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    Wenn ich eine eigene Webseite betreibe, und ich einen Text einer anderen Seite (z.B. CnC HQ) auf meiner Seite zitieren will (z.B. Den Text über C&C3), an was muss ich dann denken, oder welche Zustimmungen brauche ich.
    sigpic

  • #2
    Link oder Beitrag veröffentlichen

    Von Heise würde ich nur Links empfehlen. Wer auf Sicherheit grossen Wert legt, setzt sich mit dem Betreiber in Verbindung und fragt, ob er damit einverstanden ist. Quellenangabe sollte immer am Ende des Beitrages stehen.

    Mach ich oft, selbst bei Linksetzung frage ich nach. Email dann gut aufheben .

    Grob gesagt, Fragen vorher erspart Probleme jeder Art.

    Das Veröffentlichen von Bildern und Texten, die aus anderen Webseiten, aus Büchern, Zeitschriften, usw. kopiert wurden, bedeutet in der Regel einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und ist daher nicht erlaubt, es sei denn, die Zustimmung des Copyright-Inhabers liegt vor.

    Ebenso ist das Kopieren und Veröffentlichen von Inhalten aus den Forum auf anderen Webseiten nicht zulässig.

    Steht oft in den AGB drin. Linksetzung ist kein Problem .

    Da die Gerichte oft unterschiedliche Urteile sprechen.

    Fragen kostet nichts - Hast Sicherheit - Notfalls nur Links setzen.

    Fremde Bilder sollte man nie von einer Webseite kopieren und dann in den Beitrag reinsetzen.

    Da greift das Urheberschutzgesetz besonders hart zu.
    Kann sehr teuer werden.

    Ich empfehle aus Rechtgründen - Fragen vorher.

    Kannst du mir mal dein Link zur deiner Webseite per PM senden ?

    lg
    bernd



    lg
    bernd

    Hinweis
    Zutreffend wies jedoch der BGH darauf hin, dass derjenige, der Inhalte öffentlich ins Internet stellt, nicht nur mit einer Verlinkung, sondern auch mit einer Verlinkung im Wege sog. Deep-Links rechnen muss. Auch eine Urheberrechtsverletzung kann durch diese Art und Weise der Verlinkung nicht gegeben werden. Ein Anspruch, dass stets die erste Seite angesteuert werden muss, lässt sich so auch nicht aus dem Urhebergesetz herleiten.
    Zuletzt geändert von berndf; 04.05.2006, 20:23.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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