Da liegen sie unter dem Weihnachtsbaum, die neuen CDs und DVDs, und schon meldet die Verwandtschaft Begehrlichkeiten an. Doch was darf ungestraft gebrannt, überspielt und auf die Website gestellt werden? Wir geben einen Überblick.
In Sachen Privatkopien hat sich im Grundsatz wenig geändert: Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht, aber sie werden weiter geduldet.Schließlich sind im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie für Rohlinge Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler und Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Allerdings, so informiert der ITK-Branchenverband Bitkom zum Jahresbeginn, sind einige Details zu berücksichtigen.
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Nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf ist zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtiger ist aber, dass man über die Originale verüfgt oder sich diese legal besorgt hat. Es ist aber auch in Ordnung, sich die Original-CD eines guten Freundes zu brennen.
Der Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Wenn Originale kopiergeschützt sind, dürfen sie nur analog kopiert werden - zum Beispiel auf eine Kassette. Der Inhalt darf jedoch nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Die üblichen Brennprogramme erkennen den Kopierschutz normalerweise und weisen die Benutzer darauf hin. Außerdem gibt es meistens entsprechende Angaben auf der Verpackung. Wer versucht, diese Sperre zu umgehen, macht sich strafbar! Geldstrafen sind möglich, beim gewerbsmäßigen Handel mit Raubkopien sind sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Vorsicht vor billigen Urlaubsschnäppchen! Oft werden im Urlaub besonders günstige CDs und DVDs angeschafft. Das ist mit hohen Risiken verbunden: Nicht selten handelt es sich um täuschend echt wirkende Raubkopien. Sie können vom Zoll beschlagnahmt werden. Wer viele solcher Medien mit sich führt, bringt sich in den Verdacht, gewerblich damit zu handeln.
Misstrauen ist immer angebracht, wenn gebrannte Spielfilme im Umlauf sind. Nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Es muss sich also um eine unrechtmäßige Vorlage handeln, deren Kopie strafbar ist. Insbesondere Fime, die fürs Kino angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, sollten auf DVD nicht angerührt werden. Ihre Legalität ist grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie in Umlauf geraten?
Der Bitkom empfiehlt: Finger weg von illegalen Downloads! Der Gesetzgeber habe jetzt endgültig klargestellt, dass offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet nicht heruntergeladen werden dürfen. Das bisherige Urheberrecht war in dieser Frage nicht eindeutig, doch das hat sich nun geändert. Anwender sollten also die Finger von kostenlosen Musik- und Filmangeboten aus zweifelhaften Quellen lassen. Bei legalen Musikanbietern im Netz sind Downloads meistens kostenpflichtig. Bei gratis bereitgestellten Titeln sollten Nutzer misstrauisch sein, insbesondere, wenn die Stücke anderswo Geld kosten. Es kann aber sein, dass Künstler und kommerzielle Anbieter Stücke kostenlos zu Werbezwecken freigeben.
Online-Tauschbörsen sind gefährlich. Um sie zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und, so der Bitkom, "den falschen Klick macht", öffnet vielleicht unbewusst sein Musikarchiv. Damit werden urheberrechtlich geschützte Stücke offen zugänglich - ein Strafbestand.
Downloads nicht unbegrenzt kopieren! Viele Nutzer laden sich bei Diensten, beispielsweise Musikload, Songs legal herunter. Kompliziert wird´s, wenn diese Titel auf andere Datenträger überspielt werden sollen. In der Regel dürfen die Stücke nur auf eine CD gebrannt, aber laut Nutzungsbedingungen nicht auf weitere CDs oder MP3-Player überspielt werden. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz.
Urheberrecht auf eigener Homepage beachten! Wer auf der eigenen Homepage Urlaubsfotos mit Musik untermalen oder sein Lieblingslied spielen möchte, sollte Vorsicht walten lassen. Er muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Auch wer Bilder schnell von einer anderen Website auf die eigene kopieren will, sollte sich vorher um eine Erlaubnis bemühen. Andernfalls verletzt er Urheberrechte. Dasselbe gilt für Landkartenausschnitte: Auch die Kartenverlage haben geschützte Recht an ihren Produkten. Es ist also gefährlich, einfach einen Kartenausschnitt ins Netz zu stellen, um etwa den Weg zu einer Party zu beschreiben.
Kommerzielle PC-Software zu vervielfältigen, ist verboten, Ausnahmen gibt es kaum. Kopien sind meistens nur dann erlaubt, wenn sie für die "bestimmungsmäßige Nutzung" der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich werden. Die Hersteller weisen in ihren Nutzungsbedingungen meistens darauf hin und gehen immer häufiger veschärft gegen Raubkopien vor. Doch es gibt inzwischen eine Menge an kostenlosen Freeware-Programmen - dort ist das Kopieren ausdrücklich erwünscht . (hv)
Quelle Computerwoche
In Sachen Privatkopien hat sich im Grundsatz wenig geändert: Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht, aber sie werden weiter geduldet.Schließlich sind im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie für Rohlinge Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler und Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Allerdings, so informiert der ITK-Branchenverband Bitkom zum Jahresbeginn, sind einige Details zu berücksichtigen.
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Nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf ist zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtiger ist aber, dass man über die Originale verüfgt oder sich diese legal besorgt hat. Es ist aber auch in Ordnung, sich die Original-CD eines guten Freundes zu brennen.
Der Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Wenn Originale kopiergeschützt sind, dürfen sie nur analog kopiert werden - zum Beispiel auf eine Kassette. Der Inhalt darf jedoch nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Die üblichen Brennprogramme erkennen den Kopierschutz normalerweise und weisen die Benutzer darauf hin. Außerdem gibt es meistens entsprechende Angaben auf der Verpackung. Wer versucht, diese Sperre zu umgehen, macht sich strafbar! Geldstrafen sind möglich, beim gewerbsmäßigen Handel mit Raubkopien sind sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Vorsicht vor billigen Urlaubsschnäppchen! Oft werden im Urlaub besonders günstige CDs und DVDs angeschafft. Das ist mit hohen Risiken verbunden: Nicht selten handelt es sich um täuschend echt wirkende Raubkopien. Sie können vom Zoll beschlagnahmt werden. Wer viele solcher Medien mit sich führt, bringt sich in den Verdacht, gewerblich damit zu handeln.
Misstrauen ist immer angebracht, wenn gebrannte Spielfilme im Umlauf sind. Nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Es muss sich also um eine unrechtmäßige Vorlage handeln, deren Kopie strafbar ist. Insbesondere Fime, die fürs Kino angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, sollten auf DVD nicht angerührt werden. Ihre Legalität ist grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie in Umlauf geraten?
Der Bitkom empfiehlt: Finger weg von illegalen Downloads! Der Gesetzgeber habe jetzt endgültig klargestellt, dass offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet nicht heruntergeladen werden dürfen. Das bisherige Urheberrecht war in dieser Frage nicht eindeutig, doch das hat sich nun geändert. Anwender sollten also die Finger von kostenlosen Musik- und Filmangeboten aus zweifelhaften Quellen lassen. Bei legalen Musikanbietern im Netz sind Downloads meistens kostenpflichtig. Bei gratis bereitgestellten Titeln sollten Nutzer misstrauisch sein, insbesondere, wenn die Stücke anderswo Geld kosten. Es kann aber sein, dass Künstler und kommerzielle Anbieter Stücke kostenlos zu Werbezwecken freigeben.
Online-Tauschbörsen sind gefährlich. Um sie zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und, so der Bitkom, "den falschen Klick macht", öffnet vielleicht unbewusst sein Musikarchiv. Damit werden urheberrechtlich geschützte Stücke offen zugänglich - ein Strafbestand.
Downloads nicht unbegrenzt kopieren! Viele Nutzer laden sich bei Diensten, beispielsweise Musikload, Songs legal herunter. Kompliziert wird´s, wenn diese Titel auf andere Datenträger überspielt werden sollen. In der Regel dürfen die Stücke nur auf eine CD gebrannt, aber laut Nutzungsbedingungen nicht auf weitere CDs oder MP3-Player überspielt werden. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz.
Urheberrecht auf eigener Homepage beachten! Wer auf der eigenen Homepage Urlaubsfotos mit Musik untermalen oder sein Lieblingslied spielen möchte, sollte Vorsicht walten lassen. Er muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Auch wer Bilder schnell von einer anderen Website auf die eigene kopieren will, sollte sich vorher um eine Erlaubnis bemühen. Andernfalls verletzt er Urheberrechte. Dasselbe gilt für Landkartenausschnitte: Auch die Kartenverlage haben geschützte Recht an ihren Produkten. Es ist also gefährlich, einfach einen Kartenausschnitt ins Netz zu stellen, um etwa den Weg zu einer Party zu beschreiben.
Kommerzielle PC-Software zu vervielfältigen, ist verboten, Ausnahmen gibt es kaum. Kopien sind meistens nur dann erlaubt, wenn sie für die "bestimmungsmäßige Nutzung" der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich werden. Die Hersteller weisen in ihren Nutzungsbedingungen meistens darauf hin und gehen immer häufiger veschärft gegen Raubkopien vor. Doch es gibt inzwischen eine Menge an kostenlosen Freeware-Programmen - dort ist das Kopieren ausdrücklich erwünscht . (hv)
Quelle Computerwoche
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