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Sharing und c.o das kann....

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  • Sharing und c.o das kann....

    ....doch nicht legal sein wenn bestimmte Internetseiten Filme , Animes und c.o rippen , uploaden und anschließend sogar zur verfügung stellen.

    Ich hab letztens mein Kumepl gefragt ob er mir mal sein Bruce Lee Film ausleihen kann und er sagte guck dir das doch einfahc auf an.

    Gut hab ich gedacht und hab da mal vorbeigeschaut.Was ich sah hat mich im ersten moment gefreut und im 2. Moment aufgeregt und geärgert.

    Sowelche Seiten machen doch den Film und Anime Markt kaputt. (Edit by Cyber: Warum setzt du dann den Link hier rein -.-)

    In bestimmten Foren hab ich gelesen das ein Typ in was weiß ich wielanger Zeit über 10000 Files löschen lassen hat.

    Nun wollte ich fragen sind sowelche Streams auf Veho und c.o eigentlich legal.UNd warum löscht Rapidshare die downloads nicht ?

    Und wenn es illegal ist , wie kann man gegen sowas Rechtsmässig vorgehen ?
    Zuletzt geändert von Distrustburns; 28.09.2008, 12:23.

    Mit freundlichen Grüßen,

  • #2
    AW: Sharing und c.o das kann....

    Zitat von Overgeneral Beitrag anzeigen
    UNd warum löscht Rapidshare die downloads nicht ?
    ?
    weil rapidshare nur dateien mit eindeutigem titel und/oder ohne passwort löscht
    da rs ein filehoster ist, können nur eindeutig identifizierte dateien löschen

    nehmen wir einen film (egal welchen) und nennt das archiv : "Urlaubsbilder" und macht ein passwort drauf-keinerlei verdacht auf illegales material und .rar paswwörter sind nur mit sehr viel mühe zu knacken -also keine chance für rs

    eindeutige dateien oder dateien, von denen der inhalt bekannt ist werden sehr schnell gesperrt...

    Zitat von Overgeneral Beitrag anzeigen
    Und wenn es illegal ist , wie kann man gegen sowas Rechtsmässig vorgehen ?
    ?
    das kann man in den seltensten fällen, da sowohl uploader und server in irgend einem dubiosen Bananen-Land rumgammeln; selbst rapidshare ist aus deutschland in die schweiz umgezogen
    da hat das deutsche rechtssystem und die justiz keinen zugriff drauf

    Zitat von Overgeneral Beitrag anzeigen
    Sowelche Seiten machen doch den Film und Anime Markt kaputt.
    ?
    klar ist das nicht zuträgllich für den markt aber was will man machen; siehe oben
    wenn du dieses vorgehensweise ablehnst, solltest du deine filme immer kaufen; das ist vielleicht nicht das große geld für die industrie aber damit lehnst du dich (zumindest symbolisch) gegen filesharing auf

    "Achte jedes Mannes Vaterland, doch das deinige liebe!" – Theodor Storm

    "Wir sind keine Amokläufer!"


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    • #3
      AW: Sharing und c.o das kann....

      @Overgeneral

      Legal ist sowas nicht ,einfach so ein Film runterzuladen .

      Das Thema ist so umfassend, deshalb kurze Stellungsnahme.

      Nicht jeder kann und will sich die Filme kaufen . Teilweise werden erst durch Raubkopierer usw. die Filme oder Musik bekannt .

      Wie soll ein Filehoster alle Dateien kennen ? rapidshare zahlt ja ein gewissen Betrag an die Film und Musikindustrie , da es unmöglich ist, alle Dateien zu durchsuchen.

      Klar durch die Hohe Preise, die nicht gerechtfertigt sind, werden deshalb Filme so besorgt .

      Weiterhin unternimmt die Staatsanwaltschaft gegen kleine Vergehen bis 200 Filme nichts mehr (unter Vorbehalt).

      Du bist kein Urheber und hast keine Rechte dagegen vor zu gehen .

      bernd

      http://www.sbhilfe.com
      http://www.computerdeals.de

      ICQ 299779126

      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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      • #4
        AW: Sharing und c.o das kann....

        Was heißt denn jetzt unter Vorbehalt?

        Heißt das, dass Leute die mal einen Film, oder ein paar Songs in einer Tauschbörse oder über Rapidshare runterladen, nicht auffallen bzw. nicht beachtet werden?

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        • #5
          AW: Sharing und c.o das kann....

          Sozusagen, denn wenn allem nachgegangen würde, dann könnte man warsch. halb Deutschland einbuchten ....
          Gibt ja fast keine Haushalt mehr ohne PC und jeder 3te hat warsch. schonmal das ein oder andere geladen ....

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          • #6
            AW: Sharing und c.o das kann....

            man hat versucht großflächig gegen raubkopierer vorzugehen (abmahnanwälte etc.) allerdings hat das die kapazität der justiz weit überfordert und es wird jetzt nur noch saugern nachgegangen die im verdacht stehen es gewerblich zu betreiben

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            • #7
              AW: Sharing und c.o das kann....

              Zitat von berndf Beitrag anzeigen
              [...]
              Du bist kein Urheber und hast keine Rechte dagegen vor zu gehen .

              bernd

              http://www.sbhilfe.com
              So meinte ich das nicht.Ich meinte wie man ( Wenn ich die Rechte hab ) gegen sowas vorgehen kann.Den wenn Rapidshare die Links / Dateien nicht löschen kann das es ein PW hat und kein direckten Titel.

              Mit freundlichen Grüßen,

              Kommentar


              • #8
                AW: Sharing und c.o das kann....

                Zitat von Overgeneral Beitrag anzeigen
                So meinte ich das nicht.Ich meinte wie man ( Wenn ich die Rechte hab ) gegen sowas vorgehen kann.Den wenn Rapidshare die Links / Dateien nicht löschen kann das es ein PW hat und kein direckten Titel.
                dann musst du verklagen was denn sonst

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