Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abgemahnt und selber auf die Schnautze gefallen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Abgemahnt und selber auf die Schnautze gefallen

    Das Spiel Abgemahnt mal anders rum.

    http://www.lacho.net/uploads/media/gegenabmahnung.pdf

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Abgemahnt und selber auf die Schnautze gefallen

    Verstehe ich das richtig, die Mandantin des Angeschriebenen hat eine Abmahnung veranlasst und hat aufgund dieser Abmahnung selbst eine solche erhalten ?

    Ein wenig verwirrend das Ganze
    Vorsicht: Dieser Post stammt von einem Ungläubigen

    Kommentar


    • #3
      AW: Abgemahnt und selber auf die Schnautze gefallen

      Ja das stimmt. Der hat den Spiess umgedreht.

      Abmahnungen können teuer werden, siehst ja an den Rechtsanwaltskosten.

      Für Privatpersonen wird es 2007 viel billiger.

      Soll je Abmahnung nur noch 100 bis 150 Euro kosten.

      Auf jeden Fall muss man auf Abmahnungen SOFORT reagieren
      und das abgemahnte Bild usw. sofort entfernen

      lg
      bernd
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

      Kommentar

      Lädt...
      X