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Übergründlich: Microsofts Virenscanner löscht Outlook-Daten

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    Fehler in Windows Live OneCare soll in dieser Woche korrigiert werden

    Microsofts Sicherheitslösung Windows Live OneCare geht offensichtlich übergründlich vor, um Schadsoftware zu vernichten. Denn die Software löscht unter Umständen Outlook-Daten und führt so zu erheblichen Datenverlusten. Der Fehler soll bereits seit Ende Januar 2007 bekannt sein, aber erst in dieser Woche wird dieser korrigiert.

    Am Dienstag, dem 13. März 2007, will Microsoft eine aktualisierte Scan-Engine für Windows Live OneCare veröffentlichen, berichtet BetaNews.com. Mit diesem Update soll der Fehler korrigiert werden, dass der Virenscanner ohne Grund wichtige Outlook-Daten löscht. Der Fehler soll bereits seit Ende Januar 2007 bekannt sein, wird aber erst sechs Wochen später korrigiert. Einen offiziellen Hinweis hat Microsoft dazu nicht gegeben.

    Der Fehler in Windows Live OneCare soll eine Outlook.PST-Datei komplett löschen, weil der Virenscanner darin mögliche Schadsoftware erkannt hat. Eine solche Datei enthält zahlreiche zentrale Outlook-Daten, so dass der Verlust dieser Datei enormen Datenverlust nach sich ziehen kann. Durch den Empfang einer verseuchten E-Mail kann die PST-Datei tatsächlich Schadsoftware enthalten, aber normalerweise wird eine solche Datei dann nicht einfach ohne Rückfrage komplett gelöscht, wie es bei Windows Live OneCare der Fall ist. (ip
    Von Golem von mir zitiert

    Statt Sicherheit jetzt das . Ist nur die Frage, ob zahlende Kunden weiterhin
    Microsoft Betatester sind.

    Holt euch das Update, wenn ihr das Programm benutzt.

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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