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Fernabsatzrecht

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  • Fernabsatzrecht

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann jemand hier folgende Situation beurteilen.

    Hintergrund
    Meine Mutter ist 2005 verstorben. Mittlerweile möchten wir ( mein Vater und ich) uns von den alten Sachen trennen, da diese mit Erinnerungen zusammenhängen. Weiterhin hat meine Mutter viele Klamotten für mich mitgebracht, die ich nun nicht mehr anziehen möchte, da das komisch für mich wäre. Die meiste Bekleidung konnte ich aufgrund von Gewichtszunahme erst gar nicht anziehen, diese blieb ungetragen im Schrank hängen, manches fast über 10 Jahre.Nun da ich diese tragen könnte, möchte ich aus o.g. Gründen nicht mehr.

    Eigentliches Thema:
    Ich habe daher bei Ebay einen Shop eröffnet, um die Sachen loszuwerden. Das Geld soll überwiegend auf einem Konto gesammelt und dann irgendwo (Waisenhaus o.a.) abgegeben werden. Das Rote Kreuz verdient m.E. auch nur daran, das war also keine Lösung.Nun habe ich von einem Ebaymitglied die unten am Textende reinkopierte Nachricht erhalten. Das Mitglied gibt u.a. an, Mitbewerber zu sein, hat aber nur eine Bewertung und keinen Shop.

    Frage 1: Ist die Person berechtigt, mir diese Nachricht zu senden, da selbst kein gewerblicher Verkäufer?

    Frage 2: Ich sehe ein, dass man gewisse Regeln einhalten muss. Ich kann mich aber nicht als gewerblicher Verkäufer anmelden(Steueramt und weiss ich wo noch) wenn ich nur Sachen aus dem Privatbesitz und auch nur einmal verkaufen will. Die Einnahmen übersteigen monatl. keine 100 Euro. Der Shop wird weder neben- noch hauptberuflich betrieben. Weiterhin will ich im Impressum keine Adresse angeben, da ehemalige Nachbarn in unserer Stadt nicht unbedingt vom Tod der Mutter erfahren müssen.
    Bin ich gewerblicher Verkäufer nach Eurer Meinung hier?
    Die Adresse lautet:

    http://stores.ebay.de/Nofretetes-Schatzkammer

    Wäre super, wenn mal jemand am besten mit Erfahrung schauen könnte.
    Lieben Gruss
    Sonnengöttin

    Hier die kopierte Email:


    Frage von kleiner_stern12
    kleiner_stern12( 1)
    Positive Bewertungen: 100%
    Mitglied seit: 06.12.06
    Ort: Deutschland
    Angemeldet bei: www.ebay.de
    Artikel: Sportliche Sommerbluse~NEUWARE!!!!!! (160098576587)
    Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
    kleiner_stern12 ist ein potenzieller Käufer.
    Wir sind ein direkter Mitbewerber und weisen Sie hiermit darauf hin,dass Ihre Angebotsbeschreibungen bei eBay nicht gesetzeskonform(Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht,Impressum,etc),bzw. wettbewerbswidrig sind.Da Sie offensichtlich gewerblich handeln müssen Widerrufsrecht gemäß Fernabsatz-Gesetz,Impressum,Umsatzsteuer-ID, etc. in jedem Angebot angegeben sein.Wir bitten Sie daher,Ihre Beschreibungen innerhalb von 3 Tagen auf den korrekten Stand zu bringen oder diese zu beenden.Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen,sehen wir uns gezwungen eine Abmahnung durch die WBZ (Wettbewerbszentrale) zu veranlassen (Kosten:ca.EUR 189,00),da Sie aufgrund der fehlenden Angaben einen gesetzeswidrigen Wettbewerbsvorteil erlangen.Außerdem behalten wir uns weitere Schritte (Abmahnung über Rechtsanwalt, etc.) vor.
    Wir hätten Sie auch direkt ohne Vorwarnung abmahnen lassen können,also betrachten Sie diese Mail als gut gemeinten Hinweis und ändern Sie Ihre Angebote entsprechend.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #2
    AW: Fernabsatzrecht

    Erstens wenn privater Verkäufer hat weder eine Rückgaberecht von 14 Tagen dort was zu suchen . Raus damit .

    Private Verkäufer haben kein Fernabsatzgesetz zu beachten,was bei Ebay 1 Monat beträgt.

    Warum nicht unter jedem Artikel - Privatverkauf -

    Auf jeden Fall musst du die Einnahmen versteuern, sofern der Freibetrag überschritten wird.

    Raus :
    Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.

    Bei evtl. Rücksendung des Artikels übernimmt der Käufer die Versandkosten. Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage.

    Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann etwas anderes aussuchen oder den Kaufbetrag stornieren

    dann verkaufe mal schön

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

    Kommentar


    • #3
      AW: Fernabsatzrecht

      Hallo Bernd,
      werde Deine "Tipps" beherzigen. Vielen Dank für die Antwort. Das dumme ist ja nur, dass ich nicht weiss, ob ich "gewerblich" oder "privat" bin, darum dreht sich ja alles.Ich selbst weiss es natürlich, ich meine damit "im gesetzlichen Sinne".
      Daher weiss ich auch nicht, wie ich mich gegen solche Emails wehren kann. Ob ich im Recht bin oder nicht.

      Nur kurz noch: Das Ebay-Mitglied hat mich heute erneut angeschrieben. Interessant ist, das erst mal habe ich gefragt, wo denn ihr Shop sei, wenn sie Mitbewerber ist. Als dieses hat sie mich ja angeschrieben.
      Nun schreibt sie, dass "jemand" der Mitbewerber ist mitliest. Also für mich sieht das nach "ins Bockshorn jagen" aus. Möchte aber trotzdem kein Risiko eingehen.

      ::::::::::::::::.

      Frage von kleiner_stern12

      Aktivität von kleiner_stern12 (letzte 90 Tage):
      ? Ich habe auf 0 Artikel von kleiner_stern12 geboten.

      kleiner_stern12( 1)
      Positive Bewertungen: 100%
      Mitglied seit: 06.12.06
      Ort: Deutschland
      Angemeldet bei: www.ebay.de



      Hallo Suse,
      ich habe Sie höflich darauf hingewiesen, dass wenn Sie in der Regel über 200Artikel einstellen, dass das nicht mehr ein Privatverkauf ist, da Sie unter anderem auch Neuware verkaufen. Siehe ihre eigene Shopbeschreibung und nun ein Zitat aus dem ebay Forum von mir zu Ihrem Shop und Ihrer Erklärung: Komisch ist nur dass eine Bekannte Konfektionsgröße 36-46 hat.
      siehe hier:http://kleidung.search.ebay.de/_Blus...Zlurchiviolett
      Na ja, ich habe meine Pflicht und Schuldigkeit getan.
      Ich hoffe er hat genug auf der hohen Kante, um die Abmahnung, die garantiert von einem Mitbewerber, der das hier fleißig mitließt, zu bezahlen
      Schauen Sie mal in Ihrem eingenem Threat nach den Sie eröffnet haben, dort können wir diese Diskussion gerne weiterführen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


      • #4
        AW: Fernabsatzrecht

        Bist Privatverkäufer . Die Anzahl der Artikel sagt nichts davon aus , ob Gewerblich, oder Privat .

        Nur die Dauer der laufende Auktionen sind Anhaltspunkte und die Höhe der Preise. Machst das ja nicht länger als 1 Monat .

        Hast ausserdem nur sehr kleine Preise und kein Gewerbeschein.

        Brauchst nur den Verdienst als Nebeneinnahmen zu versteuern , abzüglich Freibetrag Also praktisch NULL .

        lg
        Bernd

        Kannst das Schreiben an Ebay senden, die senden dir eine Antwort.

        Die kann nur heissen - Privatverkäufer.

        lg
        bernd
        http://www.computerdeals.de

        ICQ 299779126

        Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
        Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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