Zitat aus der Mittelbayrischen Zeitung:
Hinzuzufügen wäre noch, dass in der Zeitspanne auch Autofahrer sehr wenig kaufen dürfen. Darunter auch nur wenig Bier zum Beispiel.
Das Sozialministerium hat diese Regelung auf den Weg gebracht, weil sich diverse Supermarktketten darüber beschwert hatten, dass Tankstellen im Gegensatz zu Supermärkten auch nach 20 Uhr verkaufen dürfen. Das eine Tankstelle hauptsächlich vom Shop lebt, so weit denken die nicht. Ne Tankstelle verdient am Sprit einen Hauch von nichts.
Da ich von dieser Regel als Kassierer zwar noch nicht betroffen bin, es aber bald sein könnte, wollte ich mal von euch hören, was ihr davon haltet.
SCHWANDORF. Wer nachts um 23 Uhr mal eben Zigaretten in einer Tankstelle holen will, muss in Zukunft ins Auto steigen. Obwohl der Shop nur zwei Häuser entfernt liegt. Und: Hobbysportler, die nach einer Radtour am Sonntag ein Erfrischungsgetränk in der Tankstelle holen wollen, gehen leer aus. So beschreibt Karin Rothkegel, Geschäftsführerin der Esso-Tankstelle in der Nürnberger Straße, die Folge, die das „Reisebedarf-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts mit sich bringt. Denn: Den Mitarbeitern an Tankstellen ist es laut Urteil verboten, Fußgängern und Radfahrern an Sonn- und Feiertagen sowie täglich zwischen 20 und 6 Uhr Waren aus dem Shop zu verkaufen.
Das Sozialministerium hat diese Regelung auf den Weg gebracht, weil sich diverse Supermarktketten darüber beschwert hatten, dass Tankstellen im Gegensatz zu Supermärkten auch nach 20 Uhr verkaufen dürfen. Das eine Tankstelle hauptsächlich vom Shop lebt, so weit denken die nicht. Ne Tankstelle verdient am Sprit einen Hauch von nichts.
Da ich von dieser Regel als Kassierer zwar noch nicht betroffen bin, es aber bald sein könnte, wollte ich mal von euch hören, was ihr davon haltet.
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