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  • Bilder im Internet

    Hallo!

    Also ich hab mich mal informiert und mir alles mögliche angelesen, aber ich find immer unterschiedliche standpunkte zu folgender frage:

    darf ich ein gruppenbild (also nicht auf eine bestimmte person ausgerichtet) ins internet stellen, auch wenn ich nicht die schriftl. erlaubnis aller personen habe??

    darf ich feier-bilder auf denen z.b. zwei leute erkennbar "posen" ins internet stellen auch wenn ich nicht die schriftl. erlaubnis von denen habe??


    wäre über ne antwort dankbar, am besten sogar mit gesetzes-verweis...
    danke schonmal!

    kryder

  • #2
    AW: Bilder im Internet

    Ja darfst du.

    Du musst Personen nur unkenntlich machen wenn sie darauf bestehen nicht auf dem Bild erkannt zu werden.
    Zum Beispiel müsste sich das Fernsehen sich immer das Einverständniss aller Menschen holen die mit im Bild sind. Oder das gleiche mit Zeitungen.

    Kommentar


    • #3
      AW: Bilder im Internet

      Grundsätzlich :

      Der Fotograf hat immer die Urheberschaft vom dem Bild .

      Das bedeutet aber nicht, daß er ohne Erlaubnis Bilder ins Internet stellen darf.

      Gruppenbild : Da brauchst du von jeder Person eine Erlaubnis .


      Der Fotograf nimmt auf dem Weinfest ein Bild vom Weinfest auf, dann darf er
      das veröffentlichen, auch mit Personen .

      Das Bild darf nicht einzelne Personen im Grossformat haben.
      ============================================

      Quelle: Bildrecht .

      Da ich laufend Fotomodele fotografiere, sind Urheberrechtsverletzungen ohne Erlaubnis der Modele sehr teuer . Kann bis 5000 Euro por Bild per Gericht eingeklagt werden.

      Dumme Bildleser die Personen Fotografieren und das der Bildzeitung zur Veröffentlichungen geben, riskieren sehr hohe Schadensersatzforderung.

      Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann das untersagen.

      Ohne Modelvertrag mache ich kein Fotoshooting, da nur schriftliche Verträge Beweiswert bei Gericht haben . Bekommen ja auch sehr hohes Honorar die Fotomodele, oder Amateurmodele.

      Wer sicher gehen will, lässt sich die Bildrechte übertragen mit Datum und Unterschrift .



      Vertrag:

      Hiermit übertrage ich meine Bildrechte an den Fotograf Herr XYZ.
      Die Bilder werden auf der Webseite XYZ veröffentlicht.
      Ich kann jederzeit diese Vereinbarung widerrufen.

      Datum + Ort

      Unterschrift

      Das langt für Privatleuten um rechtlich Abgesichert zu sein .

      Fotomodelverträge sind natürlich anders gestaltet

      lg
      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

      Kommentar


      • #4
        AW: Bilder im Internet

        danke für die auskunft berndf!!
        das heißt also das ich mich rechtlich auf sehr sehr dünnem eis bewege... ich glaub ich werd die gallerien abschaffen müssen

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        • #5
          AW: Bilder im Internet

          das heißt also das ich mich rechtlich auf sehr sehr dünnem eis bewege.

          eindeutig ja .

          Frage vorher die Personen um Erlaubnis , am besten das schriftlich bestätigen lassen.Oder versuchen die Erlaubnis nachträglich zu bekommen.
          (Vorher das Bild aus der Gallerie rausnehmen)

          Das gleiche Problem ist, wenn bei Ebay einer was versteigern möchte und einfach ein Bild von anderen Ebayanbieter oder aus einer Firmenseite kopiert und das für sein Artikel verwendet.

          Kann sehr teuer werden. Rechtsanwälte suchen dort immer Rechtsverstösse.

          Wenn eine Unterlassungserklärung kommt, diese Unterschreiben, sofort das Bild entfernen und auf der Unterlassungserklärung alle Rechtsanwaltsgebühren
          durchstreichen.(sämtliche Kosten der Unterlassungserklärung) . Das muss der Rechtsanwalt selber einklagen, was sehr oft nie passiert.


          Keine Rechtsberatung, persönliche Meinung von mir

          lg
          bernd
          http://www.computerdeals.de

          ICQ 299779126

          Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
          Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

          Kommentar


          • #6
            AW: Bilder im Internet

            Ähm....

            Wenn du einfach nur Bilder irgendeiner Party ins Netz stellen willst,
            beispielsweise bei MSN, myspace oder in einem Blog, dann tu's doch

            Ich glaube nicht dass jeder der solche Bilder veröffentlicht auch die schriftliche Erlaubnis hat
            Dafür gibt es viel zu viele...

            Setz' die Bilder ins Netz und wenn jemand was dagegen hat, dann löschst du sie wieder...
            Solange die Bilder nicht allzu peinlich sind und es keine 'Amateur-Photoshootings' sind,
            dann hätte auch niemand einem guten Grund dich anzuzeigen ...
            Bei normalen privaten Bildern würde eine Anklage erst garnicht zu stande kommen
            Zuletzt geändert von C4-s.; 08.10.2006, 12:20.

            Kommentar


            • #7
              AW: Bilder im Internet

              dann hätte auch niemand einem guten Grund dich anzuzeigen ...
              Naja, Geld eben. Darum gehts ja eigentlich immer...

              Kommentar


              • #8
                AW: Bilder im Internet

                Zitat von Kryder Beitrag anzeigen
                darf ich feier-bilder auf denen z.b. zwei leute erkennbar "posen" ins internet stellen auch wenn ich nicht die schriftl. erlaubnis von denen habe??
                Wenn die Leute posen, dann ist das eine stillschweigende Einverständniserklärung. Wird schwer für die, dann begründet zu behaupten, dass sie nicht fotographiert werden wollten.
                AR3 FAQ | AR3 Produktseite

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                • #9
                  AW: Bilder im Internet

                  http://www.kryder.de.tl/Fotos.htm vllt könnt ihr euchs ma ansehn!

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Bilder im Internet

                    Naja, das sind eben genau solche Bilder wie's sie zu tausenden gibt ...

                    Also wer dich wegen so'nem Bild anschwärzt, der muss schon vollkommen banane sein

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Bilder im Internet

                      k... hab halt immer so "angst" davor, wirklich mal "was bezahlen" zu müssen... und die seite lebt egtl durch die pics-gallerien... danke für all eure antworten!!!

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                      • #12
                        AW: Bilder im Internet

                        Zitat von C4-s. Beitrag anzeigen
                        Ähm....

                        Wenn du einfach nur Bilder irgendeiner Party ins Netz stellen willst,
                        beispielsweise bei MSN, myspace oder in einem Blog, dann tu's doch

                        Ich glaube nicht dass jeder der solche Bilder veröffentlicht auch die schriftliche Erlaubnis hat
                        Dafür gibt es viel zu viele...

                        Setz' die Bilder ins Netz und wenn jemand was dagegen hat, dann löschst du sie wieder...
                        Solange die Bilder nicht allzu peinlich sind und es keine 'Amateur-Photoshootings' sind,
                        dann hätte auch niemand einem guten Grund dich anzuzeigen ...
                        Bei normalen privaten Bildern würde eine Anklage erst garnicht zu stande kommen

                        Da bleibt mir die Spucke weg,

                        Hast zuviel Geld, oder wie soll ich es verstehen ?

                        Setz' die Bilder ins Netz und wenn jemand was dagegen hat, dann löschst du sie wieder...

                        Ja, mache ein Banküberfall und wenn die Polizei was dagegen hat, bringe ich das Geld zurück . Meinst du das ist dann Straffrei ?

                        Wenn Du was ungesetzliches machst, haftet du. Das Bild war im Internet und wenn du keine Erlaubnis hast, zahlst du.

                        C4-s , erst das Gesetz lesen über Bildrechte, ehe man hier User in trügerrische Sicherheit setzt mit deiner Meinung.

                        Wer keine Rechte am Bild hat von der Person, soll keine Bilder ins Internet usw. reinstellen !!

                        lg
                        bernd





                        Rechtsanwälte machen sofort Hardcopys und sichern Beweise.

                        Gerichte sprechen harte Strafen für Urheberrechtsverletzungen aus.

                        Wenn ich Aufnahmen von Models mache, nur mit Vertrag.

                        Mündliche Vereinbarungen kann man sehr schlecht beweisen.
                        Zuletzt geändert von berndf; 12.10.2006, 10:36.
                        http://www.computerdeals.de

                        ICQ 299779126

                        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                        • #13
                          AW: Bilder im Internet

                          Zitat von berndf Beitrag anzeigen
                          Da bleibt mir die Spucke weg,

                          Hast zuviel Geld, oder wie soll ich es verstehen ?

                          Setz' die Bilder ins Netz und wenn jemand was dagegen hat, dann löschst du sie wieder...

                          Ja, mache ein Banküberfall und wenn die Polizei was dagegen hat, bringe ich das Geld zurück . Meinst du das ist dann Straffrei ?

                          Wenn Du was ungesetzliches machst, haftet du. Das Bild war im Internet und wenn du keine Erlaubnis hast, zahlst du.

                          C4-s , erst das Gesetz lesen über Bildrechte, ehe man hier User in trügerrische Sicherheit setzt mit deiner Meinung.

                          Wer keine Rechte am Bild hat von der Person, soll keine Bilder ins Internet usw. reinstellen !!

                          lg
                          bernd





                          Rechtsanwälte machen sofort Hardcopys und sichern Beweise.

                          Gerichte sprechen harte Strafen für Urheberrechtsverletzungen aus.

                          Wenn ich Aufnahmen von Models mache, nur mit Vertrag.

                          Mündliche Vereinbarungen kann man sehr schlecht beweisen.

                          Ich bin mir sicher das du Ahnung davon hast.

                          Allerdings hört sich das was du hier schreibst für mich seltsam an... Ich dachte bissher immer das dies so gehandhabt wird wie C4-s es beschreibt. Zeitungen z.B. müssten dann von jedem Fotografierten eine schriftliche Erlaubnis einholen - das kann ich beim besten Willen nicht glauben. Das gleiche im Fernsehen.
                          Oder solche Partyseiten wie es sie im Internet gibt. Partyseiten in denen Bilder von Partygängern gezeigt werden - z.B. Tilllate.


                          Welche Vorbildung hast du im deutschen juristichen Bereich?

                          Wie gesagt, du hast mir auch schon geholfen. Aber dies hier klingt sehr ... strange.

                          Ach nebenbei: Wird zwischen deiner Modelfotografie und Kryders Sammlung nicht unterschieden zwischen, sagen wir mal, Kunst und wildes Herumgeknipse?
                          Zuletzt geändert von Narloxon; 12.10.2006, 10:58.

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                          • #14
                            AW: Bilder im Internet

                            Zitat von Narloxon Beitrag anzeigen
                            Ich bin mir sicher das du Ahnung davon hast.

                            Allerdings hört sich das was du hier schreibst für mich seltsam an... Ich dachte bissher immer das dies so gehandhabt wird wie C4-s es beschreibt. Zeitungen z.B. müssten dann von jedem Fotografierten eine schriftliche Erlaubnis einholen - das kann ich beim besten Willen nicht glauben. Das gleiche im Fernsehen.
                            Oder solche Partyseiten wie es sie im Internet gibt. Partyseiten in denen Bilder von Partygängern gezeigt werden - z.B. Tilllate.


                            Welche Vorbildung hast du im deutschen juristichen Bereich?

                            Wie gesagt, du hast mir auch schon geholfen. Aber dies hier klingt sehr ... strange.

                            Ach nebenbei: Wird zwischen deiner Modelfotografie und Kryders Sammlung nicht unterschieden zwischen, sagen wir mal, Kunst und wildes Herumgeknipse?

                            eben

                            Ein Banküberfall ist ja etwas anders als ein paar Bilder ...
                            Ausserdem, würden wegen sowas nur Leuten zum Anwalt gehen,
                            von denen man nicht gemocht wird und wer würde solche schon
                            photographieren und ins Netz stellen; wenn man denen sowas zutraut.

                            Wegen solcher 'herumknipsbilder' geht keiner zur Polizei oder zum Anwalt;
                            das muss dann schon einer sein, der, wie gesagt, den Photographen hasst,
                            oder einer der die Regeln/Gesetze ein bisschen zu ernst nimmt ...
                            Solange keinem mit den Bildern geschadet wird ist's doch OK ...
                            ..und wird's ein Anwalt oder Richter auch sehen.
                            Wenn der Richter dann die Strafe ausgesprochen hat, weil er's muss,
                            macht er sich nach der 'Verhandlung' heimlich über den Kläger lustig

                            Also, Schutz der Privatsphäre in allen ehren, aber man kann's auch übertreiben

                            Ausserdem ... ^^ ... ein guter Photograph ist wie ein Phantom
                            und lässt sich nicht beim Photographieren erwischen ^^

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                            • #15
                              AW: Bilder im Internet

                              mhm ich bin mir halt immer noch nich sicher ob ich die gallerien online lassen soll... streng nach dem gesetz isses ja verboten weil ich keine schriftliche erlaubnis hab... andererseits glaub ich nicht das da jmd was gegen hat... hab auch mal mit nem kumpel bei www.technobilder.de gesprochen und bei denen ist das genauso...

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