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genlogie problem

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  • genlogie problem

    Hi erstma handelt es sich um die seite genlogie.com.

    nunja mein vater hatte ne op und ich hab ihm mein notebook geliehn weil er ja nich an den rechner kann da er nich laufen kann.
    er kam auf die idee bei www.genlogie.com nen test zu machen.
    man kommt auf die hauptseite und kann sofort name und co angebn und sich halt sagen lassn wo man herkomm usw...

    das war am 27.01 er erhielt halt ne bestätigunsmail sollte sich einloggn und test machen.

    jetzt am 14.02 kommt eine rechnung , seiner meinung nach zu unrecht !
    anscheinend hat er sich nicht richtig umgesehn da unten steht nähmlich

    Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 88.73.149.49 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: XXX identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Infos abrufen" beauftragen Sie Genlogie.com für fünf euro im Monat, einen 12 Monats Zugang zur Genlogie.com - Datenbank freizuschalten.
    das hat er aber übersehn.

    jetzt sieht mein vater nich ein das er das bezahlen soll a) weil die rechnung erst 2 wochen später kam und er ja b) nichts davon wusste da er es übersehen hat

    MÜSSEN wir jetzt zahlen oder können wir einspruch erheben ?

  • #2
    AW: genlogie problem

    Er sollte sich erstmal bei einem anwalt oder so informieren,aber ich glaueb er muss bezahlen...
    Portfolio: http://helge-ph.daportfolio.com/

    Mein Marine-RTS: http://www.indiedb.com/games/ardent-seas/

    Kommentar


    • #3
      AW: genlogie problem

      Auf alle Fälle nicht bezahlen und zum Anwalt gehen der sich mit Internet recht auskennt.

      Das ganze klingt genauso wie die Sachlage mit dem damaligen "WIE ALT WIRST DU" Test.

      Schau Dir am besten mal DIES und DAS an.
      Zuletzt geändert von Tomy Tom; 15.02.2007, 15:38.
      Tschau

      Tomy Tom
      Never Surrender


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      • #4
        AW: genlogie problem

        War leider im Krankenhaus .

        Wenn dein Vater keine Email, oder Rechnung mit der Widerrufbelehrung gemäß
        Fernabsatzgesetz bekommen hat, soll er sofort Kündigen .
        Am besten Nachweis per Brief mit Rückschein (EBF)

        Damit ist die Sache erledigt.

        Sorry, bin erst einige Minuten wieder zu Hause.

        lg
        bernd
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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