Von der Verbraucherberatung
Bereits 2006 fielen viele Surfer im Netzt arglos auf dubiose Internetanbieter herein, besonders auf die Firmen "VitaActive Ltd." und "Genealogie.de"
Bei der Verbraucherzentrale gehen daher täglich Dutzende von Beschwerden ein, die auf die eine oder andere genannte Firma hereingefallen sind und nun Rechnungen für angebliche Verträge erhalten.
Sowohl "VitaActiv.de" als auch "Genealogie.de" locken die Surfer mit Gratisangeboten und Gewinnspielen, ihre Seiten zu nutzen, um ihnen sofort einen Vertrag unterzujubeln. Erst am unteren Rand der Seite, zudem die wenigsten Nutzer herunterscrollten, finden sich folgende Hinweise:
www.iqfight.de: "Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer."
www.genealogie.de: "Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer."
Nach Auffassung der Verbraucherschützer, an die sich seit 2006 zahlreiche geschädigte Verbraucher gewandt haben, handelt es sich bei beiden Firmen um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Den Betroffenen wird dringend geraten, das Vertragsverhältnis anzufechten und zu widerrufen, aber auch eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
In den Geschäftsbedingungen beider dubioser Firmen ist versteckt eine Widerrufsfrist enthalten, die bislang allen arglosen Nutzern verborgen blieb. Nach Ablauf der Frist bekommt der erstaunte Verbraucher dann die Mitteilung, dass er für einen angeblich verbindlichen Vertrag zahlen muss.
Laut Verbraucherzentrale kann der Getäuschte trotz angeblicher Fristverstreichung weiterhin Widerruf einlegen. Auf keinen Fall soll die Zahlungsaufforderung per E-Mail einfach nur gelöscht und ignoriert werden, denn es folgen weitere Mahnungen von Incassoanwälten.
Laut eines von "VitaActive" geschädigten Verbrauchers hat ein Incassoanwalt seine zweite E-Mailadresse herausgefunden und eine zweite Rechnung auch an diese Adresse geschickt. Zu Recht hat der Gemahnte Strafanzeige gegen die Firma sowie den Incassoanwalt gestellt, der zudem laut Angaben des Klagenden gar nicht existiert.
Ein Beispiel für einen Widerspruch ist im Internet unter dem gleichnamigen Titel meines Beitrags zu finden, ebenso weitere Kommentare anderer getäuschter Verbraucher.
(Einfach unter Google "Genealogie.de" eingeben und dann "Verbraucher warnt vor Praktiken..." eingeben).
Vor Anforderungen von Gratisangeboten und Teilnahme an Gewinnspielen im Internet wird ständig gewarnt. Laut Verbraucherschützer Joachim Geburtig werden die Inhalte von Vertragsbedingungen immer wieder leichtfertig übersehen oder nur oberflächlich sowie gar nicht durchgelesen. Zahlreiche arglose Surfer, die besonders ihre Teilnahme an Gewinnspielen sehr rasch vergessen, sind bass erstaunt, wenn ihnen dann Rechnungen gestellt werden.
Quelle: http://www.rp-online.de
Die Bundesregierung plant ein Gesetz vor Abzocke. Wie immer soll man nicht zahlen und den Druck der Inkasso und Rechtsanwaltbriefe aushalten.
Bereits 2006 fielen viele Surfer im Netzt arglos auf dubiose Internetanbieter herein, besonders auf die Firmen "VitaActive Ltd." und "Genealogie.de"
Bei der Verbraucherzentrale gehen daher täglich Dutzende von Beschwerden ein, die auf die eine oder andere genannte Firma hereingefallen sind und nun Rechnungen für angebliche Verträge erhalten.
Sowohl "VitaActiv.de" als auch "Genealogie.de" locken die Surfer mit Gratisangeboten und Gewinnspielen, ihre Seiten zu nutzen, um ihnen sofort einen Vertrag unterzujubeln. Erst am unteren Rand der Seite, zudem die wenigsten Nutzer herunterscrollten, finden sich folgende Hinweise:
www.iqfight.de: "Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer."
www.genealogie.de: "Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer."
Nach Auffassung der Verbraucherschützer, an die sich seit 2006 zahlreiche geschädigte Verbraucher gewandt haben, handelt es sich bei beiden Firmen um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Den Betroffenen wird dringend geraten, das Vertragsverhältnis anzufechten und zu widerrufen, aber auch eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
In den Geschäftsbedingungen beider dubioser Firmen ist versteckt eine Widerrufsfrist enthalten, die bislang allen arglosen Nutzern verborgen blieb. Nach Ablauf der Frist bekommt der erstaunte Verbraucher dann die Mitteilung, dass er für einen angeblich verbindlichen Vertrag zahlen muss.
Laut Verbraucherzentrale kann der Getäuschte trotz angeblicher Fristverstreichung weiterhin Widerruf einlegen. Auf keinen Fall soll die Zahlungsaufforderung per E-Mail einfach nur gelöscht und ignoriert werden, denn es folgen weitere Mahnungen von Incassoanwälten.
Laut eines von "VitaActive" geschädigten Verbrauchers hat ein Incassoanwalt seine zweite E-Mailadresse herausgefunden und eine zweite Rechnung auch an diese Adresse geschickt. Zu Recht hat der Gemahnte Strafanzeige gegen die Firma sowie den Incassoanwalt gestellt, der zudem laut Angaben des Klagenden gar nicht existiert.
Ein Beispiel für einen Widerspruch ist im Internet unter dem gleichnamigen Titel meines Beitrags zu finden, ebenso weitere Kommentare anderer getäuschter Verbraucher.
(Einfach unter Google "Genealogie.de" eingeben und dann "Verbraucher warnt vor Praktiken..." eingeben).
Vor Anforderungen von Gratisangeboten und Teilnahme an Gewinnspielen im Internet wird ständig gewarnt. Laut Verbraucherschützer Joachim Geburtig werden die Inhalte von Vertragsbedingungen immer wieder leichtfertig übersehen oder nur oberflächlich sowie gar nicht durchgelesen. Zahlreiche arglose Surfer, die besonders ihre Teilnahme an Gewinnspielen sehr rasch vergessen, sind bass erstaunt, wenn ihnen dann Rechnungen gestellt werden.
Quelle: http://www.rp-online.de
Die Bundesregierung plant ein Gesetz vor Abzocke. Wie immer soll man nicht zahlen und den Druck der Inkasso und Rechtsanwaltbriefe aushalten.
Kommentar