Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung.
Darf ich arbeiten, oder Abends in die Disco ?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...Krankheit.html
Quelle :Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Weitere Tipps
http://inhalt.monster.de/11730_de-de_p1.asp
Quelle : Monster Worldwide Deutschland GmbH
Was viele gar nicht wissen, es gibt sogar feste Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Diese werden in einem, Bundesausschuss festgelegt...
Im folgenden mal der Link wo die zu finden sind...:
http://www.mds-ev.org/download/RL_AU_2004.pdf
Viel Spass beim Lesen . Besonders wenn der Arbeitgeber meckert, hat man gute Rechtfertigungen .
Neues Gesetz
§ 3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
lg
bernd
Darf ich arbeiten, oder Abends in die Disco ?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...Krankheit.html
Quelle :Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Weitere Tipps
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Quelle : Monster Worldwide Deutschland GmbH
Was viele gar nicht wissen, es gibt sogar feste Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Diese werden in einem, Bundesausschuss festgelegt...
Im folgenden mal der Link wo die zu finden sind...:
http://www.mds-ev.org/download/RL_AU_2004.pdf
Viel Spass beim Lesen . Besonders wenn der Arbeitgeber meckert, hat man gute Rechtfertigungen .
Neues Gesetz
§ 3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
lg
bernd