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CPU 87° C Garantiefall???

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  • CPU 87° C Garantiefall???

    Ich hab ein Intel Core 2 Duo und mir wird von BIOS und einem anderen Programm 87° angezeigt. Okay, ich nehme falsche auslesungen in Kauf aber soetwas nein danke.....
    Ist das ein Garantiefall???
    Zuletzt geändert von Dr.Sayers; 11.01.2007, 21:19.

  • #2
    AW: CPU 87° C Garantiefall???

    Ja das ist ein Garantei fall wenn die Mess sonde nicht richtig liest! Es ist aber auch komisch da bei solchen Temperaturen normalerweiße das Biso den Cpu herunterfährt (PC)

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    • #3
      AW: CPU 87° C Garantiefall???

      Normalerweise fährt der PC bei solchen Temperaturen automatisch runter.

      Entweder sitzt der Lüfter nicht richtig auf der CPU.

      Keine Ausgleichpaste auf dem CPU, zur bessere Wärmeabfuhr vorhanden.

      Der Lüfter ist für den CPU ungeeignet.

      Oft sind auf dem Lüfter sogenannte Wärmeableiterpads drauf. Taugen nicht viel.

      Thema Garantie:
      Sollte der Lüfter ungeeignet sein für den CPU, kann die Garantie versagt werden.

      Steht auf auf fast alle Lüfter drauf, für welche CPU der Lüfter geeignet ist.

      lg
      Bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

      Kommentar


      • #4
        AW: CPU 87° C Garantiefall???

        Ich hab mir das jetzt mit dem Kühler angeguckt. Ich habe diese 4 Befestigungsdinger, die die Schrauben erstetzen, fest reingedrückt und dann hats klick gemacht. Wie es ausschaut hab ich den Kühler nicht genug fest reingehaut aber trotzdem wollte ich wissen fals die messinstrumente kaput sind, ob ich eine Garantie darauf habe. Naja, danach hab ich im BIOS wieder reingeguckt und da hat er mir den richtigen Wert angezeigt ~45°C
        War vorher nur vorsichtig mit dem Kühler da ich angst hatte, dass meine Mainboard bricht.
        Kann das der Fall sein das die Mainboard bricht beim Einbauen des Kühlers???
        Zuletzt geändert von Dr.Sayers; 12.01.2007, 13:32.

        Kommentar


        • #5
          AW: CPU 87° C Garantiefall???

          Es kommt daruaf an was es für ein CPU kühler ist eigentlich nicht aber es kann sein! poste mal einen link zu deinem kühler!

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          • #6
            AW: CPU 87° C Garantiefall???

            Zitat von Dr.Sayers Beitrag anzeigen
            Ich hab mir das jetzt mit dem Kühler angeguckt. Ich habe diese 4 Befestigungsdinger, die die Schrauben erstetzen, fest reingedrückt und dann hats klick gemacht. Wie es ausschaut hab ich den Kühler nicht genug fest reingehaut aber trotzdem wollte ich wissen fals die messinstrumente kaput sind, ob ich eine Garantie darauf habe. Naja, danach hab ich im BIOS wieder reingeguckt und da hat er mir den richtigen Wert angezeigt ~45°C
            War vorher nur vorsichtig mit dem Kühler da ich angst hatte, dass meine Mainboard bricht.
            Kann das der Fall sein das die Mainboard bricht beim Einbauen des Kühlers???
            Klar kann beim Eindrücken des Lüfters auf die CPU das Mainboard einen Riß bekommen, wenn die Abstandhalter falsch eingesetzt werden.

            Am besten immer den CPU mit Küher vorher einbauen, ehe man das Mainboard
            einbaut.

            Hauptsache die Temperatur stimmt jetzt vom CPU.
            lg
            bernd
            http://www.computerdeals.de

            ICQ 299779126

            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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