sein Pech .

                Rechtsgültiger Kaufvertrag .
                http://www.computerdeals.de

                ICQ 299779126

                Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                • #9
                  AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                  Ja so ist es doch auch mit dem Onlinevertrag dann.
                  Wenn der Kunde die Glotze für 199€ bestellt und Quelle dann zusagt, können sie nachher ja nicht plötzlich ne Nachzahlung verlangen.
                  ...dann soll es halt so sein...

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                  • #10
                    AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                    Zitat von berndf Beitrag anzeigen
                    Der Kunde hat kein Anrecht auf Preisirrtum , wenn der Verkäufer hier nicht einverstanden ist .
                    Verstanden ?


                    Eh ja, wie auch auch immer.
                    Ich habe meinen Drucker, 20 € gespart.
                    Und das wichtigste, die dunklen Kräfte waren besänftigt.
                    Denn versucht niemals einer Frau etwas auszuschlagen, worauf sie ein Auge geworfen hat, geht nie gut, bringt nur Ärger.

                    Im Grunde war das ganze halt ein Ergebnis meiner Fähigkeit des Feilschen, gepaart mit dem Auslöser der falschen Ausschilderung.
                    Ich hätte ja auch direkt runterhandeln können, habe bereits einen 250 € teuren Monitore für 200 € bekommen, wegen der Begründung es handele sich um ein Ausstellungsmodell.
                    Ich liebe es zu handeln, gibt mir so ein altmodisches Basar-Gefühl.
                    There goes the neighborhood ...

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                    • #11
                      AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                      Meine Glotze hätte 1190€ gekostet, ich hab 970€ bezahlt, weils der letzte war
                      ...dann soll es halt so sein...

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                      • #12
                        AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                        Tja, muss man halt nur ein wenig Druck machen und schon werden sie oftmals recht umgänglich.
                        Natürlich darf man es nicht übertreiben, doch mit der richtigen Herangehensweise kann man einige Taler sparen.
                        Einzig bei Dingen, die bereits als Sonderangebot ausgeschrieben sind ist es schwierig noch einen Nachlass zu erreichen.
                        There goes the neighborhood ...

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                        • #13
                          AW: Quelle“-Panne! 199 Euro fur 119 cm LC

                          In diesem Fall, ist eine Besonderheit zu beachten, der Vertrag kam auf jeden Fall in Vollendung zustande, da die Kunden teilweise bereits gezahlt hatten. Es wurden teilweise die Beträge von Quelle per Lastschrift eingezogen. Auch diese Kunden wurden nachträglich aufgefordert die angebliche Differenz zu begleichen.

                          Der Kunde hat im guten Glauben gehandelt und der Vertrag kam zustande. In diesem Fall, kann es auch von seitens Quelle keinen nachträglichen Rücktritt vom Vertrag geben, er ist 100% rechtsgültig.

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