Fristlose Kündigung: Privatpost auf Firmenkosten verschickt
Wer seine private Post auf Kosten des Unternehmens, bei dem er beschäftigt ist, verschickt, dem darf fristlos gekündigt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az: 22 Ca 966/06) hervor.
Die fristlose Kündigung ist nah Ansicht des Gerichts selbst dann rechtens,
wenn der Mitarbeiter nur vereinzelt Briefe auf Firmenkosten frankiert hat,
wenn sich der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen in Grenzen hält,
wenn weder der Chef noch ein anderer Vorgesetzter je darauf hingewiesen haben, dass ein solches Verhalten verboten ist.
Als Straftatbestand werteten die Richter in einem konkreten Fall das Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB. Daher sei einem Arbeitgeber der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, eine Abmahnung sei entbehrlich und die fristlose Kündigung rechtens.
Das Arbeitsgericht in Frankfurt ist eigentlich sehr Arbeitnehmer freundlich.
Selbst ein Bleistiftstummel kann Diebstahl sein !!
lg
Bernd
Wer seine private Post auf Kosten des Unternehmens, bei dem er beschäftigt ist, verschickt, dem darf fristlos gekündigt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az: 22 Ca 966/06) hervor.
Die fristlose Kündigung ist nah Ansicht des Gerichts selbst dann rechtens,
wenn der Mitarbeiter nur vereinzelt Briefe auf Firmenkosten frankiert hat,
wenn sich der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen in Grenzen hält,
wenn weder der Chef noch ein anderer Vorgesetzter je darauf hingewiesen haben, dass ein solches Verhalten verboten ist.
Als Straftatbestand werteten die Richter in einem konkreten Fall das Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB. Daher sei einem Arbeitgeber der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, eine Abmahnung sei entbehrlich und die fristlose Kündigung rechtens.
Das Arbeitsgericht in Frankfurt ist eigentlich sehr Arbeitnehmer freundlich.
Selbst ein Bleistiftstummel kann Diebstahl sein !!
lg
Bernd