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Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

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  • Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

    http://www.peterzahlt.de/c2c-peterzahlt/

    Kostenlos Telefonieren

    PeterZahlt ist ein neues, komfortables Telefonieportal, über das Sie in viele Länder absolut kostenlos telefonieren können. Und dies ohne Registrierung, Downloads oder irgendwelche Installationen. Finanziert wird dieser Dienst über interessante Informationen, die Ihnen während des Gesprächs auf Ihrem Bildschirm angezeigt werden.

    PeterZahlt funktioniert täglich zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr und verbindet Sie derzeit aus dem deutschen Festnetz in die Festnetze der folgenden Länder:

    * Australien (neu!)
    * Belgien (neu!)
    * Dänemark
    * Deutschland
    * Frankreich
    * Griechenland (neu!)
    * Großbritannien
    * Italien
    * Kanada (auch Mobilnetze)
    * Niederlande
    * Österreich
    * Polen
    * Portugal
    * Schweiz
    * Singapur (neu!)
    * Spanien
    * USA (auch Mobilnetze)

    Wir werden jeden Monat neue Zielländer hinzunehmen. Nennen Sie uns doch Ihre Vorschläge!
    So funktioniert’s:

    Wenn Sie jemanden kostenlos anrufen möchten, geben Sie einfach Ihre eigene Telefonnummer in das erste Nummernfeld ein und die Nummer Ihres Gesprächspartners in das zweite Nummernfeld. Für internationale Gespräche wählen Sie bitte noch die gewünschte Ländervorwahl aus. Dann ein Klick auf den "Kostenlos telefonieren"-Button, und los gehts’s!

    Die Dauer der Gespräche ist auf 30 Minuten begrenzt, doch können Sie sich danach sofort wieder verbinden lassen.

    lg
    Bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

    Wo ist der Haken?

    Kommentar


    • #3
      AW: Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

      Einfach austesten -

      Der Haken . Hörst Werbung bis der Anrufer verbunden ist .

      Beim Gespräch keine Werbung.

      Noch nicht ausgetestet . Soll aber nach meinen Infos gut sein .

      lg
      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

      Kommentar


      • #4
        AW: Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

        Du siehst auf dem Bildschirm auch noch Werbung. Hab ich bei Galileo gesehen.

        Kommentar


        • #5
          AW: Kostenlos Telefonieren auch Ausland -Geiztipp -

          Wem stört Werbung , wenn er telefoniert ?

          Es gibt nichts kostenlos im Internet . Der Betreiber muss ja auch Geld damit verdienen, um das Angebot kostenlos anzubieten.

          Gerade bei
          http://winmx.downloads-gratis.net/?g...FQMJZwod-ltlqA

          wieder der Typ wo Abos verkauft, wenn man den neusten Download WinMX
          holen möchte .

          Aufpassen

          MasterCard kostenlos

          http://www.gebuhrenfrei.com/index.ph...dom=gebuehrcom

          Keine Kosten
          Wird trotz schlechter Schufa zu 80 Prozent genehmigt,
          Online Antrag

          lg
          bernd
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          ICQ 299779126

          Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
          Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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