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Krankschreibung und Rechte-Sollte jeder lesen

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  • Krankschreibung und Rechte-Sollte jeder lesen

    Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung.

    Darf ich arbeiten, oder Abends in die Disco ?

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...Krankheit.html

    Quelle :Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

    Weitere Tipps
    http://inhalt.monster.de/11730_de-de_p1.asp

    Quelle : Monster Worldwide Deutschland GmbH

    Was viele gar nicht wissen, es gibt sogar feste Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Diese werden in einem, Bundesausschuss festgelegt...

    Im folgenden mal der Link wo die zu finden sind...:

    http://www.mds-ev.org/download/RL_AU_2004.pdf

    Viel Spass beim Lesen . Besonders wenn der Arbeitgeber meckert, hat man gute Rechtfertigungen .

    Neues Gesetz
    § 3
    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

    1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.



    (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

    lg
    bernd
    Zuletzt geändert von berndf; 27.03.2007, 20:16.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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