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Arbeitsrecht

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  • Arbeitsrecht

    Hier werden nur Themen behandelt, die mit Arbeitsrecht zu tun haben.

    Abmahnungen,Kündigungen,Mobbing,Abfindungen,Verset zungen,Urlaubsrecht,
    Leiharbeiter,Probezeit,Arbeitszeit usw..

    Auch für Schwerbehinderte ist dieses Forum.

    Von der Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweis, bis Probleme
    mit dem Intergrationsamt, oder Versorgungsamt.

    Möglichst Detalliert die Sache im Forum darstellen.

    Statt Arbeitgeber Rausschmiss kann man Arbeitgeber mit Rxxx ersetzen.

    Vielleicht liest dein Arbeitgeber hier mit

    lg
    Bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    Hilfe im Ernstfall

    Kündigung:

    Jede Kündigung muss vom Arbeitgeber schriftlich erfolgen.
    Kündigungen sind per Email oder Fax unwirksam.

    Existiert ein Betriebsrat muss dieser der Kündigung zustimmen,
    erst dann darf der Arbeitgeber kündigen.

    Sie haben 3 Wochen Zeit, nach dem Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht
    Kündigungsschutzklage zu erheben.

    Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

    Sie können auch bei der Geschäftsstelle mündlich die Kündigungsschutzklage machen.

    Notfalls auch auf Klopapier.Das Gericht muss den Antrag annehmen.
    (Sagte ein Arbeitsrichter aus Bayern, der eine Kündigungsschutzklage auf Klopapier erhalten hatte ) Kein Scherz !!

    Aufhebungsvertrag:

    Arbeitgeber bietet 60.000 Euro und bietet ihnen ein Auflösungsvertrag an.

    Wenn sie sofort den Auflösungsvertrag unterschreiben ist dieser gültig.

    Nicht von der Summe blenden lassen. Überlegen in Ruhe und möglichst
    den Auflösungsvertrag durch ein Rechtsanwalt-Gewerkschaft überprüfen
    lassen.

    Sofern Sie nicht die Kündigsfristen einhalten, droht ihnen eine Sperrzeit vom
    Arbeitsamt.

    Das heisst- Sie müssen sich selber Krankenversichern. Kostet ca. 450 Euro
    jeden Monat.

    Von der Abfindungssumme müssen sie den Lebensunterhalt bestreiten.

    Ab dem 1.1.2006 ist jede Abfindung voll Steuer und Sozialversicherungspflichtig.

    Es gibt keine Freibeträge mehr für die Abfindung.

    Von 60.000 Euro bleiben nur noch knapp 40.000 Euro.

    Das Arbeitslosengeld verringert sich um die Sperrzeit.

    Statt 18 Monaten und eine Sperrzeit von 3 Monaten beträgt der
    Arbeitslosengeldanspruch nur noch 15 Monate.


    Schwerbehinderte:
    Sie haben ein Grad von 50, oder sind Gleichgestellt.

    Jede Kündigung muss erst vom Intergrationsamt geprüft werden
    und dann innerhalb 14 Tagen wird das Amt die Zustimmung verweigern,
    oder Zustimmen.

    Erst nach der Zustimmung des Intergrationsamt, darf der Arbeitgeber
    Ihnen kündigen .

    Sie erhalten auf jeden Fall vom Intergrationsamt ein Schriftstück zugesandt.
    Machen Sie umgehend ihre Stellungsnahme.
    Da dieses Schriftstück auch dem Arbeitgeber zugesendet wird,
    vermeiden Sie unbedingt jede Redewendung, wie Gauner usw. .

    lg
    Bernd
    Zuletzt geändert von berndf; 16.03.2006, 22:48.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

    Kommentar


    • #3
      Re: Arbeitsrecht

      Hi Bernd.

      Ich hab ein paar arbeitsrechtliche Fragen an dich.

      Seit November letzten Jahres stehe ich in einem befristeten Arbeitsverhältniss.

      Ich habe mit Ablauf der Probezeit Ende Februar eine Vertragsverlängerung bis Mitte August bekommen. Gegen Ende Mai habe ich wieder (noch inoffiziell) eine Verlängerung bis Mitte Februar 2007 bekommen.
      Ich arbeite dort im vollkontinuierlichen 5-Schichtsystem - 2xFrühschicht, 2xMittagsschicht, 2x Nachtschicht, 4 Tage frei.

      Soviel mal dazu, jetzt zu meinen Fragen:

      1.
      Ich habe folgendes in Google gefunden als ich nach dem Stichwort "Feiertagszuschlag" gesucht habe:

      Endet der Feiertag um 24.00 Uhr, so gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages als Feiertagsarbeit.
      Ist das irgendwie rechtlich geregelt von dem jeweiligen Bundesland bzw. MUSS das so sein, oder steht das im Arbeitsvertrag?
      Den Arbeitsvertrag hab ich mal durchgeschaut. Dort steht nichts drin. Allerdings wird dort erwähnt, das ich versch. Bestimmungen annehme, wenn ich den Vertrag unterzeichne. Die Personalleiterin hat mir gesagt,als wir den Vertrag durchgegangen sind, dass dies ein ziemlich dicker Katalog ist. Von daher sind wir den nicht durchgegangen.
      ________________________________________________

      2. Und nun die wichtige Frage an dich:

      Dar ich dort als Aushilfe arbeite und schon gut verdiene, würde ich gerne festangestellt werden. Dar ich mich dort auch gut engagiere, gut mitarbeite und bissher nie Mist gebaut habe (Zitate von den Chefs), steht dem soweit nichts gross entgegen.
      Allerdings sagte man mir, das man vom Gesetz her maximal 3 Verlängerungen geben darf. Danach muss eine Festanstellung erfolgen. Bissher habe ich, wie gesagt, 1 Verlängerung bekommen und die 2te inoffiziell zugesagt bekommen.

      Das Problem bei der Sache ist, das ich eine nebenher eine Ausbildung am Laufen habe. Die genauen Umstände, warum und wieso, will ich hier nicht erläutern und tut auch nichts gross zur Sache.

      Dh. das ich Ende Februar 2007 meine Ausbildung anfange und dann nach der Ausbildung wieder (falls ich an der Ausbildungstelle keine Festanstellung bekomme) bei der oben genannten Firma wieder anfangen will.
      Man sagte mir, dass das nicht geht, weil das Arbeitsverhältniss unterbrochen wurde und ich deshalb (vom Gesetz her) nicht nochmal genommen werden kann.

      Stimmt das ganze soweit vom gesetzlichen her? Wie könnte man das umgehen?

      Vielen Dank für deine Antwort.

      Edit: In den nächsten Tagen treffe ich mich übrigens mit dem Betriebsratsvorsitzenden um mit dem die 2te Frage zu besprechen. Mal sehen was der sagt.

      Kommentar


      • #4
        AW: Arbeitsrecht

        sende mir mal deine email an adlip@gmx.de

        lg
        bernd
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

        Kommentar


        • #5
          Re: AW: Arbeitsrecht

          Zitat von berndf
          sende mir mal deine email an adlip@gmx.de

          lg
          bernd
          Done.

          Btw. Ist kein Spam, nur Sichherheit, das Bernd weiss das ihm die EMail geschickt hab.
          Falls es beim ihm im Spamordner untergeht.

          Kommentar


          • #6
            Befristete Arbeitsverhältnis

            Email kommt immer an.

            Wichtig ist nur: Als was bist du dort Beschäftigt und ist der Betrieb
            im Arbeitgeberverband und welche Branche , wie Metall usw.

            Feiertagszuschlag richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag .

            Den Arbeitsvertrag hab ich mal durchgeschaut .Da muss es drin stehen.

            Wir kennen das Problem. Jede Forderung an den Arbeitgeber , kann die
            Weiterbeschäftigung oft negativ auswirken.

            Die meisten halten still und hoffen auf eine Festeinstellung. Oft geht auch dieser Wunsch nicht in Erfüllung.

            Dh. das ich Ende Februar 2007 meine Ausbildung anfange und dann nach der Ausbildung wieder (falls ich an der Ausbildungstelle keine Festanstellung bekomme) bei der oben genannten Firma wieder anfangen will.
            Man sagte mir, dass das nicht geht, weil das Arbeitsverhältniss unterbrochen wurde und ich deshalb (vom Gesetz her) nicht nochmal genommen werden kann.

            Einfach Quatsch - Zur Zeit muss nur eine 3 Monate unterbrechung eingehalten werden.

            befristeten Arbeitsverhältniss - Da läuft der Vertrag aus, ohne das es eine Kündigung bedarf .

            1 Verlängerung bekommen und die 2te inoffiziell zugesagt bekommen.
            Die 2te Vertragsverlängerung musst du schriftlich haben.
            oder
            das bis zum 31.07.2006 befristete arbeitsverhältniss wird auf unbestimmte zeit verlängert. (Festeinstellung)
            Der Betriebsrat muss dem Zustimmen .

            Ich würde aber sagen : Eine Lehre ist wichtig. Muss sich nur lohnen die Ausbildungszeit.

            lg
            bernd
            http://www.computerdeals.de

            ICQ 299779126

            Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
            Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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            • #7
              Re: Befristete Arbeitsverhältnis

              Zitat von berndf
              Email kommt immer an.

              Wichtig ist nur: Als was bist du dort Beschäftigt und ist der Betrieb
              im Arbeitgeberverband und welche Branche , wie Metall usw.

              Feiertagszuschlag richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag .

              Den Arbeitsvertrag hab ich mal durchgeschaut .Da muss es drin stehen.

              Wir kennen das Problem. Jede Forderung an den Arbeitgeber , kann die
              Weiterbeschäftigung oft negativ auswirken.

              Die meisten halten still und hoffen auf eine Festeinstellung. Oft geht auch dieser Wunsch nicht in Erfüllung.

              Dh. das ich Ende Februar 2007 meine Ausbildung anfange und dann nach der Ausbildung wieder (falls ich an der Ausbildungstelle keine Festanstellung bekomme) bei der oben genannten Firma wieder anfangen will.
              Man sagte mir, dass das nicht geht, weil das Arbeitsverhältniss unterbrochen wurde und ich deshalb (vom Gesetz her) nicht nochmal genommen werden kann.

              Einfach Quatsch - Zur Zeit muss nur eine 3 Monate unterbrechung eingehalten werden.

              befristeten Arbeitsverhältniss - Da läuft der Vertrag aus, ohne das es eine Kündigung bedarf .

              1 Verlängerung bekommen und die 2te inoffiziell zugesagt bekommen.
              Die 2te Vertragsverlängerung musst du schriftlich haben.
              oder
              das bis zum 31.07.2006 befristete arbeitsverhältniss wird auf unbestimmte zeit verlängert. (Festeinstellung)
              Der Betriebsrat muss dem Zustimmen .

              Ich würde aber sagen : Eine Lehre ist wichtig. Muss sich nur lohnen die Ausbildungszeit.

              lg
              bernd
              Danke für die Antwort.

              Das hat schon mehr Klarheit in die Sache gebracht.

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