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  • Fernsehn über PC

    Hi ersma ich hab n Problem- mein Rechner hat anschlüsse mit denen ich Fernseh am Rechner schauen und mit dem Programm auch aufnehmen kann


    Das Problem: ich hab ka wie ich des Anschließen muss - Kabel sind aber glaub alle dabei- kann mir jemand helfen??????

    das Programm heißt Power Cinema

  • #2
    AW: Fernsehn über PC

    was, wenn ich fragen darf, hat das im Kummerkasten verloren?

    ... =>
    sigpic

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    • #3
      AW: Fernsehn über PC

      Ist zwar ein bischen alt, aber i8ch hab dasselbe Problem und kram es deshalb mal hervor. Ich möchte TV aufnehmen und auch DVDs ähnlich wie coldmirror es in ihrem Video mit Power Cinema gemacht hat:
      http://www.youtube.com/watch?v=JsDcOgc8aoc
      Meine Grafikarte ist eine Geforce FX 5200 und die Ausgänge sind glaube ich nur DVI, VGA und S-Video. Ich hab gelesen, dass S-Video nur ein Ausgang ist und so. SChaut euch das Bild an
      .
      Vielen Dank im Vorraus.

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      • #4
        AW: Fernsehn über PC

        Seit wann empfängt man mit einer Grafikkarte TV-Sender


        Was Du suchst, ist eine TV-Karte oder DVB-T, sonst empfängst Du doch kein Fernsehen...

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        • #5
          AW: Fernsehn über PC

          Du KÖNNTEST mit einer ViVo Graka und nem Reciver irgendwie auch TV aufnehmen.

          Allerdings ist es meist einfacher sich für rund 50€ ne passende TV-Karte zu kaufen ....

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          • #6
            AW: Fernsehn über PC

            Nein das mein ich nicht^^. Habt ihr euch das Video angeschaut? Ich möchte entweder einen Reciever oder DVD-Player an den PC anschließen und das ganze dann mit Power Cinema aufnehmen. Di Frage ist jetzt, an welchen der drei Anschlüsse ich die Teile anschließen muss, wo überhaupt ein Eingang für das Signal ist. Aber danke schonaml für die schnellen antworten.

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            • #7
              AW: Fernsehn über PC

              Da verstehe ich jetzt ehrlich gesagt den Sinn nicht ganz.
              Hast Du kein DVD-Laufwerk in Deinem Rechner? Dann kannst Du die DVD's doch auch so laufen lassen und mit Power Cinema oder sonstwas aufnehmen.


              Hab aber immer das Copyright im Hinterkopf. Manch einer könnte sagen, dass das eine Verfielfältigung der (natürlich urheberrechtlich geschützten) DVD sei, wenn Du was aufnimmst und dann noch womöglich ins Internet stellst und somit jedem zugänglich machst...

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              • #8
                AW: Fernsehn über PC

                Solange du es für private Zwecke machst ist es nicht strafbar. Sowas wie LOTW oder die Filme von coldmirror sind meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone. Du nutzt es ja nicht für gewerbliche Zwecke.

                Nein, mit Power Cinema kann man DVD's im Laufwerk nur abspielen ,aber nicht aufnehmen. Aber wenn ein TV-Reciever oder ein sonstiges Gerät wie DVD-Player oder Playstation angeschlossen wird, kann Power Cinema das Signal, das vom DVD-Abspielgerät oder TV-Reciever an den PC gesendet wird, aufnehmen. Mir ist nur nicht klar wie das mit meiner Grafikkarte funktioniert. Meine Grafikkarte hat keinen Antennenkabelanschluss, wie ihn coldmirror im Video verwendet.

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                • #9
                  AW: Fernsehn über PC

                  O.K., aber aufnehmen ist doch nichts anderes, als den Film auf Platte zu haben, oder?

                  Also ich mach das mit diversen Umrechnungsprogrammen.

                  DVDx kann das zum Beispiel.
                  Zur Bearbeitung nutze ich Magix Video DeLuxe in Zusammenarbeit mit dem DivX Codec, Du kannst aber auch den Windows Movie Maker nehmen, der ist nur unkomfortabel.

                  Also Aufnehmen würde mir auch zu lange dauern...gleich umrechnen, dann hast Du den Film in einem überschaubaren Format und in geringer Datengröße.

                  Wenn es nur darum geht, einen Teil eines Films aufzunehmen und etwas Musik darunter zu mischen usw.

                  Sparst ne Menge Geld und Arbeit...

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                  • #10
                    AW: Fernsehn über PC

                    Danke für die Antwort, aber DVDx wandelt nur DVDs ohne Kopierschutz um^^

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                    • #11
                      AW: Fernsehn über PC

                      Deine Grafikkarte kann das gar nicht, da sie keine Eingänge besitzt.
                      Sie ist nur darauf programmiert Signale raus zu schicken.
                      Du brauchst also für deine Zwecke trotzdem eine TV-Karte mit Antennen-/S-Video-/Compositeingang um ein Signal von einem externen Gerät aufnehmen zu können.
                      http://www.lmscope.com/produkt22/mic...ge_Tvkarte.JPG
                      Der ganze Spaß sieht dann so aus.

                      Solche Karten kosten noch nicht mal mehr 50€, die kannste bei EBay oder aufm Flomarkt für wenig Geld bekommen.
                      Mein Dicker:

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Fernsehn über PC

                        50 gesparte Euro wenn man weiß, wie man eine DVD auf die Festplatte zur weiteren Bearbeitung speichert

                        Um mehr geht's ja hier nicht.

                        @Cesar Kane: Dann muss man mal eben ein wenig googeln.
                        Natürlich macht DVDx (und viele andere Programme) das nur bei DVD's ohne Kopierschutz, eben weil es nicht legal ist.
                        Wenn das legal wäre, hätten sie keinen Kopierschutz auf die DVD gepackt.
                        Für was Du den Film letzten Endes verwendest, ist dabei erst mal vollkommen schnurzpiepegal, leg die Scheibe mal ein und les Dir doch mal die Klausel mit dem Urheberrecht durch, den man sonst immer überspringt.

                        Trotzdem wirst Du über Google fündig, und dann klappt das auch.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Fernsehn über PC

                          Zitat von baracuda Beitrag anzeigen
                          Deine Grafikkarte kann das gar nicht, da sie keine Eingänge besitzt.
                          Sie ist nur darauf programmiert Signale raus zu schicken.
                          Du brauchst also für deine Zwecke trotzdem eine TV-Karte mit Antennen-/S-Video-/Compositeingang um ein Signal von einem externen Gerät aufnehmen zu können.
                          http://www.lmscope.com/produkt22/mic...ge_Tvkarte.JPG
                          Der ganze Spaß sieht dann so aus.

                          Solche Karten kosten noch nicht mal mehr 50?, die kannste bei EBay oder aufm Flomarkt für wenig Geld bekommen.
                          Geht das auch wenn ich da ne PS3 über den AV ausgang der PS3 ( Der ja am Fersehr kommt ) an die TV karte anstöpsel ? Wenn ja dann hol ich mir gleich so ne Karte

                          Mit freundlichen Grüßen,

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Fernsehn über PC

                            Ach ja? Dann lies dir doch mal §53 des Urheberrechts durch. Zum privaten Gebrauch ist es trotz Kopierschutz sehr wohl erlaubt:


                            ,,§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

                            (1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
                            (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

                            1.
                            zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
                            2.
                            zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
                            3.
                            zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
                            4.
                            zum sonstigen eigenen Gebrauch,

                            a)
                            wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
                            b)
                            wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

                            2Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

                            1.
                            die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
                            2.
                            eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
                            3.
                            das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

                            3Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
                            (3) 1Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

                            1.
                            zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
                            2.
                            für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

                            herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. 2Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
                            (4) Die Vervielfältigung

                            a)
                            graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
                            b)
                            eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

                            ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
                            (5) 1Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. 2Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
                            (6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
                            (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."

                            Zitiert von ,,http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html"

                            Aber danke für eure Antworten ich werd mir jetzt mal überlegen, was ich mache, über meine Grafikarte wird es wahrscheinlich nicht funktionieren.
                            Zuletzt geändert von Cesar Kane; 26.07.2008, 16:29.

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