Sonderkündigungsrecht bei O2-Handyverträgen
Das Unternehmen O2 hat Ende 2006
die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So
zahlen Kunden für einen Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro
Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden
traf diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht
fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Beschwerden
verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der drastischen
Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich O2,die Kündigung zu
akzeptieren. Begründung des Unternehmens: Sonderrufnummern und Premiumdienste
seien Nebenleistungen, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden
dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der
Verbraucherzentrale sieht das anders: „Der Hinweis auf eine Nebenleistung und
den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer
Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über
die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen,
wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.“
Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der
Preiserhöhung bei O2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungsrecht erstmalig
wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief, der
ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im Internet unter
http://www.vz-bawue.de/mediabig/28192A.rtf
heruntergeladen werden.
http://tinyurl.com/
Das Unternehmen O2 hat Ende 2006
die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So
zahlen Kunden für einen Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro
Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden
traf diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht
fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Beschwerden
verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der drastischen
Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich O2,die Kündigung zu
akzeptieren. Begründung des Unternehmens: Sonderrufnummern und Premiumdienste
seien Nebenleistungen, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden
dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der
Verbraucherzentrale sieht das anders: „Der Hinweis auf eine Nebenleistung und
den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer
Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über
die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen,
wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.“
Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der
Preiserhöhung bei O2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungsrecht erstmalig
wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief, der
ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im Internet unter
http://www.vz-bawue.de/mediabig/28192A.rtf
heruntergeladen werden.
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