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Anwalt Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilt

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    Landgericht gibt taz gegenüber Münchner Anwalt recht

    Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist vor Gericht der Berliner Tageszeitung taz erneut unterlegen. Das Berliner Landgericht wies eine Berufung Gravenreuths gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurück. Der Münchener soll nun für 14 Monate in Haft.

    Das Berliner Landgericht hat den für seine Abmahnungen bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das berichten mehrere Medien. Das Gericht wies eine Berufung Gravenreuths gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom September 2007 zurück. Es folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.

    Der Rechtsstreit Gravenreuths mit der Tageszeitung taz begann im Mai 2006 mit einer Bestätigungs-E-Mail, die der Anwalt für ein Abonnement des Newsletters der Berliner Tageszeitung unaufgefordert erhalten hat. Die taz nutzt für ihren Newsletter ein so genanntes "Double-Opt-in"-Verfahren. Das bedeutet, ein Abonnent erhält, nachdem er den Newsletter bestellt hat, eine Mail, die er noch einmal bestätigen muss. Daraufhin erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung ab, laut der die taz etwa 660 Euro zahlen musste. Die taz zahlte und schickte Gravenreuth ein Fax, in dem die Zeitung zu der Zahlung Stellung nahm.

    Dennoch ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung taz.de pfänden und versuchte, diese zu versteigern. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht begründete der Anwalt sein Vorgehen damit, dass er in dem Chaos, das in seiner Kanzlei herrschte, das Fax und den Zahlungseingang übersehen hatte. Als die Polizei seine Kanzlei durchsuchte, fanden die Beamten jedoch sowohl das Fax, als auch Unterlangen, die den Zahlungseingang bestätigten. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu 6 Monaten Gefängnis.

    Im Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht ging deshalb es unter anderem um die Zustände in Gravenreuths Kanzlei. Dazu hatten die Richter mehrere Zeugen geladen, darunter Gravenreuths ehemaligen Partner Bernhard Syndikus und zwei Gehilfinnen. Diese bestätigten die chaotischen Verhältnisse beim Posteingang, sagten aber aus, dass bei Geldeingängen stets Ordnung herrschte, berichtet Heise.

    Syndikus und ein weiterer Zeuge hingegen erschienen nicht zu der Verhandlung. Syndikus teilte dem Gericht per Fax mit, er habe den Flug nach Berlin verpasst, weil sein Wecker nicht funktionierte, schreibt die taz.

    Die Verhandlung endete mit einer Bestätigung des Urteils der untergeordneten Instanz. Da Gravenreuth wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung bereits auf Bewährung verurteilt war, beantragte der Staatsanwalt, die Strafen zu einer 14-monatigen Haftsstrafe ohne Bewährung zusammenzuziehen. Diesem Antrag schloss sich das Landgericht an. Nach Angaben des Tagesspiegel hat Gravenreuth Revision gegen das Urteil angekündigt. (wp)

    Quelle: http://www.golem.de/0809/62500.html

    Dieser Rechtsanwalt hat vor Jahren sehr viele Webseiten verklagt .
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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