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    Geschniefe und Geschnupfe von Kollegen wird in den Herbst- und Wintermonaten am Arbeitsplatz zum Normalfall. Häufig bleibt es nicht bei einer leichten Erkältung - wer mehrere Tage der Arbeit fernbleibt, braucht eine Krankmeldung vom Arzt. Vor allem aber ist zu beachten: Auch wer krank gemeldet ist, hat einen Job zu erledigen - und zwar den, wieder gesund zu werden.


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    «In der Regel muss eine Krankmeldung am dritten Krankheitstag vorgelegt werden», sagt Christian Götz von der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Verdi in Berlin. «Regelungen dazu können sich auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen finden.» In besonderen Fällen können Arbeitgeber außerdem ihren Mitarbeitern - abweichend von der im Betrieb üblichen Regel - aufgeben, sich immer schon am ersten Tag einer Krankheit beim Arzt eine Krankmeldung zu besorgen. «Der Arbeitnehmer muss eine solche Anweisung befolgen.»

    Ratsam ist es für Angestellte in jedem Fall, sofort zum Arzt zu gehen, wenn sie im Urlaub krank werden. Denn Urlaubstage, die Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht zur Erholung nutzen könnten, zählen nicht als Urlaub, sagt Götz. Allerdings müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie im Urlaub krank geworden sind. Dafür benötigen sie das ärztliche Attest vom ersten Tag an.

    Mit Gips am Bein ins Büro

    Was gesundheitlich ratsam ist, ist auch rechtlich bindend: «Wenn ich krank geschrieben bin, darf ich nichts tun, was die Genesung behindert», sagt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Paderborn. Was das konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Arzt seinem Patienten mit auf den Weg gibt, er solle sich ins Bett legen und auskurieren, dann müsse ein Arbeitnehmer diesen Hinweis auch beherzigen. Es gebe aber Krankheiten, bei denen ein Spaziergang an der frischen Luft für die Genesung förderlich ist, sagt Warm. Das kann der Chef dann auch nicht verbieten.

    Auch für Arbeitnehmer ist die Grenze schwer einzuschätzen. Denn es gibt laut Warm keine «Mindestgrenze» für Krankheiten. Ob etwa eine Erkältung für eine Krankschreibung ausreicht, müsse der Arzt entscheiden. Um diese Entscheidung treffen zu können, müsse der Arzt auch nach dem Beruf seines Patienten fragen. Zum Beispiel hindere ein Gips am Fuß häufig nicht daran, in einem Büro zu arbeiten. Offensichtlich hinters Licht führen lassen muss sich aber kein Arbeitgeber, wie Professor Achim Lepke erläutert.

    Ein Marathonlauf kann erlaubt sein

    Der ehemalige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein kaufmännischer Angestellter trotz Krankmeldung nach Gran Canaria in den Urlaub geflogen war. «Der Arzt hatte zwar bestätigt, dass das für die Genesung nicht unbedingt schlecht war.» Allerdings hatte der Arbeitnehmer in diesem Fall zunächst Urlaub beantragt. Und erst als ihm dieser verweigert wurde, meldete er sich für die Zeit des Urlaubs krank. Die Kündigung war auch nach Ansicht der Richter zulässig.

    Ausnahmen gibt es dennoch, und in Ausnahmefällen reichen die Arbeitnehmerrechte vergleichsweise weit. So entschied das Arbeitsgericht Stuttgart, dass trotz Arbeitsunfähigkeit unter Umständen sogar ein Marathon erlaubt sein kann. Und auch ein Konzertbesuch trotz Hörsturz wurde einem Arbeitnehmer von einem Gericht schon einmal zugesprochen. (Stefan Waschatz, dpa)

    Bericht aus der Netzzeitung

    Informationspflicht schon am ersten Tag

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, (persönlich, telefonisch, per Fax oder durch einen Dritten usw.) von Ihrer Krankheit in Kenntnis zu setzen. Sie müssen außerdem darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

    Zur Sicherheit des Nachweises am besten einen Zeugen mithören lassen.

    *Sie müssen, wenn Sie krank sind, nicht sofort zum Arzt gehen. Bis zu drei Tage können Sie ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Dauert die Krankheit länger, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Krankenschein muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.

    *Maßgebend der Tarifvertrag

    Sind Sie länger krank als zunächst vom Arzt diagnostiziert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nachfolgebescheinigung vorlegen. Dieser Schein muss auch dann zum Arbeitgeber, wenn Sie schon länger als sechs Wochen krank sind, Sie also schon keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld bekommen.
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    ICQ 299779126

    Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
    Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

  • #2
    AW: Krank geschrieben + Rechte + Pflichten

    Hey, is ja genau wie bei uns an der Schule.^^
    Nur dass ich so oder so weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld bekomme.

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