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Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

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  • Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

    Joa, also. Wie is das eigentlich? Auf der Website vom MediaMarkt steht geschrieben:

    (...)Denn Media Markt ist fair: Innerhalb von 14 Tagen können Geräte bei Nicht-Gefallen original verpackt zurückgegeben werden.(...)
    14 welche Tage? Werktage? Tage an denen der Markt offen hat?

    Bin für Tipps offen. So wie ich das lese, ist das eine Auslegungssache, weil nicht da steht, WELCHE ART von Tagen gemeint sind^^

  • #2
    AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

    Ich denk mal Werktage sind gemeint, aber ansonsten da mal nachfragen. ^^

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    • #3
      AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

      Werktage wäre gut, weil ich ein Navi bei denen gekauft habe. Am 28.12.2010.

      Müsst ich ja dann noch zurückgeben können, oder? Weils defekt ist.

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      • #4
        AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

        Jo probiers einfach.

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        • #5
          AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

          Wenn es defekt ist, fällt es doch sowieso unter die Gewährleistung des Händlers.
          MfG Alkcair

          Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
          - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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          • #6
            AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

            Das ist richtig, aber die wollten das Teil gleich einschicken. Kommt für mich aber nicht in die Tüte, weil ich das Berufstechnisch dringend brauch.

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            • #7
              AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

              Dann bitte sie um ein Ersatzgerät. Sollte doch nicht so schwer sein. ^^
              MfG Alkcair

              Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
              - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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              • #8
                AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                Es sind Tage gemeint soweit ich weiß, keine Werkstage oder Tage an denen das Geschäft geöffnet hat.
                Das Gestzt regelt das ganz eindeutig.
                Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtgefallen gibt es nicht, das ist reine Kulanzsache des Unternehmens.
                Wenn ein Artikel beschädigt ist hat man als Kunde das Recht auf Nachbesserung, der Händler darf also zweimal den Artikel umtauschen, einschicken oder selber reparieren.
                Gewährleistung hat man immer mindestens zwei Jahre.
                Der Händler kann zwar noch Garantie oben draufschlagen aber drunter geht nicht.
                In dieser Zeit hat man als Kunde das Recht auf ein Ersatzgerät.
                Erst wenn der Händler zweimal den Artikel nachgebessert hat und dieser dann immernoch defekt ist kann man vom Vertrag zurücktreten sprich sein Geld zurückverlangen.
                Zuletzt geändert von Orodreth Séregon; 13.01.2011, 19:45.
                "Olympus aufrüsten!"

                sigpic

                Kommentar


                • #9
                  AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                  Sowieso kannst du ein neues Gerät verlangen.

                  Afaik können sie dir das nur verweigern, wenn ein Ersatz übermäßig teurer wäre als eine Reparatur.

                  Hier §439 BGB

                  Zitat von http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
                  § 439 Nacherfüllung
                  (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
                  (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
                  (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
                  (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
                  Absatz (1) und (3) sind hier für dich interessant. Damit dürfte es geklärt sein.

                  Bezüglich Gewährleistung: Meines Wissens nach sind es 14 Tage, keine Werktage. Bei Rechnungen ist das Zahlungsziel ja auch 30 Tage z.B., obwohl Banken ja am Wochenende auch geschlossen haben.
                  No idea

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                  • #10
                    AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                    Ich war heut mal beim MM.

                    Also, Ersatzgeräte hatten die keins mehr. Wäre jetzt eigentlich 2 Tage über dem MM-Rückgabeversprechen. Dennoch haben die es zurückgenommen. Durfte mir dann ein anderes Navi aussuchen und die Differenz wurde mir ohne Muh und Mäh ausbezahlt.

                    Theoretisch würd ich ja sagen, dass die Kompetent sind, ABER jetzt kommt der Hammer:

                    Ich bin also mit dem Austausch-Gerät zur Kasse gegangen und ging an der Apple-Ecke vorbei. Am Vorbeigehen hörte ich ein Gespräch zwischen Mitarbeiter und Kunden:

                    Kunde: "Kann ich denn mit dem Mac auch ins internet?"
                    Mitarbeiter: "Ja, aber davor müssen Sie den Internet-Explorer installieren"...

                    OHNE WORTE

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                    • #11
                      AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                      Zum Thema Mac hatte n Kumpel von mir ein viel besseres Erlebnis...

                      Er hatte nen defekten iPod (Klinkenport war im Eimer, gibts beim iPod häufiger) und war dann im Appelstore Poppenbüttel (Mit ÖPNV 1,5 Stunden von hier). So, dort hat er sich das Gerät austauschen lassen. Da man es aber ja nicht lassen kann, auch mal so ein wenig nach nebenan zu schielen, was die da so treiben, bekommt man da doch so die ein oder andere Sache mit.

                      Neben ihm war eine Frau, die ein Mac kaufen wollte. So, die waren so ziemlich fertig mit ihren Sachen, die Frau hätte jetzt bezahlen können. Was sagt dann die Frau?

                      "Hach, jetzt ist alles perfekt... Fehlt nur noch WINDOWS!"
                      Das hat die knallhart ernst gemeint.
                      Zuletzt geändert von Alkcair; 13.01.2011, 21:07.
                      MfG Alkcair

                      Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
                      - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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                      • #12
                        AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                        Zitat von Amosh Beitrag anzeigen
                        "Hach, jetzt ist alles perfekt... Fehlt nur noch WINDOWS!"
                        Das hat die knallhart ernst gemeint.
                        Wieso nicht, wir haben hier einen Menge Macbooks im Einsatz mit bootcamp und die werden fast zu 100% nur mit Windows betrieben.
                        sigpic

                        Ohh, Böser Jedi .... Guter Jedi!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                          Ja, das mag schon sein. Da gibts nur nen ganz kleinen Unterschied:

                          Ihr kennt euch damit aus und WISST, dass es geht.

                          Die Dame wird wohl nicht wissen, dass da das Angebissener-Apfel-OS drauf läuft

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                          • #14
                            AW: Wie gilt eigentlich ein Rückgaberecht?

                            Meine Schwester nutzt auch Windows auf ihrem Mac.
                            Wird ja sogar auf der Seite von Apple vermerkt, dass man Windows dort zum Laufen bringen kann. Dürfte die Apple-Mitarbeiter also nicht groß schocken.

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