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Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

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  • Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

    Hallo,

    ich wollte mal wissen, was alles unter SV-pflichtigen Tätigkeiten zählt? Ich bin da nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Zählen auch Jobs auf 400€ Basis dazu? Ich denke, damit ist jeder Job gemeint, bei dem SV-Abgaben vom Arbeitnehmer geleistet werden.

    @ Nasomator
    Schäm dich, wenn du darauf keine Antwort weißt.

  • #2
    AW: Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

    Sozialversicherungspflichtige Jobs, sind alle Jobs jenseits der Minijobgrenze (400€). Unter Umständen kann aber auch ein so genannter 400€ Job Sozailversicherungspflichtig werden, z.B. weil man zwei parallel ausübt. Aber auch Ausbildungsvergütungen sind Sozialversicherungspflichtig, selbst wenn sie unter der 400€ Marke liegen.

    Meines Erachtens gehört genau diese Art von Jobs verboten, denn heute werden Vollzeitstellen immer öfter durch eine gewisse Anzahl an Minijobern ersetzt. Vor allem in meinem Gewerbe, im Handel, sind viele Kassen- und Auffüllkräfte nur noch 400€ Jober. Der Betrieb bekommt so für jeden Euro Gesamtpersonalkosten mehr Arbeitsstunden, da er sich jeweils die Lohnnebenkosten spart, naja bis auf ne kleine Pauschale. Desweiteren bringt es den Vorteil, dass solche Kräfte leicht ersetzbar sind und auch immer relativ leicht wieder zu kündigen sind.

    Ich bin in meinem Betrieb jetzt aber davon weggekommen, da die Zuverlässigkeit solcher Minnijober eher unterdurchschnittlich ist.

    Man sollte hier dringend die Gestetze anpassen und Minijobs sollten nur noch Rentnern, Schülern, Studenten und Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalaten sein, welche sonst keine Chance haben etwas dazu zu verdienen.

    Ein Minijob ist ja für den Staat keine große Entlastung, denn so wird kein Geld in die Kasse gespült. Und wirklich leben kann man davon auch nicht. Ich kenne einige Fälle, bei denen sich Leute mit Minijobs über Wasser halten und das böse erwchen kommt irgendwann, denn sie haben ja nie etwas in die Rentenkasse einbezahlt, also nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet und spätestens dann hängen sie am Sozialamtstropf.

    Es ist eine Schande, wie viele Betriebe das ausnutzen, vor allem Discountgeschäfte aller Handelsbranchen, drücken so auf Kosten der Steuerzahler ihre Personalkosten, um ihren aberwitzig aggresiven Preiskampf zu finanzieren.

    Man sollte dirngend eine Quote einführen, welche besagt, dass höchstens 10% der Köpfe in einem Betrieb Minijober sein dürfen. Aber davon will ja die Politik nichts wissen, denn auch wenn viele Minijober nie in etwas in die Staatskasse spülen, gelten sie oft nicht als Arbeitslose und werden in den Statistiken auch nicht als solche geführt. Und schon rühmen sich die Politikaffen wieder damit, dass es nur noch 2,8 Mio Arbeitslose gibt.

    In dieser Statistik sollte jeder erfasst werden, der nicht komplett aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das wäre die Wahrheit und gerecht und erschreckend.

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