Bericht: "Online-Hausdurchsuchung" vom BGH gestoppt
Durchsuchung von Festplatten per Internet für illegal erklärt
Eine Bericht der taz zufolge hat der Bundesgerichtshof die bisher bereits mehrfach eingesetzte Praxis für illegal erklärt, die Festplatte eines Verdächtigen über seine Internet-Verbindung zu durchsuchen. Die Bundesregierung plant jedoch, die bisherige Gesetzeslage zu ändern, um die Online-Durchsuchungen legal zu machen.
Wie bereits gemeldet, hatte das Bundeskriminalamt in einigen Fällen bereits die Festplatten von Beschuldigten online durchsucht. Ob dafür die Kompetenzen eines Amtsrichters ausreichen, der auch Durchsuchungen von Wohnungen anordnen kann, ist jedoch rechtlich umstritten. Laut taz hat der Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit am Bundesgerichtshof bereits am 25. November die Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Wie das Blatt weiter berichtet, liegt ihm der noch nicht veröffentlichte Beschluss bereits vor. Der Richter meine "Es handele sich 'um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung', dem die 'notwendige gesetzliche Gestattung' fehle", so das Blatt.
Der Zeitung zufolge erkannte Richter Hebenstreit die bisher von den Strafverfolgungsbehörden angeführten §§ 100a und 102 der Strafprozessordnung nicht als ausreichend für die Durchsuchung von Festplatten über Online-Verbindungen an. Im Gegensatz zur Durchsuchung einer Wohnung fehle es dabei ein der Offenheit dem Beschuldigten gegenüber: Bei Hausdurchsuchungen sind stets auch Zeugen hinzuzuziehen. Daher sei die bisherige Praxis nun gestoppt worden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums soll die Unterbindung der umstrittenen Maßnahmen gegenüber der taz bereits bestätigt haben. Generalbundesanwältin Monika Harms hat dem Bericht zufolge Beschwerde gegen den Beschluss des Richters eingelegt. Bekommt sie damit nicht recht, will die Bundesregierung laut der Zeitung eigene Gesetze vorschlagen, welche die Online-Durchsuchungen ausdrücklich erlauben sollen.
Nach wie vor ist ungeklärt, wie das BKA seine unter anderem gegenüber der Süddeutschen Zeitung bestätigten Durchsuchungen per Internet vorgenommen hat. Denkbar sind dabei die Ausnutzung von Sicherheitslücken von Routern und Betriebssystemen und das direkte Einschleusen von trojanischen Pferden. Mit letzterem Mittel soll der Süddeutschen zufolge bereits in der Schweiz Internet-Telefonie überwacht werden können. Dies erfordert jedoch ein Zutun des Benutzers oder einen sehr schlecht gesicherten Rechner, der beispielsweise mit anfälligen und ungepatchten E-Mail-Programmen ausgestattet ist. Wie die Süddeutsche jedoch spekuliert, könnten auch Beamten persönlich eine Schnüffel-Software vor Ort installiert haben. (nie)
Quelle Golem
Langsam entwickelt sich Deutschland zum Schnüffelstaat .
Schlimmer kann es in der ehemaligen DDR auch nicht gewesen sein.
lg
bernd
Durchsuchung von Festplatten per Internet für illegal erklärt
Eine Bericht der taz zufolge hat der Bundesgerichtshof die bisher bereits mehrfach eingesetzte Praxis für illegal erklärt, die Festplatte eines Verdächtigen über seine Internet-Verbindung zu durchsuchen. Die Bundesregierung plant jedoch, die bisherige Gesetzeslage zu ändern, um die Online-Durchsuchungen legal zu machen.
Wie bereits gemeldet, hatte das Bundeskriminalamt in einigen Fällen bereits die Festplatten von Beschuldigten online durchsucht. Ob dafür die Kompetenzen eines Amtsrichters ausreichen, der auch Durchsuchungen von Wohnungen anordnen kann, ist jedoch rechtlich umstritten. Laut taz hat der Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit am Bundesgerichtshof bereits am 25. November die Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Wie das Blatt weiter berichtet, liegt ihm der noch nicht veröffentlichte Beschluss bereits vor. Der Richter meine "Es handele sich 'um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung', dem die 'notwendige gesetzliche Gestattung' fehle", so das Blatt.
Der Zeitung zufolge erkannte Richter Hebenstreit die bisher von den Strafverfolgungsbehörden angeführten §§ 100a und 102 der Strafprozessordnung nicht als ausreichend für die Durchsuchung von Festplatten über Online-Verbindungen an. Im Gegensatz zur Durchsuchung einer Wohnung fehle es dabei ein der Offenheit dem Beschuldigten gegenüber: Bei Hausdurchsuchungen sind stets auch Zeugen hinzuzuziehen. Daher sei die bisherige Praxis nun gestoppt worden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums soll die Unterbindung der umstrittenen Maßnahmen gegenüber der taz bereits bestätigt haben. Generalbundesanwältin Monika Harms hat dem Bericht zufolge Beschwerde gegen den Beschluss des Richters eingelegt. Bekommt sie damit nicht recht, will die Bundesregierung laut der Zeitung eigene Gesetze vorschlagen, welche die Online-Durchsuchungen ausdrücklich erlauben sollen.
Nach wie vor ist ungeklärt, wie das BKA seine unter anderem gegenüber der Süddeutschen Zeitung bestätigten Durchsuchungen per Internet vorgenommen hat. Denkbar sind dabei die Ausnutzung von Sicherheitslücken von Routern und Betriebssystemen und das direkte Einschleusen von trojanischen Pferden. Mit letzterem Mittel soll der Süddeutschen zufolge bereits in der Schweiz Internet-Telefonie überwacht werden können. Dies erfordert jedoch ein Zutun des Benutzers oder einen sehr schlecht gesicherten Rechner, der beispielsweise mit anfälligen und ungepatchten E-Mail-Programmen ausgestattet ist. Wie die Süddeutsche jedoch spekuliert, könnten auch Beamten persönlich eine Schnüffel-Software vor Ort installiert haben. (nie)
Quelle Golem
Langsam entwickelt sich Deutschland zum Schnüffelstaat .
Schlimmer kann es in der ehemaligen DDR auch nicht gewesen sein.
lg
bernd
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