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Ausbildungsbetrieb Insolvenz

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  • Ausbildungsbetrieb Insolvenz

    Hallo Leute,

    hoffe mal das ich hier richtig bin. Also ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Ich habe zum 01.08. angefangen und bin nun kurz vor dem dritten Lehrjahr. Seit einiger Zeit läuft das Geschäfft nicht mehr und nun steht das Unternehmen kurz vor der Insolvenz.

    Jetzt ist die Frage was passiert wen es wirklich zum Insolvenzverfahren kommt. Ich gehe mal davon aus, dass ich dann eine Kündigung vom Insolvenzverwalter bekomme und ich mir dann einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen muss und dort meine Ausbildung beenden kann.

    Da ich aber auch nur mit viel Glück meine jetztige Ausbildungsstelle bekommen habe sehe ich da mehr oder weniger schwarz was das angeht. Mein Abschlusszeugnis ist alles andere als berauschend und das Stellenangebot in der Region ist auch nicht gerade üpig. Und dann kommt ja noch erschwerdend hinzu das ich mitten in der Ausbildung bin und dafür dann eine Stelle zu finden stelle ich mir noch schwerer vor.

    Ich habe mal gehört das es auch die möglichkeit gibt die Abschlussprüfung auch ohne einen Ausbildungsbetrieb abzulegen. Also das man noch zur Berufsschule geht aber halt nicht mehr im Betrieb. Dann zwar auf eigene Kosten, aber das würde ich auch noch hinnehmen. Ich würde sogar die verbleibenden 10 Monate (Abschlussprüfung ist im Mai 2008) unendgeldlich Arbeiten. Ist sowas rein theroetisch Möglich?

    Was wist ihr darüber? Was soll ich eurer Meinung nach im Fall der Fälle tun?
    Hier war mal ne tolle sig....

  • #2
    AW: Ausbildungsbetrieb Insolvenz

    Um es kurz zu machen : Wende dich an die HWK oder IHK .

    Dort bekommst du ausreichende Antworten auf deine Fragen .

    Alles andere wäre unseriöse Antworten.

    lg
    bernd
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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