nline-Durchsuchung durch BKA und Polizei?
In Einzelfällen sollen Computer über das Internet durchsucht worden sein
Das BKA soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig verdächtige Computer über das Internet ausspähen dürfen. Die Ermittler sollen online auf Rechner zugreifen und die Festplatte durchsuchen dürfen, beispielsweise bei Verdacht auf Landesverrat. Die Polizei mache dies schon heute, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
BKA-Pressesprecher Dietmar Müller erklärte gegenüber dem Blatt, in einzelnen Strafverfahren habe es bereits eine richterlich angeordnete Online-Durchsuchungen stattgefunden. Noch sei das Verfahren aber relativ neu, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.
Wie das Ganze funktioniert, verriet der BKA-Sprecher aus "ermittlungstechnischen Gründen" nicht. Daher ist unklar ob dazu Sicherheitslücken ausgenutzt, Trojaner eingeschleust oder die Unbedarftheit von Nutzern ausgenutzt wird.
Laut Tagesspiegel liegt das Projekt derzeit aber "wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung" auf Eis. Demnach bestehen Zweifel ob die Strafprozessordnung die Online-Durchsuchungen deckt. (ji)
Quelle Golem
lg
bernd
In Einzelfällen sollen Computer über das Internet durchsucht worden sein
Das BKA soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig verdächtige Computer über das Internet ausspähen dürfen. Die Ermittler sollen online auf Rechner zugreifen und die Festplatte durchsuchen dürfen, beispielsweise bei Verdacht auf Landesverrat. Die Polizei mache dies schon heute, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
BKA-Pressesprecher Dietmar Müller erklärte gegenüber dem Blatt, in einzelnen Strafverfahren habe es bereits eine richterlich angeordnete Online-Durchsuchungen stattgefunden. Noch sei das Verfahren aber relativ neu, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.
Wie das Ganze funktioniert, verriet der BKA-Sprecher aus "ermittlungstechnischen Gründen" nicht. Daher ist unklar ob dazu Sicherheitslücken ausgenutzt, Trojaner eingeschleust oder die Unbedarftheit von Nutzern ausgenutzt wird.
Laut Tagesspiegel liegt das Projekt derzeit aber "wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung" auf Eis. Demnach bestehen Zweifel ob die Strafprozessordnung die Online-Durchsuchungen deckt. (ji)
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