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Auswirkungen des Heise urteils

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  • Auswirkungen des Heise urteils

    Herr Rechtanwalt Bahr , im Internet sehr bekannt hat seine Stellungsnahme zum Thema Heise veröffentlicht .

    Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Heise-Urteils, bei dem es um die Haftung des Online-Portals des bekannten Zeitschriften-Verlages geht, liegen nunmehr vor. Und führen zu einer breiten Protestwelle im Internet.

    Das Hamburger Gericht verlangt eine Vorab-Prüfungspflicht und sieht es zudem nicht als unverhältnismäßig an, 20.000 Postings im Monat zu kontrollieren. Notfalls sei eine Reduzierung der Posting-Möglichkeiten vorzunehmen.

    http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-...e-urteils.html

    Persönlich glaube ich nicht, daß dieses Urteil sich lange hält.

    In den USA sind ausdrücklich Forenbetreiber von jeder Haftung frei.

    Das Urteil ist auch im Widerspruch zu den EU-Richtlinien .

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    tjoar, das hab ich ja vor einigen wochen schon angekündigt...ich finds ne sauerei! das ist typisch deutschland mal wieder, leider!

    Kommentar


    • #3
      Hast Recht

      Zitat von Kryder
      tjoar, das hab ich ja vor einigen wochen schon angekündigt...ich finds ne sauerei! das ist typisch deutschland mal wieder, leider!
      Wir leben leider nicht in den USA. Die würden auf die Strasse gehen.

      Deutsche machen nichts, siehe Hartz4 -Rentenkürzung usw..

      lg
      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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