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    Achtung Kostenfalle: vzbv mahnt Online-Adventskalender ab
    Betreiberin Online Service Ltd. heute in Parallelverfahren verurteilt

    07.12.2007 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen mit 59,-Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde heute vom Landgericht Hanau wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt.

    Das heute entschiedene Verfahren hatte der vzbv bereits im April 2007 wegen intransparenter Preiswerbung eingeleitet. Es betrifft die Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für die Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Ein Hinweis auf die Kostenpflicht findet sich stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattert. Die angegriffene Gestaltung der Webseiten wurde heute vom Landgericht Hanau per Urteil untersagt.

    Die neueste Abzock-Seite der Online Sevice Ltd. findet sich nunmehr unter my-adventskalender.de. Hier versucht die Anbieterin, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf eine Vielzahl von Gewinnen in die Falle zu locken. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wiederum nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt.

    Damit die erhoffte Bescherung nicht zur bösen Überraschung wird warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor den Auswirkungen einer vorschnellen Anmeldung. "Um Abzocke im Internet wirksam verfolgen zu können, sind wir auf die Wachsamkeit der Verbraucher angewiesen", rief Billen die Verbraucher auf, durch Hinweise an die Verbraucherzentralen aktiv zur Verfolgung beizutragen.

    Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.2007, Aktenzeichen 9 O 870/07 (nicht rechtskräftig).

    Alle Abofallen als PDF Datei als Download - Anschauen lohnt sich, um nicht reinzufallen

    http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...ernet_2007.pdf

    Quelle vzbv
    Zuletzt geändert von berndf; 11.12.2007, 10:16.
    http://www.computerdeals.de

    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.
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