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Lastschrift geplatzt - Sofort zahlen

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  • Lastschrift geplatzt - Sofort zahlen

    • Wer bei geplatzter Lastschrift den ausstehenden Betrag sofort überweist, erspart sich meist zusätzliche Gebühren.

    Das Bezahlen mit Scheckkarte ist bequem. Unbequem wird es, wenn das Konto nicht gedeckt ist, warnt die Zeitschrift Öko-Test. Informiert die Bank in diesem Fall über die geplatzte Lastschrift, sollte man den Betrag sofort anweisen; und zwar direkt an den Gläubiger, also beispielsweise den Händler. Erfolgt die Zahlung vor der Mahnung, müssen weder Mahn- noch sonstige Gebühren akzeptiert werden.


    Informiert dagegen ein Inkassobüro über die zurückgegangene Lastschrift, muss die Summe dorthin überwiesen werden. Dann gilt bereits das erste Anschreiben als Mahnung. Es werden Mahngebühren, aber keine Inkassogebühren fällig. Bearbeitungsgebühren dürfen nicht verlangt werden. Wenn das Inkassobüro den Betrag vom Konto abbucht, obwohl die Ermächtigung nicht für Dritte gilt, sollte das Geld sofort über die Bank zurückgerufen und der Betrag direkt an den Gläubiger überwiesen werden. Eine weitere Möglichkeit sei es, vom Inkassobüro eine Rechnung anzufordern und diese dann ohne erhöhte Gebühren zu zahlen. prts
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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