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  • Behindert + Geld sparen Autokauf- Reisen

    Schwerbehinderte haben viele Vergünstigungen als Nachteilsausgleich.

    Was nützt mir das, bin doch nicht Behindert . Sicher ?

    Herzerkrankungen - Magenprobleme - Kopfschmerzen- Kreislauferkrankungen-

    Rückenleiden - Hoher Blutdruck - Husten- Luftnot - HWS usw..

    Jede Krankheit die länger als 6 Monate dauert, ist eine Behinderung.

    Anträge erhalten sie beim zuständigen Versorgungsamt, oder über mich.(SBV)
    (Gesetzliche Schweigepflicht bei Anfragen und Beratung )

    Welchen Vorteil hat ein Schwerbehindertenausweis ?

    Kündigungsschutz - Steuervorteile - Flugreisen bis 50 % billiger -
    Beim Autokauf bis 15 Prozent Rabatt je nach Hersteller.
    5-6 Tage zusätzlicher Urlaub - Vergünstigungen bei Veranstaltungen.

    Parkerleichterungen - KFZ-Steuer 50 % sparen -

    Liste der Rabatte beim Autokauf Audi
    15 Prozent auf Neufahrzeuge möglich, nicht auf Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge.
    Vorlage des Behindertenausweises mit Behinderung über 50 Prozent und Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind). Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss aus dem Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden. Mindesthaltedauer: sechs Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis zwei Fahrzeuge pro Jahr können bezogen werden.

    BMW
    Nachlass reine Verhandlungssache mit den Händlern oder Niederlassungen. Verhandlungsspielraum auch möglich für Umbauten als Unterstützung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen über DIE REHA GRUPPE.
    Merkzeichen: "G" und "aG", Behinderung mindestens 50 Prozent, Voraussetzung: Zulassung auf Behinderten.

    DaimlerChrysler Deutschland GmbH
    Zehn Prozent Nachlass bei bestimmten Klassen möglich.
    Grad der Behinderung über 50 Prozent und Kennzeichen "G", "aG", "B" oder "H" oder Contergangeschädigte und von Armamputationen Betroffene. Nachweise eines behindertenspezifischen Umbaus notwendig. Mindesthaltedauer: zwölf Monate

    Citroën
    Zirka 15 Prozent, alles weitere Verhandlungssache der Händler.
    Gültiger Behindertenausweis und Behinderung mindestens 50 Prozent plus Merkzeichen "G", "aG", "B" oder "H".

    Daihatsu
    Rabatt ist Verhandlungssache der Händler.
    50 Prozent Behinderung/Versehrtheit.

    Fiat
    Rabatt ist Verhandlungssache der Händler.
    50 Prozent Behinderung und Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "B".

    Ford
    Rabatt bis 20 Prozent möglich.
    50 Prozent Behinderung (Gehbehinderung), Merkzeichen: "G" oder "aG".

    Honda
    Rabattprogramm wurde abgeschafft!

    Hyundai
    Rabatt im Ermessen des Händlers, Verhandlungssache.
    Behinderung mindestens 50 Prozent, Ausweis bei Händler vorzeigen. Mindesthaltedauer sechs Monate.

    Jaguar/Land Rover
    Empfohlener Rabatt rund 15 Prozent, Verhandlungssache.
    50 Prozent Behinderung. Keine Mindesthaltedauer.

    KIA
    Empfohlene Rabatte bis zu 18 Prozent, Verhandlungssache.
    Behinderung mindestens 50 Prozent. Vorlage des Behindertenausweises mit Merkzeichen "G", "aG", "Bl" oder "H". Mindesthaltedauer 3000 Kilometer oder sechs Monate und Zulassung auf Behinderten, auch auf Kinder oder auch auf Eltern oder Betreuer möglich.

    Lada
    Grundsätzlich zehn Prozent Rabatt möglich.
    Vorlage des Behindertenausweises mit Merkzeichen und Zulassung auf die behinderte Person selbst.

    Mazda
    Kein Rabatt!

    Mitsubishi
    Im Rahmen des Programms "Grenzenlos Individuell" wird ein Kundennachlass von mindestens 15% vom Listennettopreis bei einem GdB von mindestens 50% gewährt

    Nissan
    Nachlass von zehn bis 23 Prozent möglich, je nach Fahrzeuggruppen.
    Vorlage des Behinderten- oder Versehrtenausweises und Behinderung von mindestens 50 Prozent. Zulassung auf Behinderten selbst und zwölf Monate Mindesthaltedauer.

    Opel
    Hersteller empfiehlt Rabatt von 15 Prozent.
    Vorlage des Behindertenausweises.

    Porsche
    Kein Rabatt!

    Peugeot
    Unterstützt wird nur das Modell 1007 und dieses über bestimmte Umbaufirmen (Firma Kempf und Zawatzky).

    Renault
    Rabatt von zehn bis 18 Prozent möglich für Selbst- und Mitfahrer.
    Kunde muss Mitglied bei BbAB e. V. (Bund behinderter Auto-Besitzer)*) sein. Dies kann man ab 50 Prozent Behinderung und Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "B" werden. Mindestfahrleistung 5000 Kilometer und Haltedauer zwölf Monate.

    Škoda
    Empfohlen werden 15 Prozent Rabatt!
    Mindestens 50 Prozent Behinderung, keine Merkzeichen, aber Mindesthaltedauer sechs Monate. Zulassung auf Behinderten selbst. Ausnahme: Betreuerschreiben vom Versorgungsamt.

    SAAB
    Empfehlung vom Hersteller an Händler 15 Prozent.
    Behindertenausweis muss vorgelegt werden!

    Seat
    Rabatt von 15 Prozent möglich, Ansprechpartner sind allein die Händler.
    Behindertenausweis muss vorgelegt werden und Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent plus Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "B ". Zulassung auf berechtigte Person.

    Subaru
    Kein Rabatt!

    Suzuki
    Über Händler direkt acht Prozent möglich, Verhandlungssache!
    Versehrtenausweis mit dem Grad der Versehrtheit von mindestens 50 Prozent erforderlich. Kein Merkzeichen, keine Mindesthaltedauer!

    Toyota
    Nachlass von zehn bis zwölf Prozent möglich (Empfehlung von Hersteller)!
    Gültiger Behinderten-/Versehrtenausweis, Behinderung mindestens 70 Prozent und Merkzeichen "G", "aG", "B" oder "H". Mindesthaltedauer sechs Monate und Zulassung auf Behinderten.

    Volvo
    Kein Rabattprogramm mehr!

    VW
    15 Prozent Rabatt!
    Behinderungsgrad über 50 Prozent in Koppelung mit Merkzeichen "G", "aG", "B" oder "H". Ausnahmsweise kein Eintrag auf Behinderten notwendig, dann aber muss Behinderung (beispielsweise Armproblem) und Hilfsmittel durch TÜV oder DEKRA bescheinigt oder in Fahrerlaubnis verankert sein (Beispiel: Lenkraddrehknauf). Mindesthaltedauer sechs Monate. Zulassung auf Behinderten selbst, auch Kinder, nur ausnahmsweise auf Eltern (Beispiel: bei sozialer Härte).

    Quelle: ADAC



    Wenn Sie Fragen haben, bitte das Forum benutzen (allgemeine Frage)
    oder direkt über mich .

    lg
    bernd
    Zuletzt geändert von berndf; 04.03.2007, 14:05.
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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